Rechtliche Rahmenbedingungen für den Vertrieb von Cannabidiol in Deutschland

Cannabis mit viel Cannabidiol wie von Medropharm Medical Cannabis - Richtige und wichtige Medizin!
Cannabis mit viel Cannabidiol wie von Medropharm Medical Cannabis – Richtige und wichtige Medizin!

Der Abgeordnete Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hat im Deutschen Bundestag eine Frage zum rechtlichen Status von Cannabidiol gestellt. Hintergrund der Frage: CBD soll verschreibungspflichtig werden. Hier die Frage sowie die Antwort der Bundesregierung.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 18/8659; 18. Wahlperiode 03.06.2016; Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. Mai 2016 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

47. Abgeordneter Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen und unter Berücksichtigung der Empfehlung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG) vom 19. Januar 2016, dass Cannabidiol der Verschreibungspflicht nach § 48 AMG unterstellt werden soll, darf Cannabidiol (CBD), beispielsweise in den Formen 10-prozentiges CBDExtrakt zur Herstellung von Kosmetika, 1-prozentiger CBD-Anteil in Hanfsamenöl (als Körperöl), CBD als natürlicher Bestandteil von Nutzhanfblütentee und anderen Nutzhanfprodukten, die zum Verzehr bestimmt sind, Hanfsamenöl (oder anderen Lebensmitteln) mit zugesetztem 0,5-prozentigem CBD sowie lose Nutzhanfblüten mit 1,5-prozentigem CBD-Anteil aktuell in Deutschland vertrieben werden, und welche Grenzwerte werden für CBD im Vergleich zu Tetrahydrocannabinol (THC) in Lebensmitteln und Kosmetika erlassen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth vom 2. Juni 2016 Weiterlesen

Cannabidiol soll verschreibungspflichtig werden

Cannabidiol CBD - Ein cannabishaltiges Compendium
Literatur zum Thema: Cannabidiol CBD – Ein cannabishaltiges Compendium

Aus dem Ergebnisprotokoll der 75. Sitzung des Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2 AMG vom 19. Januar 2016 geht hervor dass der Ausschuss empfiehlt, Cannabidiol der Verschreibungspflicht nach § 48 AMG zu unterstellen.

Weiter ist dort zu lesen: Ein Ausschussmitglied äußert seine Unterstützung bezüglich der Empfehlung des BfArM vor dem Hintergrund, dass hier eine Selbstverordnung völlig ungeeignet erscheine. Ein weiteres Ausschussmitglied stimmt dem zu und unterstützt die Unterstellung unter die Verschreibungspflicht. Da keine weitere Diskussion erforderlich ist, bittet der Vorsitzende um Abstimmung.

Das BfArM hat zudem eine Präsentation und ein Dokument mit den Begründungen zu Positionen, deren Änderung zugestimmt wird, veröffentlicht. Darin werden Hintergrund, pharmakologische Wirkung, Nebenwirkungen, regulatorische Aspekte und Indikationen von CBD aufgeführt. Die Zusammenfassung lautet wie folgt: Weiterlesen

Medropharm: „Joints ohne THC – damit Kiffern das Kiffen ausfährt“

Medropharm Medical Cannabis M-1337Über die Medropharm GmbH und „einem neuem Suchkonzept“ wird in der Zeitung 20 Minuten berichtet. Unter dem Titel „Joints ohne THC – damit Kiffern das Kiffen ausfährt“ wird der Artikel vom 26.04.2016 zusammengefasst mit: „Eine Schweizer Firma hat Cannabis ohne THC entwickelt. Es soll jungen schwerstabhängigen Kiffern den Ausstieg ermöglichen – weil sie ihre Rituale beibehalten können.“ Mike Toniolo beschreibt in dem Beitrag das Produkt als speziell gezüchtetes biologisch angebautes Cannabis […], das aussieht und riecht wie Drogenhanf, aber praktisch kein THC enthält. Das enthaltene CBD soll beruhigen. Einige Konsumenten wollen alleine diesen Effekt, der Rausch ist hier eine unerwünschte Nebenwirkung.

Mehr Infos über Medropharm und die medizinischen Möglichkeiten von Cannabis:

  • Phone: +41 (0)52 383 14 12
  • Email: info@medropharm.ch
  • Web: www.medropharm.ch

Weitere Artikel:

Cannabis als Medizin – Verschreibung durch den Arzt

Cannabis als Medizin – Meist ist ein Betäubungsmittelrezept notwendig
Cannabis als Medizin – Meist ist ein Betäubungsmittelrezept notwendig

Im Prinzip darf jeder Arzt in Deutschland Medikamente auf der Basis von Cannabis oder Cannabinoiden verschreiben. In der Praxis gibt es eine Menge Hürden wie die Risiko eines Regresses oder einer Haftung für die Nebenwirkungen. Dies macht eine Verschreibung durch Ärzte, die selbst meist kaum Fachwissen besitzen schwer bis unmöglich.

Cannabisblüten der Firma Bedrocan können in Deutschland NICHT verschrieben werden. Inhaber einer „Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie” erwerben diese als Privatpersonen auf eigene Rechnung im Rahmen der Grenzen ihrer individuellen Genehmigung. Überschriften in Zeitungen wie „Cannabis / Haschisch / Joint auf Rezept“ sind hier irreführend.

