Aus der richterlichen (!) Begründung für eine Hausdurchsuchung nach dem Genuss eines Joints in den Niederlanden: „Es ist anzunehmen, dass der Beschuldigte aktuell im Besitz von Marihuana zum Eigenbedarf ist.“ – mehr dazu im lawblog
Aus der richterlichen (!) Begründung für eine Hausdurchsuchung nach dem Genuss eines Joints in den Niederlanden: „Es ist anzunehmen, dass der Beschuldigte aktuell im Besitz von Marihuana zum Eigenbedarf ist.“ – mehr dazu im lawblog
Die Polizei in Alberta (Kanada) hat 1624 Pflanzen niedergemäht, weil Sie sie für Cannabis gehalten haben… die Polizei dementiert jedoch das die vermutlich größte Outdoor-Plantage, die dort jemals gefunden wurde, in Wahrheit aus Gänseblümchen bestand, allerdings geben Sie zu das es kein Hanf war…
“This is a significant bust, given the size of this operation,” is how a senior officer put it at the time, while proudly displaying garbage bags full of the dastardly daises.“
Das Robert Koch Institut berichtet über einen erneuten Todesfall eines Heroinkonsumenten infolge des Konsums von Heroin das mit Milzbranderregers verseucht war. Dies ist bereits der 4. Todesfall in Deutschland in den letzten Monaten.
JES hat daher eine Kurzinformation mit den wichtigsten Schutz- und Notfallmaßnahmen verfasst.
BITTE GEBT DIESE MELDUNG AN ALLE WEITER DIE DIES INTERESSIEREN KÖNNTE.
Die Frage, ob eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht nicht sinnvoll wäre, wird sehr häufig gestellt. Dr. Nicole Krumdiek vom Schildower Kreis und Autorin des Buches „Die national- und internationalrechtliche Grundlage der Cannabisprohibition in Deutschland“ hat beim Fachgespräch der LINKEN zu dieser Frage Stellung genommen.
Es war einmal ein jugendlicher Cannabiskonsument, dessen Vater um Rat bat. Er litt an psychischen Problemen und sollte besser keine Cannabis konsumieren, bezeichnete sich aber selbst als abhängig und rauchte schon vor der Schule Bong. Im Verlauf des Gesprächs zeigte sich jedoch dass sein morgentlicher Kick, nach dem er abhängig war, eigentlich ein Nikotin Kick war. Woran konnte das erkannt werden? Nikotin wirkt bereits nach wenigen Sekunden und diesen Rausch beschrieb er, während THC einige Minuten braucht bis es voll wirkt. Nikotin unterdrückt die THC-Wirkung, während THC die Nikotinwirkung steigert.
Ich denke dass ist kein Einzelfall und nicht wenige Berichte über eine Cannabisabhängigkeit sind eigentlich Berichte über eine Nikotinabhängigkeit.
Deswegen sollte Hanffreunde, insbesondere Nicht(tabak)raucher auf der Huote sein und tabakfreie Konsumformen z.B. in einem VapBong versuchen.
Mehr zum Thema im Hanfjournal: Scheiss Nikotin – Rauch statt Rauschvermeidung
Jedes Jahr könnten 12000 Behinderungen bei Neugeborenen und Säuglingen vermieden werden, wenn Schwangere und Stillende konsequent aus Alkohol verzichten würden. Ein klein bißchen Alkohol kann schon ein klein bißchen zuviel sein. Leider wissen auch zu wenige wieviel versteckter Alkohol in Lebensmitteln vorhanden ist.
PS: Kommentare wie „Die dürften gar keine Kinder bekommen!!!!!“ – schiebt die Verantwortung für die Verhältnisse leider völlig auf das Individuum ab, aber „Das gesellschaftliche Sein bestimmt das Bewusstsein“.
