Mit dem Urteil vom 06.04.2016 hat das Bundesverwaltungsgericht endlich den Weg für den Anbau von Cannabis als Medizin durch Patienten freigemacht. Zumindest hoffen dies Kläger und die 600 Menschen mit einer Ausnahmegenehmigung zum Erwerb von Cannabis. Die meisten von ihnen können es sich nicht leisten soviel Cannabis in der Apotheke zu erwerben wie sie zur Behandlung ihrer Krankheit bräuchten.
Im Gegensatz zu den Überschriften der Zeitungen wurde dem Kläger der Anbau nicht erlaubt, sondern nur eine Ablehnung durch das BfArM einkassiert und den Ermessensspielraum bei erneuter Prüfung auf null reduziert. Wann es dann endlich wirklich soweit sein wird dass tatsächlich ein Patient eine Genehmigung zum Anbau in den Händen hält, dass müssen wir abwarten. Auch ist noch offenen welche Bedingungen der Patient wird erfüllen müssen, wobei die Auflagen nach dem Urteil des Gerichtes erfüllbar sein müssen.
Das BfArM soll über Anträge laut Gesetz innerhalb von 3 Monaten entscheiden, so schnell wird das Cannabis-Eigenanbau-Verhinderungsgesetz sicherlich nicht beschlossen und in Kraft getreten sein. Wenn mit dem Gesetz Cannabis wirklich von Anlage I ins Anlage III BtMG umgestuft wird, dann könnten wie bestehenden Erlaubnisse zum Erwerb und Anbau von Cannabis ungültig werden – hier müssen wir abwarten.
Für mich gilt hier das Gleiche wie ich schon dem STERN zum Cannabis als Medizin – Gesetz sagte: „Ich bin mir rational ziemlich sicher, dass das Gesetz kommt“, sagt er. „Aber mir fehlt die Fantasie, dass die CSU und ein Horst Seehofer dafür die Hand heben und den Staat zum Grasdealer machen.“ Weiterlesen