Der öffentliche Umgang mit Cannabis

Welche Regeln sind zu beachten wenn man mit Cannabis in der Öffentlichkeit umgeht? Anlässlich einer Anfrage möchte ich hier beschreiben welche Regeln in der Öffentlichkeit zu beachten sind, wenn man mit Cannabis umgeht. Mit Cannabis kann sowohl Fakehanf aus Plastik, sog. „Nutzhanf“, CBD-haltiges Cannabis mit weniger als 0,2% THC, Cannabis vom Schwarzmarkt sowie Medizinalcannabis aus der Apotheke gemeint sei. Bei den Akteuren wird unterschieden zwischen Patienten und Nicht-Patienten, Händlern und privaten Käufern. Diese Ausführungen decken nicht jeden denkbaren Fall ab!

Grundsätzliches

Eine mögliche Strafbarkeit kann sich aus dem Betäubungsmittelgesetz sowie dem Arzneimittelrecht ergeben.

Nach dem BtMG ist nicht jeder Umgang mit Betäubungsmitteln von vornherein illegal, sondern nur erlaubnispflichtig nach §3 BtMG – was für die Meisten auf das Gleiche hinausläuft.

Der Umgang mit Fakehanf, sog. „Nutzhanf“ sowie CBD-haltigem Cannabis mit weniger als 0,2% THC ist grundsätzlich legal.

Cannabis vom Schwarzmarkt ist grundsätzlich illegal.

In der Praxis kann es zu Problemen kommen wenn die Polizei den Eindruck hat es könnte sich um illegales Cannabis vom Schwarzmarkt handeln und man das Gegenteil nicht direkt beweisen kann.

Für Patienten mit einem Rezept gilt:

§ 4 BtMG Absatz 1 Satz 1 und 6 (1) Einer Erlaubnis nach § 3 bedarf nicht, wer […] in Anlage III bezeichnete Betäubungsmittel a) auf Grund ärztlicher, zahnärztlicher oder tierärztlicher Verschreibung, […] erwirbt.

Dies bedeutet: Eigentlich muss man als Patient nichts bei sich führen, daher gibt es auch keinen „offiziellen“ Ausweis. Zum Aber: Siehe Cannabinoidausweis

Ohne ein Rezept

Legal ist nur der Konsum selbst, die Annahme von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch sowie ein Innehaben (nicht jedoch der Besitz, also nur ein „Halt mal kurz“ mit Rückgabe) von Cannabis für einen Patienten.

Kann man sich mit Fakehanf strafbar machen?

Ja, es könnte als „BtM-Imitat“ gewertet werden. Aber nur wenn man es verkauft oder abgibt. Im BtMG steht hierzu: §29 Absatz 6 – Die Vorschriften des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 sind, soweit sie das Handeltreiben, Abgeben oder Veräußern betreffen, auch anzuwenden, wenn sich die Handlung auf Stoffe oder Zubereitungen bezieht, die nicht Betäubungsmittel sind, aber als solche ausgegeben werden.

Ich nehme einen illegalen Joint an, ziehe daran und gebe ihn zurück. Ist das legal?

Für dich ja. Der Konsum an sich ist legal und es liegt hier kein strafbarer Besitz oder Erwerb vor. Solange klar ist dass man den Joint wieder zurück gibt hat man ihn juristisch nicht in seinen Besitz gebracht. Das Überlassen durch den Geber ist aber strafbar.

Und wenn ich den illegalen Joint aufrauche?

Dann wurde er dir nur zum unmittelbaren Verbrauch überlassen, also kein Besitz. Das Überlassen durch den Geber ist aber weiterhin strafbar.

Darf ich mir als Patient aus Medizinalcannabis Kekse backen?

Grauzone – praktisch ja. Eigentlich brauchen Patienten eine Erlaubnis für die „Herstellung“, aber bisher ist mir kein Fall bekannt dass jemand für das Zubereiten von Cannabis in die von ihm präferierte Form Ärger bekommen hätte. Auch wird diese Option in diversen Papieren der Ärztekammer etc. diskutiert und als unsicher abgelehnt, aber nie als illegal angesehen. Strenggenommen wäre das explizit vorgesehene Kochen eines Tees ebenfalls eine Zubereitung.