PPS: Rauchen in der Schwangerschaft ist auch nicht besser
Anlässlich immer wiederkehrender Frage wie „Was meint ihr, wer hätte die größten Nachteile durch eine Cannabislegalisierung?“ und üblichen Feindbild-basierten Antworten, die leicht in ein geschlossenes Verschwörungsdenken abrutschen, ein kleiner Denkanstoß: Der Nutzen einer bestimmten Politik lässt sich nicht nur in Euro ausdrücken. Politik und insbesondere die heute Drogenverbotspolitik hat auch einen sozial-psychologischen Nutzen. Henning Schmidt-Semisch schreibt hierzu in seinem Text „Kiffen dürfen reicht nicht„:
4. Vom Nutzen der Sucht
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Komplexer ist die Frage, wem es nützen könnte, andere Leute als süchtig zu bezeichnen. Ohne an dieser Stelle eine ausführliche Interessenanalyse der herrschenden Suchtpolitik betreiben zu wollen und zu können, seien doch einige Nutznießer der Suchtdramaturgie benannt. Zunächst läßt sich sagen, daß Sucht Teil jenes ideologischen Komplexes ist, der die herrschende, weitgehend auf Zwang und Repression focussierte Drogenpolitik legitimieren soll. Neben einem moralisch verwerflichen, staatsbedrohenden Bild des Drogenhändlers im Besonderen und der Organisierten (Rauschgift-)Kriminalität im Allgemeinen sowie dem Konsens eines gesellschafts- und gemeinschaftszerstörerischen Drogenkonsums ist es vor allem der Rekurs auf die Dramatik der Sucht, der die staatlichen Agenturen befähigt, immer neue und härtere Gesetze, Verordnungen und Maßnahmen zu beschließen: Kleiner und großer Lauschangriff, härtere und längere Strafen, mehr und besser ausgerüstete Polizeibeamte, Vermögensstrafe und beschleunigte Abschiebemöglichkeiten, dies alles wird nur allzu häufig mit Verweis auf Drogenkriminalität und die damit immer assoziierte Sucht gerechtfertigt. Die Gefängnisse, vor allem auch die Untersuchungs- und Jugendgefängnisse werden immer noch zu einem großen Teil von Menschen bevölkert, die im Zusammenhang mit Drogenkonsum verurteilt wurden. Das ganze Drogenproblem ist, wie es Nils Christie und Kettil Bruun formulierten, ein ideales soziales Problem, das sich – wie ähnliche Probleme – durch bestimmte Merkmale auszeichnet: „Niemand will die Angegriffenen verteidigen; die Angreifer bekommen Auszeichnungen; die Kosten des Krieges werden den Schwachen aufgebürdet; das gute Leben der Mehrheit bleibt ungestört. Gesellschaftliche Oberflächenprobleme sind die idealen Gegner. Sie dienen als Erklärung für andere soziale Schwierigkeiten – Jugendprobleme, Armut und Kriminalität – und lassen auf diese Weise Machtzentren und die großen Mehrheiten in Frieden, indem sie die Auseinandersetzungen mit den eigentlichen und gefährlichen sozialen Problemen in den Hintergrund rücken lassen.“ Aber nicht nur der staatliche, sondern vor allem auch der semistaatliche und private Dienstleistungssektor hat letztlich mehr Nutzen als er Schaden nimmt: So patroullieren etwa private Sicherheitsdienste durch Stadtteile, Innenstädte, Ladenpassagen und andere Konsumpaläste, um vor allem auch den verabscheuten Konsumenten legaler (Penner) und illegaler (Junkies, Rumhänger) Drogen den Zutritt zu diesen Orten schwer oder unmöglich zu machen.
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Anlässlich dieses Kommentars: „son scheiß da wollte ich hin :-(in köln werden wohl nur nackte schwule und nazis tolleriert keine hanffreunde“ zum Verbot der 1. Kölner Dampfparade 2012 – Cannabis ist Medizin! einige Worte an alle die sich an dieser oder andere Stelle gewaltig aufregen:
Der Grund, warum es mehr Nazidemos und CSDs in Deutschland gibt. ist nicht der dass die Behörden, Gesellschaft, Staat und der liebe Gott Nazis und Homosexuelle bevorzugen, sondern weil diese Gruppen mehr Engagement zeigen, mehr Geld und Demonstranten mobilisieren, also insgesamt den Arsch höher bekommen als es die Hanfszene hinbekommt. Weidet euch nicht in „Die Welt ist so böse zu uns“ Selbstmitleid, sondern organisiert euch!
