Im Prinzip darf jeder Arzt in Deutschland Medikamente auf der Basis von Cannabis oder Cannabinoiden verschreiben. In der Praxis gibt es eine Menge Hürden wie die Risiko eines Regresses oder einer Haftung für die Nebenwirkungen. Dies macht eine Verschreibung durch Ärzte, die selbst meist kaum Fachwissen besitzen schwer bis unmöglich.
Cannabisblüten der Firma Bedrocan können in Deutschland NICHT verschrieben werden. Inhaber einer „Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie” erwerben diese als Privatpersonen auf eigene Rechnung im Rahmen der Grenzen ihrer individuellen Genehmigung. Überschriften in Zeitungen wie „Cannabis / Haschisch / Joint auf Rezept“ sind hier irreführend.
Verschrieben werden kann Nabiximols (Betäubungsmittel, Fertigarzneimittel „Sativex“), Dronabinol (Betäubungsmittel, als Rezepturarzneimittel oder Fertigarzneimittel „Marinol“). Nabilon (Betäubungsmittel, Fertigarzneimittel „Cesamet“) und Cannabidiol (Kein Betäubungsmittel, als Rezepturarzneimittel oder Fertigarzneimittel „Epidiolex“) Weiterlesen