Bayern: Innenministerium hält Volksbegehren für unzulässig

Das Volksbegehren nach der Prüfung durch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann
Das Volksbegehren nach der Prüfung durch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann

„Bayerns Richter müssen sich ums Kiffen kümmern“ titelt der Münchner Merkur in der heutigen Ausgabe vom 20.10.2015. Hintergrund ist das Volksbegehren „JA zur Legalisierung von Cannabis in Bayern“. Im September konnte das fleissige Team um Valclac Wenzel 81 Aktenordner mit gut 25000 Unterschriften übergeben. Die bekannten rechtlichen Probleme blieben leider ungelöst. Nun ergab die Prüfung durch das Innenministeriums, dass das „Begehren unzulässig wäre, weil der Umgang mit Betäubungsmitteln Bundes- und nicht Landesrecht ist. Volksbegehren sind bisher nur in engen Schranken zu Landesgesetzen erlaubt.“

Zum weiteren Gang des Verfahrens schreibt der Merkur weiter: „Das Innenministerium muss das Begehren binnen sechs Wochen dem Verfassungsgerichtshof vorlegen. Nach spätestens drei Monaten müssen die Richter den Antrag endgültig ablehnen oder die Bedenken des Ministeriums übergehen.“

Initator des Volksbegehren „JA zur Legalisierung von Cannabis in Bayern“ weiter optimistisch

Wenzel schreibt auf Facebook: Weiterlesen