Antrag auf (gemeinsamen) Anbau von Cannabis für persönliche medizinische Zwecke

Mein Antrag auf eine Erlaubnis zum Anbau von Cannabis für persönliche medizinische Zwecke nach § 3 Abs. 2 Betäubungsmittelgesetz
Mein Antrag auf eine Erlaubnis zum Anbau von Cannabis für persönliche medizinische Zwecke nach § 3 Abs. 2 Betäubungsmittelgesetz

Mit dem Urteil vom 06.04.2016 hat das Bundesverwaltungsgericht endlich den Weg für den Anbau von Cannabis als Medizin durch Patienten freigemacht. Zumindest hoffen dies Kläger und die 600 Menschen mit einer Ausnahmegenehmigung zum Erwerb von Cannabis. Die meisten von ihnen können es sich nicht leisten soviel Cannabis in der Apotheke zu erwerben wie sie zur Behandlung ihrer Krankheit bräuchten.

Im Gegensatz zu den Überschriften der Zeitungen wurde dem Kläger der Anbau nicht erlaubt, sondern nur eine Ablehnung durch das BfArM einkassiert und den Ermessensspielraum bei erneuter Prüfung auf null reduziert. Wann es dann endlich wirklich soweit sein wird dass tatsächlich ein Patient eine Genehmigung zum Anbau in den Händen hält, dass müssen wir abwarten. Auch ist noch offenen welche Bedingungen der Patient wird erfüllen müssen, wobei die Auflagen nach dem Urteil des Gerichtes erfüllbar sein müssen.

Das BfArM soll über Anträge laut Gesetz innerhalb von 3 Monaten entscheiden, so schnell wird das Cannabis-Eigenanbau-Verhinderungsgesetz sicherlich nicht beschlossen und in Kraft getreten sein. Wenn mit dem Gesetz Cannabis wirklich von Anlage I ins Anlage III BtMG umgestuft wird, dann könnten wie bestehenden Erlaubnisse zum Erwerb und Anbau von Cannabis ungültig werden – hier müssen wir abwarten.

Für mich gilt hier das Gleiche wie ich schon dem STERN zum Cannabis als Medizin – Gesetz sagte: „Ich bin mir rational ziemlich sicher, dass das Gesetz kommt“, sagt er. „Aber mir fehlt die Fantasie, dass die CSU und ein Horst Seehofer dafür die Hand heben und den Staat zum Grasdealer machen.“ Weiterlesen

Interview: „Einfach mal nicht unter Strom zu stehen“ – Mit Cannabis und Ritalin gegen ADHS

mit cannabis und ritlain gegen adhs
Hanfjournal #187 . August . 2015 . Seite 8

„Einfach mal nicht unter Strom zu stehen“ Mit Cannabis und Ritalin gegen ADHS
von Maximillian Plenert

Medizinisches Cannabis hat viele Einsatzgebiete: Von Kopfschmerzen über entzündliche Darmerkrankungen und Depressionen bis hin zum Tourettesyndrom. Das lange Zeit verrufene Kraut könnte für vielen Menschen ein Segen sein. Dennoch ist es illegal und der Zugang zu Cannabis als Medizin versperrt. Der Weg zu einer Ausnahmegenehmigung ist für Patienten oft entweder gar nicht erst bekannt oder mit zu vielen Hürden belegt. Deutschlandweit gibt es derzeit nur etwa 400 Patienten, die ihre Krankheiten mit medizinischem Cannabis aus der Apotheke behandeln dürfen. 18 Patienten leben in Berlin, Maximilian Plenert ist einer von ihnen. Der Diplomphysiker bekam vor zwei Jahren die Diagnose ADHS, inzwischen darf der DHV-Mitarbeiter auch Cannabis aus der Apotheke kaufen.

Wie zeigte sich das ADHS bei dir? Weiterlesen

Ausnahmegenehmigungen für den Erwerb von Cannabisblüten aus einer Apotheke – Anträge & Diagnosen

bedrocan03Ich habe in der Vergangenheit mehrfach (Ende 2010, März 2013, Januar 2014) über die Zahl der Anträge und Diagnosen bei den Ausnahmegenehmigungen für den Erwerb von Cannabisblüten aus einer Apotheke sowie dem Eigenanbau (bisher 0 genehmigte Anträge) berichtet.  Hier nochmal alle Zahlen zum Erwerb und hier alle Diagnosen im Überblick:

Im Jahr 2007 wurden die ersten Anträge von Patienten auf eine Ausnahmegenehmigung für eine medizinische Verwendung von Cannabis genehmigt.

Siehe auch: Entwicklung bei Cannabis als Medizin – Zahl der Erlaubnisinhaber und Vierwochenbedarf Weiterlesen