Deutschlandfunk: Wenn Menschen in der Haft sterben

Von der Polizei festgenommen, kurz danach gestorben – das passiert auch in Deutschland leider mehr als nur in Einzelfällen, sagt Kurt Trübner vom Universitätsklinikum Essen. Der bundesweit bekannte Fall Oury Jalloh ist leider nur die Spitze des Eisberges. Der Deutschlandfunk hat hierzu gestern einen Betrag veröffentlicht:

Beim „Tod in Obhut des Staates“ geht es um mehrere unterschiedliche Szenarien. Ihre Gemeinsamkeit ist die Verantwortung des Staates, insbesondere von Polizisten und den Mitarbeitern von Haftanstalten, insbesondere von Ärzten. Weiterlesen

Mortler sagt: Wir sind schuld! Und ihr auch! | DHV News #50

Die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler hat einen Schuldigen für die gestiegene Zahl jugendlicher Cannabiskonsumenten gefunden: Befürworter einer Legalisierung wie den Deutsche Hanfverband oder DU!

Die Hanfverband-Videonews vom 18.09.2015 • Mehr Jugendliche Cannabiskonsumenten • Mortler sieht Schuld bei Legalisierungsbefürwortern • Legalisierung in den Medien • Münster bestätigt: Modellprojekt zur Cannabisabgabe wird geprüft • Termine

Alle weitereführenden Links gibt es beim DHV

Görlitzer Park – Polizei wird verheizt

Die Bilanz der CDU-Drogenpolitik: Null Sinn, null Wirkung, null Besserung
Die Bilanz der CDU-Drogenpolitik: Null Sinn, null Wirkung, null Besserung

Aus „Benes Woche“, dem Newsletter von Benedikt Lux (Grüne), MdA vom 10. September 2015:

Null Toleranz mit Null Wirkung – so ist das unisono vorgetragene Fazit der Hauptstadtpresse nach einem halben Jahr „Null-Toleranz-Strategie“ des Senats. Grundlage dieser Einschätzung war eine Anfrage, die ich dem Senat gestellt habe. Die Null-Toleranz-Zone ist ein teures Unterfangen, das wenig bis nichts bringt. Eigentlich kann noch nicht mal von „Null-Toleranz“ die Rede sein, wenn weiterhin 78% der Verfahren eingestellt werden, nur nach anderen Paragraphen als früher. Insgesamt wurden am Görli auch nur 15kg Marihuana und fast gar keine anderen Drogen sichergestellt. Es ist also eine reine Cannabisverfolgung, die noch nicht mal wirklich gefährliche Drogen als „Beifang“ hat.

Dafür ist der Aufwand enorm: 58.000 Einsatzstunden wurden seit November von der Polizei am Görli eingesetzt. Das sind rein rechnerisch 37 Stellen, tatsächlich wohl mindestens 60 Beamte die dort gebunden sind. Gleichzeitig fehlen diese Beamten natürlich an anderer Stelle: täglich erreichen uns Berichte vom RAW-Geländer oder vom Cottbuser Tor, wohin die Dealer und andere Banden ausgewichen sind. Es zeigt sich immer deutlicher: mit einer reinen Polizeistrategie wird man dem Drogenproblem nicht Herr werden. Unsere Alternative ist klar: Kontrollierte Abgabe von Cannabis. Heute haben wir im Parlament einen Antrag dazu eingebracht, den Vorstoß eines Modellversuchs in Kreuzberg zu unterstützen.

