Grundsätze der Global Commission on Drug Policy

Aus der deutschen Übersetzung von des Berichts der Weltkommission für Drogenpolitik aus dem Juni 2011 herausgegeben vom Fachverband Sucht, Zürich 2012, www.fachverbandsucht.ch

Grundsätze der Global Commission on Drug Policy

1. Die Drogenpolitik muss auf soliden empirischen und wissenschaftlichen Belegen beruhen. Vorrangiger Massstab für den Erfolg sollte die Minderung des Schadens für die Gesundheit, die Sicherheit und das Wohl der einzelnen Menschen und der Gesellschaft sein.
2. Die Drogenpolitik muss auf den Menschenrechten und auf den Grundsätzen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit beruhen. Wir sollten aufhören, die Menschen zu stigmatisieren und auszugrenzen, die bestimmte Drogen konsumieren oder die auf den unteren Stufen des Anbaus, der Produktion und des Vertriebs beteiligt sind, und wir sollten Drogenabhängige nicht als Kriminelle, sondern als kranke Menschen behandeln.
3. Die Erarbeitung und Umsetzung der Drogenpolitik sollte eine Aufgabe sein, die weltweit gemeinsam wahrgenommen wird; dabei sollten jedoch auch die unterschiedlichen politischen, sozialen und kulturellen Verhältnisse berücksichtigt werden. Die Politik sollte den Rechten und Bedürfnissen der Menschen Rechnung tragen, die durch die Produktion, den illegalen Han-del und den Konsum von Drogen beeinträchtigt werden, wie dies im Übereinkommen von 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln ausdrücklich anerkannt wird.
4. Es muss eine umfassende Drogenpolitik angestrebt werden, die die Familien, die Schulen, die Fachleute für öffentliche Gesundheit und für Entwicklungszusammenarbeit sowie die führenden Kräfte der Zivilgesellschaft in Partnerschaft mit den Strafverfolgungsbehörden und weiteren massgebenden staatlichen Stellen einbezieht.

Zahlen zum kontrollierten Konsum von Heroin und Kokain

Lifetime-Prävalenz Erfahrene Konsumenten (> 25-maliger Konsum), bezogen auf die Lifetime-Konsumenten Konsum im letzten Monat, bezogen auf die Lifetime-Konsumenten Mehr als 20 Konsumtage im letzten Monat, bezogen auf die vorherige Spalte
Kokain 2,1 22,7 10,0 1,8
Heroin 0,3 24,3 10,2 Keine Angaben

 

Tabelle 1: Prävalenz und Häufigkeit des Konsums unerlaubter Drogen in den Niederlanden, in Prozentwerten. Quelle: Abraham MD, Cohen PDA, Van Til RJ, De Winter MAL. Licit and illicit drug use in the Netherlands 1997. Amsterdam: CEDRO 1999. In Schippers, G. M. & Cramer, E.

Von 100 Probierern werden nicht einmal ein Viertel erfahrene Konsumenten. Jeder Zehnte hat auch im letzten Monat konsumiert. Nur jeder 55. hatte mehr als 20 Konsumtage im letzten Monat (bei Kokain, für Heroin gibt es in dieser Untersuchung leider keine Angaben) und damit vermutlich ein problematischen Konsum.

Von 100 erfahrenen Konsumenten haben 42-44 im letzten Monat konsumiert, jeder Achte hat mehr als 20 Konsumtage im letzten Monat (wieder nur bei Kokain).

Von 100 im letzten Monat Konsumierenden haben nicht einmal 20% mehr als 20 Konsumtage im letzten Monat (wieder nur bei Kokain).

Selbst wenn also alle Konsumenten mit mehr als 20 Konsumtagen im letzten Monat und noch einmal so viele Konsumenten aus der Gruppe ohne mehr als 20 Konsumtagen einen dauerhaft unkontrollierten Konsum pflegen würden, wäre dies klar die Minderheit der Konsumenten.

FAQ Drogenpolitik – Welche Drogen sind in Portugal und der tschechischen Republik entkriminalisiert?

Portugal: Marihuana, Haschisch, Cannabisöl, reines THC, LSD, MDMA, Kokain, Heroin, Methadon, Morphin, Opium, Amphetamin, PCP

Tschechischen Republik: Marihuana, Haschisch, Cannabispflanze, Zauberpilze, Peyote, LSD, Ecstasy, Amphetamin, Methamphetamin, Heroin, Kokapflanzen, Kokain.

Neue Zahlen: Bei welchen ärztlichen Diagnosen wurde eine Erlaubnis zum Erwerb von Cannabis-Blüten/Extrakt erteilt?

Hier der Stand von März 2013:

Seit 2008 haben 262 Personen einen Antrag für Cannabis zu medizinischen Zwecken beim BfArM gestellt, 173 wurde eine Ausnahmegenehmigung für den Erwerb von Cannabisblüten aus einer Apotheke erteilt. 148 dieser Genehmigungen sind noch gültig. 49 Anträge werden derzeit bearbeitet, 45 für den Erwerb und 4 für den Anbau von Cannabis.

Abgelehnt wurden 22 Anträge für den Erwerb und 19 Anträge für den Anbau von Cannabis.