Im Kontext einer früher notwendigen Genehmigung für den Erwerb sagte einmal ein Jurist dass man als Patient nicht nur einen Antrag auf den Erwerb stellt und genehmigt bekommt, sondern eine Erlaubnis für das „gesamte Projekte“, hier die Eigentherapie mit Cannabis, erhält. Damit werden auch alle hierfür üblichen Handlungen genehmigt.

Darf mir als Patient ein Freund mit meinem Cannabis aus der Apotheke Kekse backen?

Leider eher nein. Auch wenn auch hier kein illegaler Besitz oder Erwerb vorliegen muss, wäre doch der Vorgang des Backens ein „Herstellen“ das erlaubnispflichtig ist. Ein Herstellen im Sinne des BtMG umfasst jede Form des Gewinnen, Anfertigen, Zubereiten, Be- oder Verarbeiten, Reinigen und Umwandeln.

Darf mir als Patient ein Freund mit meinem Cannabis aus der Apotheke meinen Vaporisator füllen?

Dies sollte unproblematisch sein, weil das Cannabis nicht verändert wird.

Verleiten und Auffordern

Der Konsum von Betäubungsmitteln ist grundsätzlich legal. Aber nach BtMG § 29 ist der Aufruf und das Verleiten zum „illegalen“ Verbrauch illegal sein. Illegal meint im Gesetz „unbefugten Verbrauch“ bzw. „Betäubungsmittel zu verbrauchen, die nicht zulässigerweise verschrieben worden“. Wie diese beiden Begriffe genau definiert sind und worin jeweils der Unterschied liegt, müsste ich erst herausfinden.

10. einem anderen eine Gelegenheit zum unbefugten Erwerb oder zur unbefugten Abgabe von Betäubungsmitteln verschafft oder gewährt, eine solche Gelegenheit öffentlich oder eigennützig mitteilt oder einen anderen zum unbefugten Verbrauch von Betäubungsmitteln verleitet,

12. öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3 des Strafgesetzbuches) dazu auffordert, Betäubungsmittel zu verbrauchen, die nicht zulässigerweise verschrieben worden sind.

Arzneimittelrecht

Besitz von Arzneimittel

Der Besitz von Arzneimitteln für den privaten Eigenbedarf ist legal. Problematisch sind sehr große Mengen, die den Verdacht auf einen Handel nahelegen.

Erwerb von Arzneimitteln

Beim Erwerb von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne Rezept z.B. über eine niederländische Versandapotheke oder von einem Händler in der Schweiz hat der Patient kaum Konsequenzen zu befürchten. Eine Hausdurchsuchung kann aber nie ausgeschlossen werden, leider gab es in der Vergangenheit Massendurchsuchungen unabhängig von der bestellten Menge. Wahrscheinlicher, aber trotzdem selten wäre ein Abfangen des Pakets durch den Zoll.

Handel mit Arzneimittel

Der Handel von apothekenpflichtigen Arzneimitteln ist Apotheken vorbehalten. Der Handel mit Stoffen, die im Land des Käufers ein (ggf. verschreibungspflichtiges) Arzneimittel sind, aber im Land des Händlers frei verkäuflich sind, ist eine Grauzone.

Werben für Arzneimittel

Es ist verboten für verscheibungspflichtige Arzneimittel – außerhalb der sog. Fachkreise – Werbung zu machen. Der Tatbestand des Werbens setzt jedoch ein Profitinteresse voraus. Ein Patient z.B. kann problemlos über seine Erfahrungen mit einem konkreten Medikament sprechen.

Was Arzneimittel ist bzw. wann CBD ein Arzneimittel ist, ist nicht einfach zu beantworten. Vgl. dieses Blogpost sowie mein Beitrag in der Infused dazu.