Vortrag: „Ausnahmemedizin Cannabis – Möglich ist, was nicht mehr verhindert wird!“

Am 15.09.2015 hielt ich in Köln auf dem Fachtag “Herauswachsen aus dem Krieg gegen Drogen” einen Vortrag mit dem Titel „Ausnahmemedizin Cannabis – Möglich ist, was nicht mehr verhindert wird!“. Hier ein Zusammenschnitt von einer Audioaufzeichnung und den Folien:

Inhalt:

  • Die Wiederentdeckung von Hanf
  • Die Blockade der Politik
  • Präparate in Deutschland
  • Einsatz in Deutschland
  • Diagnose bei Ausnahmegenehmigungen
  • Potenzial vs. Realität
  • Entwicklung bei Cannabis als Medizin – Zahl der Erlaubnisinhaber
  • Aktueller Stand – Weltweit
  • Profil des US-Bundesstaat Maine
  • Kommende Einsatzgebiete
  • Was hemmt den Einsatz von „Cannabis als Medizin“?
  • Probleme von Patienten
  • Politische Debatte
  • Normalität und Therapiefreiheit durch die CSU-Haschrebellin?
  • Hilfe für Betroffene

Bald erhältlich: Magazin Lucys Rausch Nr. 2

Lucys Rausch Nr. 2
Lucys Rausch Nr. 2

Der Nachtschattenverlag schreibt auf FacebookDie Ausgabe von LUCYS RAUSCH Nr. 2 ist seit heute im Druck!! Es wird wiederum ein tolles Magazin!! Hier ein Auszug aus dem Inhalt:

• Ralph Metzner: Die Kröte und der Jaguar
• Timothy Leary – Die Zeit in Harvard
• Cannabis als Medizin: Die politische Lage
• Künstlerporträts Nana Nauwald und Gerhard Seyfried
• Lucy’s Geschichte: Adi Dittrich
• Ein neuer Psilocybin-Pilz!
• Drug Checking = Safer Use
• Holotropes Atmen
• Auf dem Peyote-Weg
• Progressive Psytrance und Psychedelik

sowie weiteren Artikeln zur psychedelischen Kultur, Drogenpolitik, Rauschkunde, Kultur- und Medientipps u.v.m. Weiterlesen

Umfrage zum Mitmachen: Koks und Amphetamine entkriminalisieren: Was sagst du?

Cannabis legalisieren, Koks und Amphetamine entkriminalisieren: Was sagst du?
Umfrage: Cannabis legalisieren, Koks und Amphetamine entkriminalisieren: Was sagst du?

Das Newsportal watson.ch titelt aktuell: „Soll Kokain legalisiert werden? «Ja» fordern die Juso – und rennen bei Fachleuten offene Türen ein – Die Schweizer Jungsozialisten wollen mit einem Vorstoss die Debatte um die Legalisierung «harter» Drogen neu entfachen. Das Anliegen hat prominente Unterstützer.“

In diesem Artikel gibt es auch eine Umfrage, nehmt teil!

Cannabis legalisieren, Koks und Amphetamine entkriminalisieren: Was sagst du?

O Ja, ja und nochmals ja.
O Cannabis? Kein Problem. Bei Koks wäre ich mir da nicht so sicher.
O Das ist die dümmste Idee überhaupt.
O Ich will nur die Antwort sehen.

Stand der Umfrage 13.09.2015 17:00

33% Ja, ja und nochmals ja.
38% Cannabis? Kein Problem. Bei Koks wäre ich mir da nicht so sicher.
18% Das ist die dümmste Idee überhaupt.
11% Ich will nur die Antwort sehen.

Stand der Umfrage 24.10.2015

38% Ja, ja und nochmals ja.
34% Cannabis? Kein Problem. Bei Koks wäre ich mir da nicht so sicher.
15% Das ist die dümmste Idee überhaupt.
13% Ich will nur die Antwort sehen.

Rechtliches Problem beim Volksbegehren „JA zur Legalisierung von Cannabis in Bayern!“ ungelöst

Auch in Bayern gilt: "Hanffreunde! Wehrt euch!"
Auch in Bayern gilt: „Hanffreunde! Wehrt euch!“

Am Freitag wurden 25.000 Unterschriften für das Cannabis-Volksbegehren an das bayrische Innenministerium übergeben. Diese zu sammeln war eine gewaltige und respektable Leistung für das Team um Vaclav Wenzel Cerveny. Das erreichte Etappenziel und die Medienberichterstattung dazu und auch im Vorfeld sind ein starkes Zeichen dass das Thema auch in Bayern nicht verloren ist.

