Den „Frankfurter Weg“ weiterentwickeln – Koalitionsvertrag von Grünen, SPD und CDU veröffentlicht

In Frankfurt geht es voran - Grüne mit SPD und CDU!
In Frankfurt geht es voran – Grüne mit SPD und CDU!

Quelle: Koalitionsvertrag CDU + SPD + DIE GRÜNEN 2016-2021

Drogen: Den „Frankfurter Weg“ weiterentwickeln

In Frankfurt haben wir nie die Augen davor verschlossen, dass es Drogenkonsumentinnen und -konsumenten gibt, die es vor gesundheitlichen Schäden zu schützen gilt. Ziel unserer Drogen- und Suchthilfepolitik ist es, durch Prävention, Aufklärung und Beratung den Einstieg in den Drogenmissbrauch zu verhindern, zumindest aber die Folgen zu verringern und Perspektiven zu bieten. Wir sehen Drogenkranke nicht als Problem der Polizei und werden sie nicht allein lassen.

Wir werden daher den bundesweit anerkannten „Frankfurter Weg“ in der Drogenpolitik auch unter Berücksichtigung des Aufkommens neuer synthetischer Drogen fortführen, Aufklärung und Beratung intensivieren. Wir werden darüber hinaus die Ausweitung des Personenkreises für die Heroinvergabe prüfen.

Wir treten für eine integrative Drogenpolitik ein, die suchtkranken Menschen passgenaue Hilfen vorhält, ihnen damit Teilhabechancen eröffnet, ihrer gesellschaftlichen Ausgrenzung entgegenwirkt und damit auch ein besseres soziales Miteinander in der Stadtgesellschaft ermöglicht. Die niederschwelligen Angebote zur Lebenshilfe werden daher verstetigt und ausgebaut.

Um suchtkranken Menschen Perspektiven ohne Drogen zu ermöglichen, werden wir gezielt auch Projekte mit klarer Ausstiegsorientierung fördern.

Drug Checking

Wir werden mit der hessischen Landesregierung und der Landesstelle für Suchtfragen (HLS) Gespräche aufnehmen, um den Modellversuch zum Gesundheitsschutz in der Drogenszene nach Frankfurt zu holen. Zu einem solchen Versuch könnte auch eine Prüfung der verwendeten Drogen auf Verunreinigungen (drug checking) und eine entsprechende ausstiegorientierte Beratung der Konsumentinnen und Konsumenten gehören.

Beteiligung an der Cannabis -Studie

Cannabis kommt als Medikament nicht nur in der palliativen Schmerztherapie Schwerstkranker zur Anwendung. Die Indikationen für eine medikamentöse Therapie mit Cannabis umfassen auch eine Vielzahl von Erkrankungen. Um das Potential von Cannabis vollumfänglich zu verstehen und in der Medizin zu nutzen, bedarf es großer wissenschaftlicher Studien. Wir begrüßen daher ausdrücklich die von der Bundesregierung in Aussicht gestellte erweiterte Anwendung im medizinischen Bereich.

Die Stadt Frankfurt wird wissenschaftliche Studien zu Cannabis an den Kliniken-Frankfurt-Main-Taunus unterstützen.

Verfolgung von Cannabiskonsumenten erreicht neues Rekordniveau

Polizei: Verfolgung von Cannabiskonsumenten anstelle von EInbrechern
Schwerpunkt der Polizei: Verfolgung von Cannabiskonsumenten anstelle von Einbrechern

Gestern stellte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) die polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2015 vor. In den Medien dominiert das Thema Wohnungseinbrüche. So versucht der SPIEGEL zu erklären „Darum explodieren die Einbruchszahlen“: „Es fehlt an Personal für die komplexen und aufwendigen Ermittlungen.“ Bayerns Innenminister Herrmann fordert aufgrund der Zahlen eine „sicherheitspolitische Offensive“ für Deutschland: „Es geht um das Vertrauen in den Rechtsstaat“.

