wikileaks zur Nichtlegalisierug von Cannabis in den Niederlanden 1974

Ben huyge, Inspector General (1968-1985) at the General Pharmaceutical Inspectorate of the Ministry of Public Health, Belgium.

„HE ALSO SAID THAT DUTCH, UNDER PRESSURE FROM THEIR EC PARTNERS, HAS „DEFINITELY DECIDED“ NOT TO LEGALIZE USE OF CANNABIS. “

https://wikileaks.org/plusd/cables/1974BRUSSE01014_b.html

1974 February 15, 17:15 (Friday)

Ausgaben für Staatsanwaltschaften im Bereich der Rauschgiftkriminalität

Die Kosten der Prohibition in Deutschland sind leider kaum erforscht. Aktuell existieren nur grobe Werte bzgl. der öffentlichen Ausgaben für illegale Drogen oder den finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen einer Cannabislegalisierung. Die Linke im Bundestag verlangte 2007 Aufklärung über Kosten der Prohibition . Die Antwort der Bundesregierung zu den finanziellen Auswirkungen des Cannabisverbotes lautet: Wissen wir nicht, interessiert uns nicht weil wir eh nicht legalisieren wollen und „Da es zu diesem Thema keine offiziellen Zahlen gibt, sind die Schätzungen des Verbandes spekulativ.“ – Amen!

Hier das Ergbnis meiner Berechnungen zu den Ausgaben für Staatsanwaltschaften im Bereich der Rauschgiftkriminalität, für die Details und meine Quellen siehe diese PDF Datei: Ausgaben im Bereich der Staatsanwaltschaften im Bereich der Rauschgiftkriminalität

Bundesweit:

  • Allgemeine Delikte 138 Stellen bzw. 19 Millionen Euro pro Jahr
  • Nicht-Allgemeine Delikte 340 Stellen bzw. 46 Millionen Euro pro Jahr
  • Rauschgiftkriminalität insgesamt 478 Stellen bzw. 65 Millionen Euro pro Jahr

Berlin:

  • Allgemeine Delikte 8 Stellen bzw. 1 Millionen Euro pro Jahr
  • Nicht-Allgemeine Delikte 15 Stellen bzw. 2 Millionen Euro pro Jahr
  • Rauschgiftkriminalität insgesamt 23 Stellen bzw. 3 Millionen Euro pro Jahr

Indischer Hanf (Cannabis sativa) in der Begründnug von „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Opiumgesetzes“ (Gesetzentwurf der Bundesregierung) — Drucksache VI / 1877

Aus dem Jahr 1971, im Rahmen der Diskussion wurde aus dem Opiumgesetz das „Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln“.

Ein besonderes Kennzeichen der Rauschgiftwelle ist die erhebliche Zunahme des Verbrauchs von Indischem Hanf (Cannabis sativa) und des darin enthaltenen Harzes (Haschisch). Es handelt sich dabei um ein Halluzinogen, das nach in der medizinischen Wissenschaft überwiegender Meinung bei Dauergebrauch zu Bewußtseinsveränderungen und zu psychischer Abhängigkeit führen kann. Der psychoaktive Wirkungsmechanismus beruht offenbar auf dem darin enthaltenen isomeren Tetrahydrocannabinol (THC), das erst seit wenigen Jahren voll synthetisiert hergestellt werden kann. Bei der Droge treten offenbar keine Entziehungssyndrome auf, und es besteht nur eine geringe Tendenz, die Dosis zu erhöhen. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist davon auszugehen, daß die Droge eine Schrittmacherfunktion ausübt. Der Umsteigeeffekt auf härtere Drogen zeigt sich besonders bei jungen Menschen. Praktisch vollziehen sie mit ihr den Einstieg in die Welt der Rauschgifte. Die exakten biochemischen Vorgänge, die sich im menschlichen Körper beim Genuß dieser Droge vollziehen, sind noch weithin unbekannt. Die Forschung befaßt sich jedoch intensiv damit, und es steht zu erwarten, daß man in etwa fünf Jahren zu konkreteren Ergebnissen gelangen wird. Vor allem besteht noch Unkenntnis über die Nebenwirkungen, die aus einem Dauergebrauch dieser Droge resultieren. Auf Grund von Versuchen amerikanischer Pharmakologen mit trächtigen Ratten besteht sogar der Verdacht, daß die Droge genetische Defekte verursachen kann. Die Bedeutung dieser Droge für die Medizin ist gering. Weiterlesen

Die Welt: „Gehört das Kiffen zu Deutschland?“

„Besser wäre es, auch den Verkauf zu Vergnügungszwecken zu legalisieren, zu kontrollieren und zu besteuern. Sicher ist Cannabis gefährlich, wie Alkohol und Tabak. Es ist aber nicht Aufgabe des Staates, den Bürgern vorzuschreiben, mit welchen Stoffen sie ihr Recht auf Rausch wahrnehmen. Claudia Roth hat recht: Das Oktoberfest ist eine offene Drogenszene. Und dagegen ist nichts zu sagen.“


Cannabis für alle!
www.welt.de
Gehört das Kiffen zu Deutschland? Zwar stammt der Brauch aus dem Nahen und Mittleren Osten. Aber seit erleuchtungshungrige Hippies vor 50 Jahren nach Osten aufbrachen und mit „Schwarzem Afghanen“ oder „Rotem Libanesen“ im Rucksack zurückkehrten, gab es kein Halten mehr.

