Germany: Finally, the first patient received his permission to grow medical cannabis

First permission to grow cannabis
First permission to grow cannabis

On 28. September 2016 the federal agency for medicines and health products (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)) granted a permission to grow medical cannabis for self-therapy to a patient in Germany. It was the first time such a kind of permission was approved by the agency.

The patient living in Mannheim won the lawsuit to this in April. He already owns a permission to buy cannabis from a pharmacy. Like almost every owner of such a permission he cannot afford enough cannabis to treat himself.

To avoid this and further permission the government crafted a new law which makes medical cannabis available on prescription and covered by health insurance. Further information about the new system: Medical Cannabis Breakthrough in Germany

The permission limited in time. If the health insurance didn’t cover the costs of cannabis from a pharmacy until 30. June 2017, the permission will be extended.

After fighting since 2000 Michael F. is allowed to grow up to 130 plants per year his bathroom. He had to install a windows grating, strengthen the door of the flat and the cannabis must stored in a safe.

Canna Berlin erst im Frühjahr 2016

Wie der Buschfunk schon  vor einigen Wochen berichtete fällt die Canna Berlin in diesem Jahr leider aus. Inzwischen gibt es auch eine offizielle Stellungnahme hierzu auf der Website der Messe:

„Durch die in der letzten Woche akut gewordenen Verschlechterung der Erkrankung eines unserer Partner, der sowohl für die Verbindung zur Hanf-Szene als auch organisatorisch notwendig ist und deren Dauer und Ausmaß zum jetzigen Zeitpunkt nicht abzuschätzen ist, sehen wir uns außerstande, die Canna-Berlin zum geplanten Zeitpunkt durchzuführen.

Wir glauben, dass wir den Ausstellern wie auch dem Publikum keinen guten Dienst erweisen, würden wir die Veranstaltung unter den gegebenen Umständen durchpeitschen und müssen deshalb die Veranstaltung verschieben. Wir arbeiten bereits an einem neuen Termin für April 2016, den wir umgehend kommunizieren werden, um dann die Veranstaltung allen Ansprüchen entsprechend durchzuführen.

Wir bitten Sie als Aussteller, der Canna-Berlin trotzdem die Treue zu halten und auch im April daran teilzunehmen und möchten uns für die dadurch auftretenden Schwierigkeiten entschuldigen bzw. sind bestrebt, diese so gering als möglich für Sie zu halten bzw. so weit wie möglich zu kompensieren ! Wir werden uns deshalb mit allen Ausstellern in den nächsten Tagen persönlich in Verbindung setzen und bitten Sie um Ihr Verständnis.

Für weitere Fragen stehen wir Euch gern zur Verfügung.

Euer Canna Team“

Pressemitteilung: Volksbegehren „Ja zur Legalisierung von Cannabis“

Das Betäubungsmittelrecht kann von den Ländern nicht geändert werden
Das Betäubungsmittelrecht kann von den Ländern nicht geändert werden

Das bayrische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat inzwischen eine Pressemitteilung zum Volksbegehren „Ja zur Legalisierung von Cannabis“ auf seiner Website veröffentlicht. Unter eben diesem Titel, Volksbegehren „Ja zur Legalisierung von Cannabis“ teilte das Ministerium am 23.10.2015 mit, dass das geforderte „Bayerische Hanfgesetz“ nicht mit dem Bundesrecht vereinbar ist. Gemeint ist damit das Grundgesetz und die darin veränderte Aufteilung der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern. Dem Land fehlt für eine Umsetzung des Volksbegehrens die erforderliche Gesetzgebungskompetenz und damit sind gesetzlichen Voraussetzungen für ein Volksbegehren nicht gegeben.

Von den Forderungen des Initiative betroffen sind nicht nur das Betäubungsmittelrecht, sondern zudem auch das Arzneimittelgesetz, Strafgesetzbuch, Straßenverkehrsgesetz sowie die Fahrerlaubnis-Verordnung. Diese Bereiche des § 74 Grundgesetz liegen im Bereich der „konkurrierenden Gesetzgebung“. Hier liegt die Gesetzgebungskompetenz nur dann bei den Länder solange der Bund von seinem Recht nicht gebraucht macht. Wird ein entsprechender Bereich vom Bund geregelt, dürfen die Länder keine Gesetze hierzu mehr erlassen und bestehendes Landesrecht wird außer Kraft gesetzt. Weiterlesen

Medropharm Medical Cannabis M-1448 & M-1337

Medropharm Medical Cannabis M-1448
Medropharm Medical Cannabis M-1448

Auch außerhalb der Labor von Bedrocan tut sich einiges in Europa in Sachen professionelle Zucht von Cannabis zu medizinischen Zwecken. Die Schweizer Firma Medropharm hat aktuell zwei neue Cannabissorten angekündigt.

Neue CBD-haltige Sorten

Beide Züchtungen mit den Bezeichnungen M-1337 und und M-1448 zeichnen sich durch einen sehr niedrigen THC Gehalt von 0,6-0,9% aus. Dafür enthalten sie 7-9% bzw. 13-15% medizinisch wirksames Cannabidiol (CBD).