„Da kann man nichts machen…“ ist KEINE Lösung, sondern meistens nur ein bequemes, um nicht zu sagen faulen Hinnehmen der Zustände, die definitiv änderbar sind – gerade die Geschichte der Verfolgung von Homosexuellen zeigt dies sehr deutlich!
PS: Auf CSD + Nazi kam ich wegen dieses Artikel, der mit Aufhänger für mein Posting war.
Angela Merkel (Bundeskanzlerin auf Youtube): Durch eine Legalisierung würde man die Schwelle noch weiter heruntersetzen.
Dr. Raphael Gaßmann (Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen, „Cannabis Social Clubs“ Anhörung im Bundestag): Doch ich möchte Sie auch auf den Bericht „Stand der Drogenproblematik in Europa 2010“ der Europäischen Beobachtungstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) in Lissabon hinweisen. Die EBDD ist eine Einrichtung der Europäischen Union, an der auch Deutschland beteiligt ist. Der Bericht der EBDD ist ebenfalls 2011 erschienen und im Internet abrufbar. Es ist eine hochinteressante Untersuchung. Die EBDD beschäftigt sich schon seit langer Zeit mit der Frage, wie Verbot und Verbreitung sowie Verbot und Gefährlichkeit zusammenhängen. In Europa hatten wir in den letzten zehn Jahren die Situation, dass viele Gesetze, auch zu Cannabis, geändert wurden. In einigen Ländern wurden sie verschärft, indem das Strafmaß heraufgesetzt wurde. In anderen Ländern hat man das Strafmaß reduziert. Die EBDD hat diesen Prozess beobachtet. Gleichzeitig erhebt sie seit ihrer Gründung vor rund 15 Jahren Daten zur Verbreitung illegaler Rauschmittel in Europa. Die EBDD hat nun untersucht, welchen Zusammenhang es zwischen der Gesetzgebung und der Verbreitung von Drogen gibt. Das sehr ausführlich dargestellte und auch begründete Ergebnis ist, dass in Ländern mit verschärften Strafmaßnahmen der Konsum gleich geblieben, gestiegen oder gesunken ist. In Ländern mit reduzierten Strafen und gelockerten Gesetzen ist der Konsum ebenfalls gleich geblieben, leicht angestiegen oder aber auch deutlich gesunken. Die EBDD kommt deshalb zu dem Schluss, dass über den Untersuchungszeitraum von zehn Jahren in den betrachteten Ländern – Italien, England, Slowakei, Dänemark, Finnland, Portugal, Bulgarien und Griechenland – kein deutlicher Zusammenhang zwischen den Gesetzesänderungen und den Prävalenzraten des Cannabiskonsums ermittelbar ist. In diesem Satz ist nur eine Aussage wissenschaftlich problematisch: kein deutlicher Zusammenhang. Wir müssen es ganz deutlich sagen: Es gibt keinen Zusammenhang.
Dr. Raphael Gaßmann sagte bei der „Cannabis Social Clubs“ Anhörung im Bundestag hierzu:
„Aus Sicht der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen ist die entscheidende Frage nicht, ob Cannabiskonsum abhängig machen kann und ob es schädlich ist. Die entscheidende Frage ist die des Cannabisverbots. Nutzt das Cannabisverbot im positiven Sinne? Bewirkt das Verbot, dass weniger Menschen Cannabis konsumieren und dass jene, die Cannabis konsumieren, auf Grund des Verbots weniger konsumieren. Das ist die entscheidende Frage und nicht die Frage, ob Cannabis abhängig machen kann.“