Leider ist die nächste Stufe im Verfahren kaum erreichbar. Für das Sammeln der 25.000 Unterschriften für den Antrag eines Volksbegehren gibt es keine zeitliche Einschränkung. Auch kann hier „frei“, das heißt mit Unterschrifteinlisten in der Öffentlichkeit gesammelt werden. Wenn das Volksbegehren nun zugelassen wird, braucht es die Unterschrift von 10% aller Wahlberechtigten und diese müssen auf dem Amt erfolgen. Kommen diese Unterschriften zusammen, muss sich der Landtag mit dem Thema beschäftigen. Lehnt dieser die Initiative ab, kommt es zu einer Abstimmung in einem Volksentscheid. Angesichts dieser hohen Hürde, wäre ein Scheitern keine Blamage.

Allerdings könnte das Volksbegehren auch schon davor aus formalen Gründen abgelehnt werden. Die Münchner Abendzeitung schreibt hierzu: „Rechtlich gibt es ein zentrales Problem: Volksbegehren sind im Freistaat nur zu bayerischen Landesgesetzen möglich. Das Betäubungsmittelgesetz ist aber ein Bundesgesetz, und Bundesrecht bricht Landesrecht. Insofern werden die Juristen des Innenministeriums prüfen müssen, ob ein bayerisches Hanfgesetz überhaupt möglich wäre.“

Falls dies zutrifft, wäre dies ein weniger ruhmreiches Ende für das Volksbegehren. Umso ärgerlicher ist hier dass ich – und nicht nur ich – Wenzel schon sehr frühzeitig auf dieses Problem hingewiesen habe. Leider hatte dieser kein Einsehen und reagierte mit (weiteren) haltlosen rechtlichen Ausführungen. Andere Unterstützer des Projekts sagten mir „Danke für die Diskreditierung, Max!“. Ich machte damals auch Vorschläge für alternative Forderungen, die rechtlich unproblematisch sein.

Auf meine simple Frage „Was würde dagegen sprechen lieber ein Volksbegehren zu formulieren auf das meine Kritik nicht zutrifft? Das würde mehr gute „Publicity“ bringen.“ wurde leider niemals eingegangen.

Inzwischen habe ich meine Meinung wie sie z.B. von Torsten geteilt und zusammengefasst wurde: Der Gesetzesvorschlag ist der Sache leider überhaupt nicht dienlich. Er ist eher ein Argument für die Gegenseite nach dem Motto „Sowas kommt dann eben dabei raus, wenn man den ganzen Tag bekifft ist.“. Unterschriften sammeln, für ein offensichtlich verfassungswidriges oder zumindest wirkungsloses Gesetz ist Unsinn. dahingehend geändert als dass ich das Signal dass von den 25.000 Unterschriften ausgeht als durchaus als positiv werte. Trotzdem hat man ohne Not meine Kritik ignoriert und es bleibt zu hoffen dass ich unrecht habe.

Meine Kritik damals zum Cannabis-Volksbegehen

Weiterlesen

Normalisierung: Das Tabu „Hanf“ ist gefallen

Hanf - Beißt nicht!
Hanf – Beißt nicht!

Nicht jeder gesellschaftliche Änderung beim Thema Cannabis erhält soviel Aufmerksamkeit wie die Cannabis-Challenge von Cem Özdemir. Sein Auftritt mit einer Hanfpflanze war eine bewusste Provokation, ein Testballon um zu prüfen welche mediale Reaktion man damit erzeugt. Die Normalisierung im Umgang mit der symbolträchtigen Hanfpflanze zeigt sich auch in kleinen und unauffälligen Beispielen, die eben keine politische Provokation sind.

