Versorgung mit medizinischen Cannabisblüten: „Fehlanzeige“

fehlanzeigeAuch wenn ein Teilnehmer am BtM-Verkehr in einem Halbjahr keinen Erwerb, Bestand und Verbrauch hatte muss die halbjährliche Betäubungsmittelmeldung nach § 18 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) erfolgen. In einem solchen Fall ist „Fehlanzeige“ zu erstatten – das beschreibt auch die (Nicht-)Versorgungslage von Hunderten Patienten zwischen Oktober 2014 und Ende Januar 2015 ganz gut…