„Zu Breit“-Kampagne des Berliner Senats – Ein Fall für den Rechnungshof?

Das meint zumindest Martin Steldinger und schrieb dem Berliner Rechnungshof eine EMail. Auf Facebook schrieb er folgendes dazu, mal sehen was daraus wird.

Antwort vom Berliner Rechnungshof zur Kritik an der „Zu Breit“-Kampagne des Berliner Senats: „[..] ich danke Ihnen für Ihr per E-Mail übermitteltes Schreiben vom 2. Dezember 2016.

Der Rechnungshof von Berlin nimmt grundsätzlich gerne Hinweise auf ein eventuell nicht ordnungsgemäßes oder unwirtschaftliches Handeln der Berliner Verwaltung entgegen. Denn sie können dazu beitragen, ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen. Vorsorglich merke ich aber an, dass der Rechnungshof nicht in die eigenverantwortliche Tätigkeit der Berliner Verwaltung eingreifen kann.

Soweit Ihr Schreiben die Haushaltsführung Berlins betrifft, habe ich es an das fachlich zuständige Prüfungsgebiet meines Hauses weitergeleitet. Dort wird entschieden, inwieweit Ihrem Hinweis im Rahmen der Prüfungstätigkeit nachgegangen werden kann. [..]“

Jugendliche und die Legalisierung von Cannabis

Schluß mit Krimi. Cannabis normal.
Schluß mit Krimi. Cannabis normal.

„Cannabis legalisieren bedeutet den bestehenden Schwarzmarkt für Cannabis sollte durch einen regulierten Markt für Erwachsene mit Jugend- und Verbraucherschutz (Kontrolle von Qualität und THC-Gehalt) zu ersetzen.“ – Vorschlag des Deutschen Hanfverbandes und Gewinner des Platz 2 beim Zukunftsdialog von Angela Merkel

Dieser* Forderung stimmt inzwischen die Mehrheit aller Männer, der Wähler von Grünen und LINKEN, Freiberufler sowie Menschen mit einem Abitur, oder einem Einkommen über 3000 Euro im Monat zu. Dies ermittelte Infratest Dimap im Auftrag des Deutschen Hanfverband Ende 2015. In keiner gesellschaftlichen Gruppe sank die Zustimmung unter 29%. Wenn der Trend der letzten Jahre anhält, dürfte die Zustimmung insgesamt von 42% inzwischen weiter gewachsen sein.

* Die genaue Fragestellung in der Umfrage lautete: „Cannabis sollte für Volljährige legal und reguliert erhältlich sein, zum Beispiel über Fachgeschäfte wie in Colorado.“

Die politischen Forderungen „Cannabis für Erwachsene“ und „Jugendschutz durch Legalisierung“ sind damit in absehbarer Zeit mehrheitsfähig. Über die Ausgestaltung wird sicherlich noch streiten, aber zumindest bei diesen einigen Punkte dürfte man sich einig sein. Welche Forderungen gibt es in der Diskussion für die Jugendlichen? Welche Widersprüche ergeben sich aus ihnen? Wie kann eine gute Regelung aussehen? Weiterlesen

Kiffen für die Wissenschaft – Teilnehmer für MRT-Studie gesucht

Verändert Cannabiskonsum die Verarbeitung von Gefühlen?
Verändert Cannabiskonsum die Verarbeitung von Gefühlen?

Folgenden Aufruf fand ich im Forum der hanfseite.de und im Sinne der Wissenschaft poste ich ihn hier noch einmal.

Die Kontaktdaten von der Seite der Studie: Wir haben dein Interesse geweckt? Dann melde dich bei uns per Mail (kaeli.zimmermann@ukb.uni-bonn.de) oder telefonisch unter 0160/3716430.

Der Aufruf

Hallo liebe Community,

vielen Dank erstmal für die Aufnahme! Ich komme aus Bonn und bin Medizinstudent und suche für eine MRT Studie im Rahmen meiner Doktorarbeit Kiffer aus der Region Köln/Bonn.