Weitgehend unbeachtet bliebt der erneute Anstieg bei den so genannten „Rauschgiftdelikten“. Diese stiegen im Vergleich zum Vorjahr erneut an. Die polizeiliche Kriminalstatistik  (PKS) verzeichnet ein Anstieg von +2,1% bzw. +5.870 Fälle.

74% des Anstiegs gehen auf mehr Strafanzeigen bei den Konsumumentendelikten zurück bzw. 28% des Anstiegs waren Cannabiskonsumentendelikte.

  • Allgemeine Verstöße gemäß § 29 BtMG  +2,1% +4.336
  • NICHT Allgemeine Verstöße gemäß § 29 BtMG +2,3% +1534
  • Allgemeiner Verstoß mit Cannabis und Zubereitungen +1,2% +1615
  • Unerlaubter Handel und Schmuggel mit/von Cannabis und Zubereitungen +3,9% +1135

Die Zahl der „Allgemeine Verstoß mit Cannabis und Zubereitungen nach § 29“ (sog. konsumbezogene Delikte) ist mit 132.745 so hoch wie noch NIE in der Geschichte der BRD. Auch ihr Anteil an der sog. „Rauschgiftkriminalität“ ist mit 46,97% so hoch wie noch nie. Hier die Zahlen seit 1993, ab diesem Jahr wurde das gesamte Bundesgebiet erfasst, die Zahlen davor sind nur bedingt miteinander vergleichbar.

Verfolgung von Cannabiskonsumenten erreicht neues Rekordniveau
Verfolgung von Cannabiskonsumenten erreicht neues Rekordniveau

Seit 1987 ist der Anteil der konsumenbezogenen Delikte an der „Rauschgiftkriminalität“ kontinuierlich von 62,02 % auf 75,67% gewachsen.

Konferenz der Reformwilligen – Endlich den Drogenmarkt regulieren – Schluss mit KRIMInalisierung

Endlich den Drogenmarkt regulieren - Schluss mit KRIMInalisierung
Endlich den Drogenmarkt regulieren – Schluss mit KRIMInalisierung

Es wird Zeit! Das Betäubungsmittel-Gesetz lechzt nach Veränderung

Einladung zur „Konferenz der Reformwilligen – Endlich den Drogenmarkt regulieren – Schluss mit KRIMInalisierung“ am 21. und 22. Oktober 2016 in der Stadtteilschule Sternschanze in Hamburg.

Der über 40 Jahre geltende internationale Konsens, die Welt mit Verboten und repressiven Mitteln „Drogenfrei“ zu machen, ist aufgebrochen. Prominentes Zeugnis dafür legen die USA ab. Dort, wo der „War on Drugs“ am heftigsten propagiert wurde, ist der Konsum von Cannabis in vielen Bundesstaaten mittlerweile legalisiert worden.

In Europa – und hier insbesondere in der Bundesrepublik gibt es in Bundesländern, Städten, Kommunen und Gemeinden Bestrebungen, dem rigiden Betäubungsmittel-Gesetz mit Pilotprojekten beizukommen und Cannabiskonsumenten einen legalen Zugang zu der Droge zu ermöglichen. Bislang ohne Erfolg.

So wurde ein Antrag aus Friedrichshain-Kreuzberg an das Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte zum Betrieb eines Coffeeshops von der Behörde abgelehnt. Bemühungen anderer Städte, ähnliche Anträge an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu stellen, haben dadurch einen deutlichen Dämpfer erhalten. So hat z.B. der Hamburger Senat unter Bezugnahme auf den ablehnenden Bescheid entschieden, auf eine Antragserstellung zur Etablierung eines Coffeeshops zu verzichten.

Andere Bemühungen, wie die von 120 Strafrechtsprofessoren, den Bundestag aufzufordern, die Wirksamkeit des Betäubungsmittel-Gesetzes hinsichtlich seines Ziels einer drogenfreien Gesellschaft zu überprüfen und ggf. Veränderungen vorzunehmen, würden sicherlich auch die Coffeeshop-Problematik umfassen, aber auch darüber hinausgehen.

