Prävention landet in den Medien – die Repression bekommt das Geld

Tagtäglich werden die Zeitungen primär mit unkritisch übernommenen Ticker-Meldungen und Pressemitteilungen gefüllt. Im Falle der „Nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik“ wurde die Behauptung, der Schwerpunkt der „neuen“ Drogenpolitik läge auf „Prävention“, unhinterfragt aus den Erklärungen der Drogenbeauftragten und der Regierungsfraktionen übernommen. Die Drogenpolitik in Deutschland setzt in erster Linie auf Repression. Weiterlesen

Wie gefährlich ist Cannabis? Ein Kommentar zur Öffentlichen Anhörung im Bundestag

Im Hanfjournal ist ein längerer Artikel von mir zur Cannabis-Anhörung im Bundestag erschieben. Den gesamten Artikel könnt ihr hier lesen.

Am 25.1.2012 veranstaltete der Gesundheitsausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung mit dem Titel “Wie gefährlich ist Cannabis?”. Anlass war ein Antrag der LINKEN zur Einführung von Cannabis Social Clubs in Deutschland. Dieser geht großteils auf eine Petition des Deutschen Hanfverbandes zurück, die von über 31.000 Menschen unterschrieben wurde. Er fordert neben den Anbau-Clubs auch, dass der Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum keine Straftat mehr sein soll und dass wissenschaftlich nachvollziehbare THC-Grenzwerte für den Straßenverkehr eingeführt werden sollen. All diese Punkte sind auch Forderungen der Cannabispetition. …

Genfer Erklärung zur Gesundheitversorgung in Haft (2012)

In Genf fand vom 1. bis zum 3. Februar 2012 unter dem Titel „Patient oder Gefangener? Wege zu einer gleichwertigen Gesundheitsversorgung in Haft“ die 6. Europäische Konferenz zur Gesundheitsförderung in Haft statt.

Falls Sie die Erklänrung unterzeichnen wollen, senden Si bitte ein Mail (Angabe von Namen, Vornamen, Titel, berufliche Affiliation, Stadt, Land) an: Geneva.Declaration@hcuge.ch

Website der Erklärung: ump.hug-ge.ch Weiterlesen

DHS: Einsteiger nehmen Nikotin

Aus dem DHS Newsletter 1-2012 – der besagte Einzelgutacher ist Prof. Dr. Thomasius, Zitat DHV „Rainer Thomasius ist als äußerst einseitiger Prediger der Gefahren von Cannabis und anderen Drogen bekannt.“

Über inzwischen mehrere Jahrzehnte versuchten manche Wissenschaftler zu belegen, dass Cannabis eine sog. „Einstiegsdroge“ sei. Die Versuche waren derart vergeblich, dass man es nunmehr mit inquisitorischer Argumentation versucht: „Die Hypothese […] ist bis dato nicht bewiesen – sie ist aber auch nicht wiederlegt worden.“ Ehrlich: Das steht da. Sie können es nachlesen in der Stellungnahme eines Einzelgutachers zur unlängst durchgeführten Anhörung des Bundestags-Gesundheitsausschusses „Legalisierung von Cannabis durch Einführung von Cannabis-Clubs“.

Die DHS unterstreicht seit mehr als einem Jahrzehnt, dass nur eine einzige Substanz als „Einstiegsdroge“ bezeichnet werden kann: Zigaretten. Reine Zigaretten, cannabisfrei, voll von Tabak und den einschlägigen Zusatzstoffen. Nikotin hat nicht nur ein ungleich höheres Suchtpotenzial als Cannabis – daneben scheint das Gehirn durch Nikotingewöhnung auch empfänglicher für die Gewöhnung an Kokain.

Ethan Nadelmann: Wer sind wir?

Ethan Nadelmann ist Gründer und Geschäftsführer der Drug Policy Alliance (DPA). Er ist wohl der wichtigste progressive Drogenreformer sowohl in den USA und als auch weltweit. Das Rolling Stone Magazin nannte ihn „the point man for drug-policy-reform efforts.“ Auf der International Drug Policy Reform Conference in Long Beach, California im November 2005 beantwortete er die Frage „Who are we?“ („Wer sind wir?“) wie folgt: Weiterlesen

Stellungnahme Dr. Nicole Krumdiek (Schildower Kreis)

Dr. Nicole Krumdiek arbeitet und lehrt am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bremen. Sie wurde für ihre mit „Summa Cum Laude“ bewertete Doktorarbeit „Die national- und internationalrechtliche Grundlage der Cannabisprohibition in Deutschland“ (ISBN 3-8258-9543-2) mit dem Studienpreis der Universität ausgezeichnet.