Damit ähneln sie der Sorte „Bedrolite“ der niederländischen Firma Bedrocan. Diese hat einen CBD Gehalt von 9% und weniger als 1% THC. Die zweite Züchtung der Eidgenossen hat sogar wesentlich mehr CBD als die Sorte der Niederländer.

Die Sorten der der Firma Medropharm sollen im kommenden Frühling fertig sein und sollen dann präsentiert werden.

Toniolo Mike (Medropharm) schrieb mir zu den neuen Sorten: „Wir haben die zwei Genetiken über mehrere Jahre selektiert und sind jetzt am Ziel angekommen.“

Meldung von Medropharm im O-Ton

Hier die Meldung von Medropharm auf Facebook: Weiterlesen

Bayern: Innenministerium hält Volksbegehren für unzulässig

Das Volksbegehren nach der Prüfung durch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann
Das Volksbegehren nach der Prüfung durch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann

„Bayerns Richter müssen sich ums Kiffen kümmern“ titelt der Münchner Merkur in der heutigen Ausgabe vom 20.10.2015. Hintergrund ist das Volksbegehren „JA zur Legalisierung von Cannabis in Bayern“. Im September konnte das fleissige Team um Valclac Wenzel 81 Aktenordner mit gut 25000 Unterschriften übergeben. Die bekannten rechtlichen Probleme blieben leider ungelöst. Nun ergab die Prüfung durch das Innenministeriums, dass das „Begehren unzulässig wäre, weil der Umgang mit Betäubungsmitteln Bundes- und nicht Landesrecht ist. Volksbegehren sind bisher nur in engen Schranken zu Landesgesetzen erlaubt.“

Zum weiteren Gang des Verfahrens schreibt der Merkur weiter: „Das Innenministerium muss das Begehren binnen sechs Wochen dem Verfassungsgerichtshof vorlegen. Nach spätestens drei Monaten müssen die Richter den Antrag endgültig ablehnen oder die Bedenken des Ministeriums übergehen.“

Initator des Volksbegehren „JA zur Legalisierung von Cannabis in Bayern“ weiter optimistisch

Wenzel schreibt auf Facebook: Weiterlesen

UNO wollte Entkriminalisierung von Drogen vorschlagen

No More Drug War
No More Drug War

Aus einem aktuellen Briefingpapier von United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC):

Internationale Abkommen zur Drogenpolitik verpflichten die Mitgliedsstaaten nicht dazu, Drogenkonsum und den Besitz für den persönlichen Gebrauch zu kriminalisieren. Die Mitgliedsstaaten sollten die Einführung von Maßnahmen zur Gesundheitserhaltung und gegen die Überbelegung von Haftanstalten in Betracht ziehen, inklusive der Entkriminalisierung geringer Mengen Drogen für den eigenen Bedarf. Die Gesetzgebung (der Mitgliedsstaaten) soll sicherstellen, dass Polizei- und Ermittlungspraktiken sich mit den wissenschaftlichen  Erkenntnissen zu Drogenkonsum, Abhängigkeit, HIV und der Menschenrechtscharta decken. Mitglieder der betroffenen Kommunen sollen bei der Entwicklung, Implementierung Überwachung und Evaluierung von Maßnahmen und Hilfsangeboten einbezogen werden. Die Einführung  umfassender schadensmindernder Maßnahmen verhindert die Verbreitung von HIV bei Menschen, die Drogen intravenös gebrauchen, wie schon im Technical Guide der UN Organisationen WHO und UN und UNAIDS erwähnt wird. In Wissenschaft, Forschung und die Wahrung der Menschenrechte müssen mehr Mittel investiert werden, die Präventionsprogramme, die Behandlung Abhängiger sowie andere schadensmindernde Maßnahmen beinhalten.“

Übersetzung: Michael Knodt / Hanfjournal

Das Papier mit der Vorschlag zur Entkriminalisierung wurde inzwischen zurückgezogen und war angeblich schlicht noch nicht fertig, UNODC Spokesperson Statement vom 19.10.2015 dazu:

„The briefing paper on decriminalisation mentioned in many of today’s media reports, and intended for dissemination and discussion at a conference in Kuala Lumpur, is neither a final nor formal document from the UN Office on Drugs and Crime, and cannot be read as a statement of UNODC policy.

It remains under review and UNODC regrets that, on this occasion, there has been an unfortunate misunderstanding about the nature and intent of this briefing paper. UNODC emphatically denies reports that there has been pressure on UNODC to withdraw the document. But, it is not possible to withdraw what is not yet ready.
Overall, UNODC remains committed to the balanced approach that, in particular, promotes alternatives to incarceration in line with international human rights standards.“

Mehr zum Thema: Did the U.S. Just Quash a UN Report Calling for Drug Decriminalization? Drug Policy Alliance

Deutschlandfunk: Wenn Menschen in der Haft sterben

Von der Polizei festgenommen, kurz danach gestorben – das passiert auch in Deutschland leider mehr als nur in Einzelfällen, sagt Kurt Trübner vom Universitätsklinikum Essen. Der bundesweit bekannte Fall Oury Jalloh ist leider nur die Spitze des Eisberges. Der Deutschlandfunk hat hierzu gestern einen Betrag veröffentlicht:

Beim „Tod in Obhut des Staates“ geht es um mehrere unterschiedliche Szenarien. Ihre Gemeinsamkeit ist die Verantwortung des Staates, insbesondere von Polizisten und den Mitarbeitern von Haftanstalten, insbesondere von Ärzten. Weiterlesen

Veranstaltungshinweis: Kölner Grasgeflüster – Auswirkungen einer Cannabislegalisierung auf Jugendliche

Kölner Grasgeflüster - Auswirkungen einer Cannabislegalisierung auf Jugendliche
Kölner Grasgeflüster – Auswirkungen einer Cannabislegalisierung auf Jugendliche

Am 28. September 2015 findet um 19:00 Uhr im Rautenstrauch-Joest Museum die Veranstaltung „Kölner Grasgeflüster“ statt. Der Eintritt ist frei! Weitere Informationen und Anmeldung gibt es unter www.sucht-bildung.de und auf dem Infoflyer. Veranstalter ist die Drogenhilfe Köln.

Legaler Verkauf von Cannabis in der Kölner Innenstadt!

Dieses Vorhaben des Kölner Bezirksbürgermeisters Andreas Hupke hat nicht nur in Köln viel Wirbel ausgelöst. Es geht den Befürworterinnen und Befürwortern des Antrags um eine „Entkriminalisierung der Konsumenten“ und um eine „Verminderung der gesundheitlichen Risiken durch verunreinigtes Cannabis“. Auch dem Schwarzmarkt soll so die Grundlage entzogen werden.

In der aktuellen Debatte warnen die Gegnerinnen und Gegner vor der „Verharmlosung der Droge Cannabis“ und einer „Zunahme an Konsumierenden“.

Die Drogenhilfe Köln will mit ihrem „Kölner Grasgeflüster“ die Chancen und Risiken einer Cannabisreform aufzeigen. Herr Dr. Pfeiffer-Gerschel vom Institut für Therapieforschung in München wird mit einem Impulsreferat über die Hintergründe der Debatte informieren.

Das Publikum kann im Anschluss mit ihm und weiteren Expertinnen und Experten über die Auswirkungen einer legalen Abgabe von Cannabis für den Jugendschutz diskutieren.
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Wortprotokoll der Reden von Lukas Lamla (PIRATEN) zum Modellprojekt zur gesicherten Abgabe von Cannabis für Erwachsene

Bilder der Piraten NRW zu ihrem Video "Cannabis: Mit Sicherheit!" CC-BY https://www.youtube.com/watch?v=idnTfcGWNq4
Bilder der Piraten NRW zu ihrem Video „Cannabis: Mit Sicherheit!“ CC-BY

Reden zum Antrag der Fraktion der PIRATEN, Drucksache 16/9587; 91. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen am Donnerstag, 3. September 2015.

Siehe auch: Video: „Modellprojekt zur gesicherten Abgabe von Cannabis für Erwachsene“

Protokoll der 1. Rede von Lukas Lamla:

Lukas Lamla (PIRATEN): Frau Präsidentin! Meine Stimme ist ein bisschen angeschlagen. Ich hoffe, sie hält durch. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Menschen zu Hause am Stream! Zuallererst möchte ich all denen danken, die sich in den letzten Monaten mit so viel Herzblut für die Sache eingesetzt haben und bei extremer Hitze und krassen Wolkenbrüchen auf die Straße gegangen sind, um den Menschen draußen im Land zu zeigen, wofür sie einstehen, und sie aufzuklären. Vielen Dank! Ihr habt viel bewegt!

(Beifall von den PIRATEN) Weiterlesen

Israel: Einsatz von Cannabis für die medizinische Verwendung soll ausgeweitet werden

In Isael soll die Verfügbarkeit von Cannabis verbessert werden
In Israel soll die Verfügbarkeit von Cannabis verbessert werden

Wie die Internationale Arbeitsgemeinschaft für Cannabinoidmedikamente unter Berufung auf einen Artikel des Newsportals Globes Israel business news vom 27. Juli 2015 meldet soll in Israel der Einsatz von Cannabis als Medizin vorangetrieben werden. Der stellvertretende Minister für Gesundheit Yakov Litzman kündigte hierzu zwei Schritte an. Zum einen soll medizinisches Cannabis wie andere Arzneimittel in Apotheken verfügbar gemacht werden. Darüber hinaus soll mehr Ärzte die Erlaubnis erhalten Cannabis zu verschreiben.

Litzman möchte Cannabis mit anderen regulierten Substanzen wie Morphium gleichstellen: „Es gibt bereits Apotheken, die alle Arten anderer Drogen, wie Morphium, vertreiben. Es gibt eine Ordnung bei jenem, und es wird eine Ordnung mit diesem geben […] Es wird eine Registrierung geben, und wir werden sie überwachen, aber es wird nach einem Standard sein, wie bei einem Medikament.” Die IACM schreibt in einer weiteren Meldung ihres Newsletters von einer Untersuchung nach der die Akzeptanz von Cannabis als Medizin unter Ärzten in Israel steigt.