Ähnlich äußert sich der ehemalige UNO-Generalsekretär Kofi Annan. In Abkehr vom „War on Drugs“, dem er quasi jahrelang vorstand, stellt er heute fest, „wir müssen akzeptieren, dass eine drogenfreie Welt eine Illusion ist“ und drängt auf einen sicheren, gesetzlich geregelten Zugang der Konsumenten zu Rauschmitteln. Die totale „Unterdrückung von Drogen“ dürfe nicht länger das Ziel der Drogenpolitik sein. Es müssen stattdessen die „Gesundheit und Menschenrechte“ der Konsumenten geschützt werden.

Wohin also soll die Reise gehen und können die unterschiedlichen Ansätze und Bestrebungen diese Reise gemeinsam antreten ?

Angesichts der unklaren Verhältnisse hinsichtlich der Änderungsmöglichkeiten des Betäubungsmittel-Gesetzes macht es Sinn, dass sich die Befürworter einer Änderung in Bundesländern, Städten, Kommunen und Gemeinden abstimmen und beratschlagen.

Aus diesem Grund laden wir Sie zu einer Konferenz der Reformwilligen am 21. und 22. Oktober 2016 in der Stadtteilschule Sternschanze in Hamburg ein.

Bisherige Themenplanung:

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Zu viel kiffen macht blöd! – Richter Andreas Müller im Interview mit Hanfpirat Lukas Lamla

Jugendrichter Andreas Müller hat sich den Fragen von Lukas gestellt.

Direktlinks zu Aussagen aus dem Interview:
♦ Welche Argumente gegen die Legalisierung werden am häufigsten genannt: https://bit.ly/1ZPxtuI
♦ Cannabis als Medizin – wie geht es weiter?: https://bit.ly/1RQAFGy
♦ Wie glaubwürdig sind: SPD, CDU, Grüne, Linke und Piraten? https://bit.ly/1UGS1qb
♦ Die Freiheit kiffen zu dürfen! https://bit.ly/1M5bHkj
♦ Appell an ALLE: GEHT AUF DIE STRAßE! https://bit.ly/1pPD9rK

Abonniert diesen Kanal, wenn ihr mehr wollt:
https://bit.ly/1UGSZm8

Den Hanfblütentee gibt es übrigens ganz legal hier zu kaufen:
http://www.muensterland-hanf.de/

Das Buch von Richter Müller „Kiffen & Kriminalität“ gibt es u.A im Shop des Deutschen Hanfverbandes oder in der Buchhandlung eures Vertrauens:
http://hanfverband-shop.de/index.php?seite=buecher

Antwort von Winfried Kretschmann: Naja bis blanker Hohn

Grüne Drogenpolitik in Baden-Württemberg,,,
Grüne Drogenpolitik in Baden-Württemberg,,,

Das „Team Kretschmann“ hat endlich Antworten für ihn auf abgeordnetenwatch.de geschrieben – pünktlich zur Wahl, aber reicht spät wie man an meiner Frage sehen kann. Sie stammte vom 16.02.2014! Hier einige der genutzten Textbausteine mit Kommentaren von mir. In anderen Antworten war immerhin der Schildower Kreis verlinkt.

Siehe auch: DHV-Video-News #67 Kretschmann: Grünes Versagen in Baden-Württemberg

Sinnvoll wäre es den Grundsatz „Hilfe vor Strafe“ in den Mittelpunkt des Handelns zu stellen und der unverhältnismäßigen Kriminalisierung von Konsumenten entgegenzuwirken. Polizei, Staatsanwaltschaften und Amtsgerichte, die sich mit einer Vielzahl von Verfahren wegen Drogendelikten mit geringer Schuld konfrontiert sehen, könnten deutlich entlastet werden.

