Für die Antwort auf eine Kontaktanfrage zum Thema Einsatz von Cannabidiol (CBD) bei einer 4-jährigen Patientin mit wiederkehrenden starken epileptischen Anfällen habe ich einige Informationen zusammengestellt. Bei diesem Anlass möchte ich auf die rechtlichen Hinweise zur Nutzung meines Blogs hinweisen, kurz: „Ich bin kein Arzt, ich kann für die Richtigkeit insbesondere von medizinischen Angaben keine Garantie übernehmen und die Lektüre meiner Artikel ersetzt kein Arztbesuch.“
Cannabidiol ist kein Betäubungsmittel und kann mit einem einfachem Rezept über die Frankfurter „Bock-Apotheke“ oder die Hachtor-Apotheke in Rüthen bezogen werden.
Die Frage der Erstattungsfähigkeit stellt sich bei einem Einsatz im Krankenhaus, da diese Fallpauschalen und keine einzelne Medikamente mit den Krankenkassen abrechnen.
Die behandelnden Ärzte sollen sich mal mit Professor Sven Gottschling Saarbrücken in Verbindung setzen (Homburg/Saar: Einjähriger erhält Cannabis-Präparat gegen Epilepsie) oder mit Professor Gerd Kurlemann, Uniklinik Münster (Cannabis als Arznei für Kinder – „Das ist ein sehr schwieriger Weg“) oder dem Epilepsiezentrum Freiburg (Cannabis und Epilepsien) Weiterlesen