Tages-Anzeiger über die Räumung der „Zürcher Drogenhölle“ im Jahr 1995

Zürich – Das Frankfurt der Schweiz – „Im Februar 1995 räumte die Polizei endgültig die Zürcher Drogenhölle. Zum historischen Jubiläum veröffentlicht der «Tages-Anzeiger» die Web-Doku über eine der grössten sozialen Katastrophen der Schweiz nochmals.“


The Needle Trauma | Tages-Anzeiger
www.tagesanzeiger.ch
„Die riesige offene Drogenszene in den Achtziger- und Neunzigerjahren zählt zu den grössten sozialen Katastrophen Zürichs und der Schweiz überhaupt.“

Umgang mit Betäubungsmitteln – Erlaubnisse, Verbote und Ausnahmen

Nach § 3 Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln ist es nicht möglich einen Erlaubnis für den Besitz zu erhalten. Dies ist nicht notwendig, der Besitz ist nur strafbewehrt für jede, die nicht „zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb“ sind. Wer also erwerben darf, darf automatisch auch besitzen.

Ebenfalls nicht erlaubnisfähig ist die Verschreibung, die Verabreichung oder das Überlassen. Hier ist möglich was §13 und sonst nichts. Dies bedeutet insbesondere dass die Regelung „Die in Anlagen I und II bezeichneten Betäubungsmittel dürfen nicht verschrieben, verabreicht oder einem anderen zum unmittelbaren Verbrauch oder nach Absatz 1a Satz 1 überlassen werden.“ ausnahmslos gilt – was ich als fatal für Forschung und Medizin empfinde. Immerhin gibt es die Ausnahme von der Erlaubnispflicht in §4 Abs. 6: „in Anlage I, II oder III bezeichnete Betäubungsmittel als Proband oder Patient im Rahmen einer klinischen Prüfung oder in Härtefällen […]“

Zum Potenzial von Cannabis als Medizin am Beispiel Frankfurt am Main.

Frankfurt hat 700.000 Einwohner, davon sind mehr als 400.000 Erwachsene. Der Ballungsraum Frankfurt hat 2,2 Millionen Einwohner (x 3) und die Metropolregion Frankfurt / Rhein-Main hat 5,5 Millionen Einwohner (x 8).

Laut Bundesgesundheitssurvey liegt die Punktprävalenz für Depressionen bei ca. 5,6% der Bevölkerung im Alter von 18- bis 65 Jahren. ADHS betrifft ca. 4% der Erwachsenen. Multiple Sklerose und das Tourette-Syndrom betrifft 150 bzw. 600 von 100.000 Menschen. 17% der Bevölkerung leiden unter chronischen Schmerzen.

Dies ergibt für die TOP 5 Diagnosen und für Frankfurt folgende Zahlen, wobei es sicher auch Überschneidungen geben wird. Weiterlesen

Versorgung mit medizinischen Cannabisblüten: „Fehlanzeige“

fehlanzeigeAuch wenn ein Teilnehmer am BtM-Verkehr in einem Halbjahr keinen Erwerb, Bestand und Verbrauch hatte muss die halbjährliche Betäubungsmittelmeldung nach § 18 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) erfolgen. In einem solchen Fall ist „Fehlanzeige“ zu erstatten – das beschreibt auch die (Nicht-)Versorgungslage von Hunderten Patienten zwischen Oktober 2014 und Ende Januar 2015 ganz gut…

Termin: Symposion 2015 Rauschzustände: Drogenpolitik – Strafjustiz – Psychiatrie

Tagung des Instituts für Konfliktforschung e.V. und des Vereins Deutsche Strafverteidiger e.V. Frankfurt am Main am 18. und 19. April 2015 in Maria Laach (Eifel). Informationen zu Anmeldung & Tagungsgebühr gibt es hier.

Programm: Weiterlesen

Medienfail des Tages – dpa und die „künstlichen Haschischstoffe“

Der Bundesgerichtshof hat die „nicht geringe Menge“ für mehrere synthetische Cannabinoide festgelegt. Die Systematik des BGH ist im DHV FAQ Beitrag „Was ist eine Konsumeinheit?“ beschrieben. Die dpa in ihrer Meldung als Synonym für „synthetische Cannabinoide“ den Begriff „künstliche Haschischstoffe“ erfunden, der nun massenweise in den Medien zu finden. Etwas weniger bullshitig, aber ebenfalls falsch ist der dpa-Begriff „Cannabis-Wirkstoff“, das BGH war Gott sei Dank in seiner Meldung wissenschaftlich korrekt.