  • Chronische Schmerzen – 90 Fälle,
  • Multipler Sklerose – 31 Fälle,
  • Tourette-Syndrom – 15 Fälle,
  • Depressive Störung – 10 Fälle

Zudem wissen wir aus den Daten von Ende 2010 dass es folgende Diagnosen gab:

  • Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Syndrom – zwei Fälle,
  • Blepharospasmus – ein Fall,
  • Bronchialkarzinom, Schmerz – ein Fall,
  • Hepatitis C, HIV-Infektion – ein Fall,
  • Hereditäre motorisch-sensible Neuropathie mit Schmerzzuständen und Spasmen – ein Fall,
  • Morbus Crohn – ein Fall,
  • Posner-Schlossmann-Syndrom – ein Fall,
  • schmerzhafte Spastik bei Syringomyelie – ein Fall,
  • Tetraspastik nach infantiler Cerebralparese – ein Fall,
  • Thalamussyndrom bei Zustand nach Apoplex – ein Fall.

Quelle: Schriftliche Anfrage im März 2013, Arbeitsnummer 3/243, Frage von Frank Tempel, Antwort von Ulrike Flach

Bei welchen ärztlichen Diagnosen wurde eine Erlaubnis zum Erwerb von Cannabis-Blüten/Extrakt erteilt?

Hier der Stand von Ende 2010, neue Zahlen gibt es hier.

54 Patientinnen und Patienten erhielten eine entsprechende Erlaubnis. Davon wurden 34 für den Erwerb von Cannabis-Blüten und 22 für den Erwerb von Cannabis-Extrakt erteilt. Zwei Patienten erhielten sowohl eine Erlaubnis für Cannabis-Blüten als auch -Extrakt.

Diesen Erlaubnissen liegen folgende ärztliche Diagnosen zugrunde:
Chronische Schmerzen – 21 Fälle,
Schmerzhafte Spastik bei Multipler Sklerose – 17 Fälle,
Tourette-Syndrom – fünf Fälle,
Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Syndrom – zwei Fälle,
Blepharospasmus – ein Fall,
Bronchialkarzinom, Schmerz – ein Fall,
Hepatitis C, HIV-Infektion – ein Fall,
Hereditäre motorisch-sensible Neuropathie mit Schmerzzuständen und Spasmen – ein Fall,
Morbus Crohn – ein Fall,
Posner-Schlossmann-Syndrom – ein Fall,
schmerzhafte Spastik bei Syringomyelie – ein Fall,
Tetraspastik nach infantiler Cerebralparese – ein Fall,
Thalamussyndrom bei Zustand nach Apoplex – ein Fall.

Quelle: kleine Anfrage „Legalisierung von Cannabis-Medikamenten zur Therapie von schweren Erkrankungen“ (Bundestagsdrucksache 17/3554)

Legaler Anbau von Coca, Arzneimohn und Salvia in Deutschland

21. Für welche anderen in den Anhängen I und II BtMG aufgezählten Betäubungsmittel existieren derzeit Genehmigungen des BfArM zum Anbau in Deutschland zu Forschungszwecken (bitte einzeln auflisten)?

Derzeit bestehen sieben Erlaubnisse zum Anbau von anderen Betäubungsmitteln der Anlage I und II des BtMG für wissenschaftliche Zwecke. Dabei handelt es sich um vier Erlaubnisse zum Anbau von Erythroxylum coca (Gesamtanbaufläche 8 m2 + 17 einzelne Pflanzen), zwei Erlaubnisse zum Anbau von Papaver bracteatum (Gesamtanbaufläche 4 m2) und eine Erlaubnis zum Anbau von Salvia divinorum (1 m2).

Quelle: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/10232 – Genehmigung des Anbaus von Cannabis zu Forschungszwecken und Errichtung einer Cannabisagentur

[ds news] Crystal in Sachsen: Landtag lehnt Ausbau der Suchthilfe ab – Nr. 07/2013

Hier der drug scouts newsletter aktuell Nr. 07/2013 zur Crystaldebtte im sächsischen Landtag. Das Fazit: CDU, FDP und NPD fällt nichts ein außer mehr Repression zu fordern, zusätzliches Geld für die Suchthilfe gibt es nicht. Der Newsletter ist ein Info-Service der Drug Scouts Leipzig. Weiterlesen

Behauptungen aus dem Bundestag zu Cannabis und Drogenpolitik

Aussagen von der CDU und ihren Experten:

  • „Streckmittel machen Cannabis gefährlich und deswegen muss es verboten bleiben.“
  • „Cannabis führt zu Entzugssymptomen ähnlich wie bei Alkohol und Opiaten“
  • „Mit Drugchecking nimmt man Jugendlichen dringend benötigte Hilfsargumente um Nein zu Drogen zu sagen“
  • „Der Eigenanbau ist zur Versorgung mit Cannabis als Medizin ungeeignet“

Quelle: Deutscher Bundestag Weiterlesen

Dr. Raphael Gaßmann, Geschäftsführer der DHS bei der „Cannabis Social Clubs“ Anhörung

Dr. Raphael Gaßmann, Geschäftsführer der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. bei der Anhörung „Legalisierung von Cannabis durch Einführung von Cannabis-Clubs“.

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