<- Also das ist der blanke Hohn! Dafür hat er ein Shitstorm verdient

Sollte es nicht zur Verabschiedung des Cannabiskontrollgesetzes kommen, werden wir uns in Baden-Württemberg für einen wissenschaftlich begleiteten Modellversuch zur staatlich regulierten Abgabe einsetzen. Es wäre dann zu prüfen, ob die von Ihnen angedeuteten Projekte eine passende Möglichkeit darstellen. Allerdings möchte ich auch darauf hinweisen, dass ein ähnlicher Berliner Antrag auf Modellprojekte in der Vergangenheit abgelehnt wurde. – Grundlegende Veränderungen der fehlgeleiteten deutschen Suchtpolitik lassen sich letztlich nur über die Bundespolitik ändern. Hier brauchen wir andere Mehrheiten.

<- Naja, immerhin eine gewisse Ankündigung, aber gleich mit Ausreden…

Mit einem Entschließungsantrag haben wir im Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, die Vorgaben für die Substitutionsbehandlung in der Betäubungsmittelverordnung (BtMVV) zu vereinfachen. Durch die Überregulierung der Substitutionsbehandlung auf Bundesebene sind immer weniger junge Ärztinnen und Ärzte bereit, sich in der Substitutionstherapie zu engagieren, die in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Baustein der Suchtbehandlung geworden ist. Diese Überregulierung wollen wir reduzieren.

<- Immerhin…

Außerdem haben wir uns vorgenommen, die von Ihnen angesprochene Diamorphinbehandlung in Baden-Württemberg umzusetzen. In diesem Zusammenhang setzen wir uns derzeit für die Einrichtung eines – neben Karlsruhe – weiteren Standorts zur Abgabe von Diamorphin im Land ein. Darüber hinaus kann ich Ihnen mitteilen, dass wir Mitte Juli 2011 bereits die organisatorischen Voraussetzungen für eine Diamorphin-Abgabe im Justizvollzug geschaffen haben.

<- dito

Hier die vollständige Antwort, die an mich ging: Weiterlesen

Call for Abstracts: 3. Alternativer Drogen- und Suchtbericht 2016

Call for Abstracts für den Nachfolger des 2. Alternativen Drogen- und Suchtbericht 2015
Call for Abstracts für den Nachfolger des 2. Alternativen Drogen- und Suchtbericht 2015

Die Veröffentlichung der ersten zwei Alternativen Drogen- und Suchtberichte (ADSB) in den beiden vergangenen Jahren war ein voller Erfolg: Die darin aufgezeigten Themen haben eine hohe Aufmerksamkeit in den Medien und der Fachöffentlichkeit erfahren. Nun rufen wir alle interessierten Autorinnen und Autoren dazu auf, Vorschläge für die dritte Ausgabe des Berichtes einzureichen. Der ADSB wird von akzept e.V., der Deutschen AIDS-Hilfe und dem JES-Bundesverband herausgegeben.

Er befasst sich kritisch mit der aktuellen Drogenpolitik und Suchthilfepraxis, entsprechenden Missständen und aus fachlicher Sicht naheliegenden Verbesserungsvorschlägen hinsichtlich dieser Themenkomplexe.

Vorschläge für Alternativen Drogen- und Suchtbericht 2016 erbeten

Autorinnen und Autoren, die sich angesprochen fühlen, sind eingeladen, ein Abstract (max. 2000 Zeichen) mit einem eigenen Themenvorschlag einzureichen. Beiträge können sich sowohl auf legale als auch illegale psychoaktive Substanzen wie auch „Verhaltenssüchte“ beziehen. Die Ausarbeitung des Themas soll eine klare politische, therapeutische, hilfepraktische oder präventionsbezogene Problemlage kritisch beschreiben und konkrete Verbesserungsvorschläge enthalten. Die Autor_innen der von der Redaktionsgruppe akzeptierten Abstracts werden dann dazu eingeladen, ihr Thema auf ca. vier Seiten auszuarbeiten. Abstracts können bis zum 15.01.2016 bei der Redaktionsgruppe des Centre for Drug Research (Goethe-Universität Frankfurt) und des Instituts für Suchtforschung Frankfurt (Frankfurt University of Applied Sciences) eingereicht werden.

Das späteste Datum für die Einreichung der fertigen Beiträge ist der 29.02.2016.