Verschrieben werden kann Nabiximols (Betäubungsmittel, Fertigarzneimittel „Sativex“), Dronabinol (Betäubungsmittel, als Rezepturarzneimittel oder Fertigarzneimittel „Marinol“). Nabilon (Betäubungsmittel, Fertigarzneimittel „Cesamet“) und Cannabidiol (Kein Betäubungsmittel, als Rezepturarzneimittel oder Fertigarzneimittel „Epidiolex“) Weiterlesen

Medropharm Medical Cannabis M-1448 & M-1337

Medropharm Medical Cannabis M-1448
Medropharm Medical Cannabis M-1448

Auch außerhalb der Labor von Bedrocan tut sich einiges in Europa in Sachen professionelle Zucht von Cannabis zu medizinischen Zwecken. Die Schweizer Firma Medropharm hat aktuell zwei neue Cannabissorten angekündigt.

Neue CBD-haltige Sorten

Beide Züchtungen mit den Bezeichnungen M-1337 und und M-1448 zeichnen sich durch einen sehr niedrigen THC Gehalt von 0,6-0,9% aus. Dafür enthalten sie 7-9% bzw. 13-15% medizinisch wirksames Cannabidiol (CBD).

Damit ähneln sie der Sorte „Bedrolite“ der niederländischen Firma Bedrocan. Diese hat einen CBD Gehalt von 9% und weniger als 1% THC. Die zweite Züchtung der Eidgenossen hat sogar wesentlich mehr CBD als die Sorte der Niederländer.

Die Sorten der der Firma Medropharm sollen im kommenden Frühling fertig sein und sollen dann präsentiert werden.

Toniolo Mike (Medropharm) schrieb mir zu den neuen Sorten: „Wir haben die zwei Genetiken über mehrere Jahre selektiert und sind jetzt am Ziel angekommen.“

Meldung von Medropharm im O-Ton

Hier die Meldung von Medropharm auf Facebook: Weiterlesen

Einsatz von Cannabidiol (CBD) bei Epilepsie bei Kindern in Deutschland

Cannabidiol (CBD) ist auch in sog. "Nutzhanf" enthalten
Cannabidiol (CBD) ist auch in sog. „Nutzhanf“ enthalten

Für die Antwort auf eine Kontaktanfrage zum Thema Einsatz von Cannabidiol (CBD) bei einer 4-jährigen Patientin mit wiederkehrenden starken epileptischen Anfällen habe ich einige Informationen zusammengestellt. Bei diesem Anlass möchte ich auf die rechtlichen Hinweise zur Nutzung meines Blogs hinweisen, kurz: „Ich bin kein Arzt, ich kann für die Richtigkeit insbesondere von medizinischen Angaben keine Garantie übernehmen und die Lektüre meiner Artikel ersetzt kein Arztbesuch.“

Cannabidiol ist kein Betäubungsmittel und kann mit einem einfachem Rezept über die Frankfurter „Bock-Apotheke“ oder die Hachtor-Apotheke in Rüthen bezogen werden.

Die Frage der Erstattungsfähigkeit stellt sich bei einem Einsatz im Krankenhaus, da diese Fallpauschalen und keine einzelne Medikamente mit den Krankenkassen abrechnen.

Die behandelnden Ärzte sollen sich mal mit Professor Sven Gottschling Saarbrücken in Verbindung setzen (Homburg/Saar: Einjähriger erhält Cannabis-Präparat gegen Epilepsie) oder mit Professor Gerd Kurlemann, Uniklinik Münster (Cannabis als Arznei für Kinder – „Das ist ein sehr schwieriger Weg“) oder dem Epilepsiezentrum Freiburg (Cannabis und Epilepsien) Weiterlesen

Studie zum Einsatz von Cannabidiol bei Hirntumoren – Kurzvorstellung

Cannabis kann bei Krebs helfen, aber nur in einigen Fällen auch gegen die Erkrankung selbst
Cannabis kann bei Krebs helfen, aber nur in einigen Fällen auch gegen die Erkrankung selbst

Zum Hintergrund: Da beim Thema Cannabis als Medizin im Einsatz bei Krebs leider jede Menge Unsinn verbreitet wird, würde ich eigentlich gerne einmal alle Studien, die immer wieder die Runde machen, analysieren. Was eine einzelne Studie aussagen, entscheidet sich an vielen Fragen:

  • Welche Tumorart wurde behandelt?
  • Fand das Experiment in vitro, in vivo oder an echten Menschen statt?
  • Ist es ein Einzelfallbericht oder wie groß war die Gruppe der Patienten?
  • Konnten die Ergebnisse reproduziert werden?
  • Welche Effekte beispielsweise einer gleichzeitig stattfindenden, konventionellen Behandlung wurde berücksichtigt?
  • Welche Typ Studie liegt vor?
  • Welches Cannabinoid wurde wie eingesetzt?
  • Welche Effekte wurden gefunden?
  • Wie relevant ist die Krebsart und wie gut ist die Behandlung derzeit?

Exemplarisch habe ich die Studie „Cannabidiol inhibits human glioma cell migration through a cannabinoid receptor-independent mechanism“ bewertet und auseinander genommen

Studie: Vaccani, A., Massi, P., Colombo, A., Rubino, T., & Parolaro, D. (2005). Cannabidiol inhibits human glioma cell migration through a cannabinoid receptor-independent mechanism. British Journal of Pharmacology, 144(8), 1032–1036. http://doi.org/10.1038/sj.bjp.0706134

Eingesetzes Cannabinoid: Cannabidiol (CBD)

Krebsart: Glioblastoma multiforme (GBM) Weiterlesen