Pressemitteilung: Volksbegehren „Ja zur Legalisierung von Cannabis“

Das Betäubungsmittelrecht kann von den Ländern nicht geändert werden
Das Betäubungsmittelrecht kann von den Ländern nicht geändert werden

Das bayrische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat inzwischen eine Pressemitteilung zum Volksbegehren „Ja zur Legalisierung von Cannabis“ auf seiner Website veröffentlicht. Unter eben diesem Titel, Volksbegehren „Ja zur Legalisierung von Cannabis“ teilte das Ministerium am 23.10.2015 mit, dass das geforderte „Bayerische Hanfgesetz“ nicht mit dem Bundesrecht vereinbar ist. Gemeint ist damit das Grundgesetz und die darin veränderte Aufteilung der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern. Dem Land fehlt für eine Umsetzung des Volksbegehrens die erforderliche Gesetzgebungskompetenz und damit sind gesetzlichen Voraussetzungen für ein Volksbegehren nicht gegeben.

Von den Forderungen des Initiative betroffen sind nicht nur das Betäubungsmittelrecht, sondern zudem auch das Arzneimittelgesetz, Strafgesetzbuch, Straßenverkehrsgesetz sowie die Fahrerlaubnis-Verordnung. Diese Bereiche des § 74 Grundgesetz liegen im Bereich der „konkurrierenden Gesetzgebung“. Hier liegt die Gesetzgebungskompetenz nur dann bei den Länder solange der Bund von seinem Recht nicht gebraucht macht. Wird ein entsprechender Bereich vom Bund geregelt, dürfen die Länder keine Gesetze hierzu mehr erlassen und bestehendes Landesrecht wird außer Kraft gesetzt. Weiterlesen

Bayern: Innenministerium hält Volksbegehren für unzulässig

Das Volksbegehren nach der Prüfung durch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann
Das Volksbegehren nach der Prüfung durch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann

„Bayerns Richter müssen sich ums Kiffen kümmern“ titelt der Münchner Merkur in der heutigen Ausgabe vom 20.10.2015. Hintergrund ist das Volksbegehren „JA zur Legalisierung von Cannabis in Bayern“. Im September konnte das fleissige Team um Valclac Wenzel 81 Aktenordner mit gut 25000 Unterschriften übergeben. Die bekannten rechtlichen Probleme blieben leider ungelöst. Nun ergab die Prüfung durch das Innenministeriums, dass das „Begehren unzulässig wäre, weil der Umgang mit Betäubungsmitteln Bundes- und nicht Landesrecht ist. Volksbegehren sind bisher nur in engen Schranken zu Landesgesetzen erlaubt.“

Zum weiteren Gang des Verfahrens schreibt der Merkur weiter: „Das Innenministerium muss das Begehren binnen sechs Wochen dem Verfassungsgerichtshof vorlegen. Nach spätestens drei Monaten müssen die Richter den Antrag endgültig ablehnen oder die Bedenken des Ministeriums übergehen.“

Initator des Volksbegehren „JA zur Legalisierung von Cannabis in Bayern“ weiter optimistisch

Wenzel schreibt auf Facebook: Weiterlesen

Rechtliches Problem beim Volksbegehren „JA zur Legalisierung von Cannabis in Bayern!“ ungelöst

Auch in Bayern gilt: "Hanffreunde! Wehrt euch!"
Auch in Bayern gilt: „Hanffreunde! Wehrt euch!“

Am Freitag wurden 25.000 Unterschriften für das Cannabis-Volksbegehren an das bayrische Innenministerium übergeben. Diese zu sammeln war eine gewaltige und respektable Leistung für das Team um Vaclav Wenzel Cerveny. Das erreichte Etappenziel und die Medienberichterstattung dazu und auch im Vorfeld sind ein starkes Zeichen dass das Thema auch in Bayern nicht verloren ist.

Leider ist die nächste Stufe im Verfahren kaum erreichbar. Für das Sammeln der 25.000 Unterschriften für den Antrag eines Volksbegehren gibt es keine zeitliche Einschränkung. Auch kann hier „frei“, das heißt mit Unterschrifteinlisten in der Öffentlichkeit gesammelt werden. Wenn das Volksbegehren nun zugelassen wird, braucht es die Unterschrift von 10% aller Wahlberechtigten und diese müssen auf dem Amt erfolgen. Kommen diese Unterschriften zusammen, muss sich der Landtag mit dem Thema beschäftigen. Lehnt dieser die Initiative ab, kommt es zu einer Abstimmung in einem Volksentscheid. Angesichts dieser hohen Hürde, wäre ein Scheitern keine Blamage.

Allerdings könnte das Volksbegehren auch schon davor aus formalen Gründen abgelehnt werden. Die Münchner Abendzeitung schreibt hierzu: „Rechtlich gibt es ein zentrales Problem: Volksbegehren sind im Freistaat nur zu bayerischen Landesgesetzen möglich. Das Betäubungsmittelgesetz ist aber ein Bundesgesetz, und Bundesrecht bricht Landesrecht. Insofern werden die Juristen des Innenministeriums prüfen müssen, ob ein bayerisches Hanfgesetz überhaupt möglich wäre.“

Falls dies zutrifft, wäre dies ein weniger ruhmreiches Ende für das Volksbegehren. Umso ärgerlicher ist hier dass ich – und nicht nur ich – Wenzel schon sehr frühzeitig auf dieses Problem hingewiesen habe. Leider hatte dieser kein Einsehen und reagierte mit (weiteren) haltlosen rechtlichen Ausführungen. Andere Unterstützer des Projekts sagten mir „Danke für die Diskreditierung, Max!“. Ich machte damals auch Vorschläge für alternative Forderungen, die rechtlich unproblematisch sein.

Auf meine simple Frage „Was würde dagegen sprechen lieber ein Volksbegehren zu formulieren auf das meine Kritik nicht zutrifft? Das würde mehr gute „Publicity“ bringen.“ wurde leider niemals eingegangen.

Inzwischen habe ich meine Meinung wie sie z.B. von Torsten geteilt und zusammengefasst wurde: Der Gesetzesvorschlag ist der Sache leider überhaupt nicht dienlich. Er ist eher ein Argument für die Gegenseite nach dem Motto „Sowas kommt dann eben dabei raus, wenn man den ganzen Tag bekifft ist.“. Unterschriften sammeln, für ein offensichtlich verfassungswidriges oder zumindest wirkungsloses Gesetz ist Unsinn. dahingehend geändert als dass ich das Signal dass von den 25.000 Unterschriften ausgeht als durchaus als positiv werte. Trotzdem hat man ohne Not meine Kritik ignoriert und es bleibt zu hoffen dass ich unrecht habe.

Meine Kritik damals zum Cannabis-Volksbegehen

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