Kontakt:

egger at em.uni-frankfurt.de (CDR)
annadichtl at fb4.fra-uas.de (ISFF)

Siehe auch: Website: Alternativer Drogen- und Suchtbericht

Pressemitteilung: Volksbegehren „Ja zur Legalisierung von Cannabis“

Das Betäubungsmittelrecht kann von den Ländern nicht geändert werden
Das Betäubungsmittelrecht kann von den Ländern nicht geändert werden

Das bayrische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat inzwischen eine Pressemitteilung zum Volksbegehren „Ja zur Legalisierung von Cannabis“ auf seiner Website veröffentlicht. Unter eben diesem Titel, Volksbegehren „Ja zur Legalisierung von Cannabis“ teilte das Ministerium am 23.10.2015 mit, dass das geforderte „Bayerische Hanfgesetz“ nicht mit dem Bundesrecht vereinbar ist. Gemeint ist damit das Grundgesetz und die darin veränderte Aufteilung der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern. Dem Land fehlt für eine Umsetzung des Volksbegehrens die erforderliche Gesetzgebungskompetenz und damit sind gesetzlichen Voraussetzungen für ein Volksbegehren nicht gegeben.

Von den Forderungen des Initiative betroffen sind nicht nur das Betäubungsmittelrecht, sondern zudem auch das Arzneimittelgesetz, Strafgesetzbuch, Straßenverkehrsgesetz sowie die Fahrerlaubnis-Verordnung. Diese Bereiche des § 74 Grundgesetz liegen im Bereich der „konkurrierenden Gesetzgebung“. Hier liegt die Gesetzgebungskompetenz nur dann bei den Länder solange der Bund von seinem Recht nicht gebraucht macht. Wird ein entsprechender Bereich vom Bund geregelt, dürfen die Länder keine Gesetze hierzu mehr erlassen und bestehendes Landesrecht wird außer Kraft gesetzt. Weiterlesen

Bayern: Innenministerium hält Volksbegehren für unzulässig

Das Volksbegehren nach der Prüfung durch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann
Das Volksbegehren nach der Prüfung durch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann

„Bayerns Richter müssen sich ums Kiffen kümmern“ titelt der Münchner Merkur in der heutigen Ausgabe vom 20.10.2015. Hintergrund ist das Volksbegehren „JA zur Legalisierung von Cannabis in Bayern“. Im September konnte das fleissige Team um Valclac Wenzel 81 Aktenordner mit gut 25000 Unterschriften übergeben. Die bekannten rechtlichen Probleme blieben leider ungelöst. Nun ergab die Prüfung durch das Innenministeriums, dass das „Begehren unzulässig wäre, weil der Umgang mit Betäubungsmitteln Bundes- und nicht Landesrecht ist. Volksbegehren sind bisher nur in engen Schranken zu Landesgesetzen erlaubt.“

Zum weiteren Gang des Verfahrens schreibt der Merkur weiter: „Das Innenministerium muss das Begehren binnen sechs Wochen dem Verfassungsgerichtshof vorlegen. Nach spätestens drei Monaten müssen die Richter den Antrag endgültig ablehnen oder die Bedenken des Ministeriums übergehen.“

Initator des Volksbegehren „JA zur Legalisierung von Cannabis in Bayern“ weiter optimistisch

Wenzel schreibt auf Facebook: Weiterlesen

LINKE: Zugang zu Cannabis als Medizin umfassend gewährleisten!

Cannabis ist Medizin!
Cannabis ist Medizin!

DIE LINKE im 18. Deutschen Bundestag hat am 14.10.2015 einen Antrag zum Thema Cannabis als Medizin gestellt. In der Drucksache 18/6361 fordern die Abgeordneten „Zugang zu Cannabis als Medizin umfassend gewährleisten“.