Jüngst zeigen sich mehrere Politiker ohne speziellen Anlass mit Hanfpflanzen: Weiterlesen

Buch: Cannabidiol CBD – Ein cannabishaltiges Compendium

Cannabidiol CBD - Ein cannabishaltiges Compendium
Cannabidiol CBD – Ein cannabishaltiges Compendium

Dr. Franjo Grotenhermen, Markus Berger und Kathrin Gebhardt haben ihr neues Buch „Cannabidiol CBD – Ein cannabishaltiges Compendium“ fertig. Gefüllt mit Cannabis-Wissen und Rezepten erscheint kommenen Monat im Nachtschatten Verlag. Wem einer der drei Namen nichts sagt, hier einige kompakte Gedächnishilfen: Markus Berger = Drug Education Agency, Franjo Grotenhermen = Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin und Kathrin Gebhardt hat „Backen mit Hanf: Berauschend gut“ geschrieben.

Auf der Seite des Verlags wird das Buch wie folgt vorgestellt:

Das Buch vermittelt den aktuellen Stand zum therapeutischen Potential von Cannabidiol (CBD) sowie seiner Verwendung in Theorie und Praxis. Dr. Franjo Grotenhermen beschreibt die wichtigsten Fakten zu Cannabidiol und dessen Anwendungsgebieten, Forschungsergebnissen, Wirkungsweisen und Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten sowie einen kurzen Überblick zu den wichtigsten Cannabinoiden und Terpenen. Neben der Einführung zum Cannabis-Basiswissen enthält das Buch 35 vegane Back- und Kochrezepte, 6 flüssige Rezepte für die süsse und pikante Küche sowie Rezepte für 2 köstliche Desserts und 3 Dessertsaucen. Wellnessrezepturen für die Zubereitung von 4 Extrakten und Tinkturen sowie 3 Hautcremes und Zäpfchen runden das Spektrum ab.

ISBN: 978-3-03788-369-3
160 Seiten, Format 17×24,5 cm
durchgehend 4-farbig, Hardcover

erscheint Anfang Oktober 2015

CHF 27.80
EUR 24.80

Erklärung, wie das Betäubungsmittel vor unberechtigtem Zugriff Dritter geschützt werden soll

Betäubungsmittel wie Ritalin und Morphium darf jeder rumliegen lassen - Für Cannabisblüten braucht man eine Tresor
Betäubungsmittel wie Ritalin und Morphium darf jeder rumliegen lassen – Für Cannabisblüten braucht man eine Tresor

Das Betäubungsmittelgesetz schreibt in § 15 Maßnahmen zur Sicherung von Betäubungsmittelvorräten bei Erlaubnisinhabern nach § 3 BtMG vor.

§ 15 Sicherungsmaßnahmen – Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz – BtMG)

Wer am Betäubungsmittelverkehr teilnimmt, hat die Betäubungsmittel, die sich in seinem Besitz befinden, gesondert aufzubewahren und gegen unbefugte Entnahme zu sichern. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kann Sicherungsmaßnahmen anordnen, soweit es nach Art oder Umfang des Betäubungsmittelverkehrs, dem Gefährdungsgrad oder der Menge der Betäubungsmittel erforderlich ist.

Konkretes Beispiel: Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis

Für eine Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie nach §3 BtMG wird vom Antragssteller „eine Erklärung des Antragstellers, wie das Cannabismedikament in seiner Wohnung vor Diebstahl geschützt werden soll“ gefordert.

In meinem Fall reichte ein formloses Schreiben mit dem Inhalt:

„Für das Cannabis wurde eine abschließbare Sicherheitskassette für die Aufbewahrung von Wertsachen aus nahtlos gezogenem Stahlblech mit stoßfester Pulverbeschichtung und mit Zylindersicherheitsschloss angeschafft. Die Schlüssel trage ich bei mir. Die Sicherheitskassette befindet sich in einem Raum, der nicht von Besuchern betreten werden muss und soll und ist darin selbst sicher verstaut.“

Die Text über die Sicherheitskassette entstammt der LIDL Werbung, dort kaufte ich die Kassette, war damals gerade im Angebot.