Weiterlesen

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin

Hier eine weitere Stellungnahme zur Cannabis Anhörung im Bundestag am 25.1.2012. Diesmal: Hans-Günter Meyer-Thompson, Mitglied des Vorstands der DGS – Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin. Er ist Arzt in der Abteilung für Abhängigkeitserkrankungen; IV. Fachabteilung: Abhängigkeitserkrankungenin Asklepios Klinik Nord – Ochsenzoll – Hamburg Weiterlesen

Fragen an Max zur „straffreien“ „geringen Menge“

Folgende Fragen habe ich per Facebook bekommen, die Antworten will ich hier dokumentieren, da ich davon ausgehe dass sie von allgemeinem Interesse sind und weil einige Menschen denken Cannabis sei in Deutschland entkriminalisiert, weil Verfahren nach § 31a BtMG eingestellt werden können.

§ 31a Absehen von der Verfolgung

(1) Hat das Verfahren ein Vergehen nach § 29 Abs. 1, 2 oder 4 zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt. Von der Verfolgung soll abgesehen werden, wenn der Täter in einem Drogenkonsumraum Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch, der nach § 10a geduldet werden kann, in geringer Menge besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein.

Frage: hey, könntest du mir vlt erklären wie das mit der mindestmenge in niedersachsen ist, und was man zu erwarten hat wenn man mit 1-2g auf der straße kontrolliert wird?

Meine Antwort: Die Polizei wird in jedem Fall das Cannabis beschlagnahmen und eine Strafanzeige stellen. Zudem geht eine Meldung an die Führerscheinstelle, völlig unabhängig wo du erwischt wurdest. Wenn man dann Ersttäter oder nur wenige Male aufgeallen ist, hat man eine relativ gute Chance dass das Verfahren eingestellt wird. Das ist allerdings kein Freispruch. Das Verfahren bleibt in den polizeiakten, für Jahre und die Polizei vergisst gerne auch mal das Löschen. Zudem kann die Einstellung mit Geldbussen, Sozialstunden oder Auflagen verbunden sein.

Frage: bliebt es auch in den polizeiakten wenn das verfahren fallen gelassen wird?

Meine Antwort: Ja, weil der Verfahren in der Regel „nur“ eingestellt wird, das ist halt kein Freispruch.

Frage: noch was, es giebt doch aber so welche mindestmengen in den einzelnen bundesländern, welchen zweck haben die dann?

Meine Antwort: Hier ein Vergleich der einzelnen Richtlinien in den einzelnen Bundesländern. Sie regeln bis zu welcher Menge ein Verfahren eingestellt werden kann bzw. soll, ob nur bei Ersttätern oder auch im Wiederholungsfall, ob man zur Drogenberatung geschickt wird und welche Gründe gegen eine Einstellung sprechen, z.b. Konsum in einer Schule etc. Hier ein Beispiel, die Richtlinie von Berlin.

Wer weiterhin glaubt Cannabiskonsumenten seien entkriminalisiert, der lese diese Artikel:

 

Drogenpolitik Termine 2012

Hier meine Übersicht über alle drogenpolitisch relevanten Termine 2012. Einige genauen Termine sind noch unsicher, ich werde die Seite fortlaufend ergänzen. Wer Ergänzungen hat, kann sich gerne bei mir melden.

Ich werde vermutlich bei den Fachgesprächen, der Vorstellung des Jahrbuch Sucht, der Jahrestagung der Drogenbeauftragten, der Hanfparade sowie Hanftag, der Entheovision, der DHS Tagung und vielleicht den Suchttherapietage anwesend sein.

Weitere und speziellere Übersichten: Veranstaltungsübersicht Suchthilfe des FDR sowie der Newsletter und Kongreßübersicht des DGS