Mein Ziel ist es herauszufinden, welche Auswirkungen langjähriger Cannabiskonsum auf die Verarbeitung von Emotionen und Stress hat. Und das Ganze möchte ich mittels Magnetresonanztomographie (MRT) untersuchen.

Idealerweise kiffst du schon länger als 1 Jahr regelmäßig (also ab 3x pro Woche), hast Lust Geld zu verdienen und dabei junge Nachwuchswissenschaftler in ihrer Forschung zu unterstützen.

Die Eckdaten:
– 2 Termine mit insg. 7h Dauer in der Uniklinik in Bonn
– Vergütung von 70€ + Fahrtkosten + CD mit Bildern deines Gehirns
– es wird kein Kontrastmittel gespritzt, es werden keine Medikamente oder sonstige Substanzen verabreicht, es wird kein Blut abgenommen
– deine erhobenen Daten werden vertraulich behandelt und anonym ausgewertet

Ich würde mich riesig freuen, wenn einige von euch mitmachen oder Leute aus der Region Köln/Bonn kennen und auf meine Studie aufmerksam machen!!

Weitere Infos unter: http://mrtstudie-bonn.jimdo.com/

Cannabis und Psychosen – Diagnose: DrogenPOLITIKmissbrauch

Drogenpolitik: Süchtig nach Verboten?
Drogenpolitik: Süchtig nach Verboten?

von Maximilian Plenert

Zuerst erschienen im Hanfjournal, Sonntag, 25. Oktober 2015

In keiner Debatte um die Legalisierung von Cannabis fehlt das Argument der Prohibitionisten: „Aber kiffen macht Psychosen!“. Das ist zuallererst eine brutale Verkürzung, denn der Zusammenhang zwischen Psychosen und Cannabis ist überaus komplex. Ursache und Wirkung sind hier nur schwerlich auseinander zu halten. Viele Studien hierzu können alleine aufgrund ihres Aufbaus Korrelationen belegen, aber eben keinerlei kausale Zusammenhänge. Leider werden dann gerade in der Medienberichterstattung diese Einschränkungen nicht erwähnt, in der politischen Debatte erst recht nicht. Andere Studien deuten auf eine gemeinsame genetische Basis hin: Wer eine Veranlagung zu Schizophrenie hat, nimm auch eher Cannabis. Soweit ich die Studienlage überblicke gibt es einen gewissen Einfluss von Cannabis auf Psychosen und das Verhältnis von THC- und CBD-Gehalt spielt hier vermutlich eine Rolle. Aktuell kam zudem eine Studie heraus, die auch Tabak mit Psychosen in Verbindung gebracht hat. Wenn sich dieser Zusammenhang bestätigt, wird man auch einige Cannabisstudien hierzu neu bewerten müssen. Weiterlesen

Medropharm: „Joints ohne THC – damit Kiffern das Kiffen ausfährt“

Medropharm Medical Cannabis M-1337Über die Medropharm GmbH und „einem neuem Suchkonzept“ wird in der Zeitung 20 Minuten berichtet. Unter dem Titel „Joints ohne THC – damit Kiffern das Kiffen ausfährt“ wird der Artikel vom 26.04.2016 zusammengefasst mit: „Eine Schweizer Firma hat Cannabis ohne THC entwickelt. Es soll jungen schwerstabhängigen Kiffern den Ausstieg ermöglichen – weil sie ihre Rituale beibehalten können.“ Mike Toniolo beschreibt in dem Beitrag das Produkt als speziell gezüchtetes biologisch angebautes Cannabis […], das aussieht und riecht wie Drogenhanf, aber praktisch kein THC enthält. Das enthaltene CBD soll beruhigen. Einige Konsumenten wollen alleine diesen Effekt, der Rausch ist hier eine unerwünschte Nebenwirkung.

Mehr Infos über Medropharm und die medizinischen Möglichkeiten von Cannabis:

  • Phone: +41 (0)52 383 14 12
  • Email: info@medropharm.ch
  • Web: www.medropharm.ch

Weitere Artikel:

Cannabis Kochshow „CannaGusto“

Ein Kollege hat eine neue Show auf Youtube gestartet, schau mal rein!