Unterzeichnet ist der Antrag von den LINKEN-Abgeordneten Frank Tempel, Kathrin Vogler, Jan Korte, Sabine Zimmermann, Sigrid Hupach, Matthias W. Birkwald, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Katrin Kunert, Cornelia Möhring, Norbert Müller, Harald Weinberg, Katrin Werner, Birgit Wöllert, Jörn Wunderlich, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Hier der Text des Cannabisantrages:

Zugang zu Cannabis als Medizin umfassend gewährleisten

Der Bundestag wolle beschließen:

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Rechtliches Problem beim Volksbegehren „JA zur Legalisierung von Cannabis in Bayern!“ ungelöst

Auch in Bayern gilt: "Hanffreunde! Wehrt euch!"
Auch in Bayern gilt: „Hanffreunde! Wehrt euch!“

Am Freitag wurden 25.000 Unterschriften für das Cannabis-Volksbegehren an das bayrische Innenministerium übergeben. Diese zu sammeln war eine gewaltige und respektable Leistung für das Team um Vaclav Wenzel Cerveny. Das erreichte Etappenziel und die Medienberichterstattung dazu und auch im Vorfeld sind ein starkes Zeichen dass das Thema auch in Bayern nicht verloren ist.

Leider ist die nächste Stufe im Verfahren kaum erreichbar. Für das Sammeln der 25.000 Unterschriften für den Antrag eines Volksbegehren gibt es keine zeitliche Einschränkung. Auch kann hier „frei“, das heißt mit Unterschrifteinlisten in der Öffentlichkeit gesammelt werden. Wenn das Volksbegehren nun zugelassen wird, braucht es die Unterschrift von 10% aller Wahlberechtigten und diese müssen auf dem Amt erfolgen. Kommen diese Unterschriften zusammen, muss sich der Landtag mit dem Thema beschäftigen. Lehnt dieser die Initiative ab, kommt es zu einer Abstimmung in einem Volksentscheid. Angesichts dieser hohen Hürde, wäre ein Scheitern keine Blamage.

Allerdings könnte das Volksbegehren auch schon davor aus formalen Gründen abgelehnt werden. Die Münchner Abendzeitung schreibt hierzu: „Rechtlich gibt es ein zentrales Problem: Volksbegehren sind im Freistaat nur zu bayerischen Landesgesetzen möglich. Das Betäubungsmittelgesetz ist aber ein Bundesgesetz, und Bundesrecht bricht Landesrecht. Insofern werden die Juristen des Innenministeriums prüfen müssen, ob ein bayerisches Hanfgesetz überhaupt möglich wäre.“

Falls dies zutrifft, wäre dies ein weniger ruhmreiches Ende für das Volksbegehren. Umso ärgerlicher ist hier dass ich – und nicht nur ich – Wenzel schon sehr frühzeitig auf dieses Problem hingewiesen habe. Leider hatte dieser kein Einsehen und reagierte mit (weiteren) haltlosen rechtlichen Ausführungen. Andere Unterstützer des Projekts sagten mir „Danke für die Diskreditierung, Max!“. Ich machte damals auch Vorschläge für alternative Forderungen, die rechtlich unproblematisch sein.

Auf meine simple Frage „Was würde dagegen sprechen lieber ein Volksbegehren zu formulieren auf das meine Kritik nicht zutrifft? Das würde mehr gute „Publicity“ bringen.“ wurde leider niemals eingegangen.

Inzwischen habe ich meine Meinung wie sie z.B. von Torsten geteilt und zusammengefasst wurde: Der Gesetzesvorschlag ist der Sache leider überhaupt nicht dienlich. Er ist eher ein Argument für die Gegenseite nach dem Motto „Sowas kommt dann eben dabei raus, wenn man den ganzen Tag bekifft ist.“. Unterschriften sammeln, für ein offensichtlich verfassungswidriges oder zumindest wirkungsloses Gesetz ist Unsinn. dahingehend geändert als dass ich das Signal dass von den 25.000 Unterschriften ausgeht als durchaus als positiv werte. Trotzdem hat man ohne Not meine Kritik ignoriert und es bleibt zu hoffen dass ich unrecht habe.

Meine Kritik damals zum Cannabis-Volksbegehen

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