Nach langer Planung ist meine Cannabis Kochshow „CannaGusto“ auf YouTube erfolgreich gestartet. Ich hoffe damit den Menschen, die Cannabis als Medizin nutzen dürfen, alternative Möglichkeiten der Zubereitung mit auf den Weg geben zu können. So würde ich mich freuen auch von euch ein Feedback zu CannaGusto zu bekommen.

https://www.youtube.com/watch?v=Xt5T94irexM

https://www.youtube.com/channel/UC_zwaGKrMxpoPr7-oMoBrlg

https://www.facebook.com/cannagusto/

scobel am 28. Januar 2016: Cannabis – Medizin oder Droge?

Sendung vom 28.01.2016

„Hanf, aus dem unter anderem Cannabis gewonnen wird, gehört nicht nur zu den ältesten Kulturpflanzen der Menschheit, sondern auch zu den medizinisch wirksamsten. Gert Scobel und seine Gäste diskutieren über die Geschichte von Cannabis und warum es verboten wurde.“

Gast zum Thema „Cannabis als Therapie“

Maximilian Plenert hat eine Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS). Er nimmt zwei Medikamente, eines davon ist Cannabis. Erst 2013 bekam er seine Diagnose. Der gebürtige Hesse ist derzeit einer von circa 600 Patienten deutschlandweit, die Cannabis als Medikament bekommen.

Maximilian Plenert arbeitet als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Deutschen Hanf Verband und ist seit mehr als 10 Jahren im Bereich Drogenpolitik aktiv. Erist Mitglied im Vorstand von akzept e.V. – Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik, Mitglied im Schildower Kreis, einem Netzwerk von Experten aus Wissenschaft und Praxis sowie Mitherausgeber des Alternativen Drogen- und Suchtberichtes.

Talkrunde im Studio

  • Prof. em. Dr. Lorenz Böllinger
  • Prof. Dr. med. Rainer Thomasius
  • Dr. phil. Bernd Werse

Veranstaltungshinweis: Kölner Grasgeflüster – Auswirkungen einer Cannabislegalisierung auf Jugendliche

Kölner Grasgeflüster - Auswirkungen einer Cannabislegalisierung auf Jugendliche
Kölner Grasgeflüster – Auswirkungen einer Cannabislegalisierung auf Jugendliche

Am 28. September 2015 findet um 19:00 Uhr im Rautenstrauch-Joest Museum die Veranstaltung „Kölner Grasgeflüster“ statt. Der Eintritt ist frei! Weitere Informationen und Anmeldung gibt es unter www.sucht-bildung.de und auf dem Infoflyer. Veranstalter ist die Drogenhilfe Köln.

Legaler Verkauf von Cannabis in der Kölner Innenstadt!

Dieses Vorhaben des Kölner Bezirksbürgermeisters Andreas Hupke hat nicht nur in Köln viel Wirbel ausgelöst. Es geht den Befürworterinnen und Befürwortern des Antrags um eine „Entkriminalisierung der Konsumenten“ und um eine „Verminderung der gesundheitlichen Risiken durch verunreinigtes Cannabis“. Auch dem Schwarzmarkt soll so die Grundlage entzogen werden.

In der aktuellen Debatte warnen die Gegnerinnen und Gegner vor der „Verharmlosung der Droge Cannabis“ und einer „Zunahme an Konsumierenden“.

Die Drogenhilfe Köln will mit ihrem „Kölner Grasgeflüster“ die Chancen und Risiken einer Cannabisreform aufzeigen. Herr Dr. Pfeiffer-Gerschel vom Institut für Therapieforschung in München wird mit einem Impulsreferat über die Hintergründe der Debatte informieren.

Das Publikum kann im Anschluss mit ihm und weiteren Expertinnen und Experten über die Auswirkungen einer legalen Abgabe von Cannabis für den Jugendschutz diskutieren.
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