Wording: Sativex -> Nabiximols

Kleiner Tipp von den Kollegen vom SCM: Wir sollten nicht mehr pauschal von Sativex (Markenname) sprechen, sondern wenn es passt von Nabiximols (Wirkstoffname). http://de.wikipedia.org/wiki/Nabiximols

Das macht zwar derzeit noch kein großen Unterschied, aber…

Welche Marihuanasorten sind in den Niederlanden als Medizin verfügbar?

Die Firma Bedrocan stellt vier unterschiedliche Sorten Cannabisblüten (Flos) her: Bedrobinol, Bedrocan, Bediol und Bedica.

Die ersten drei Sorten stammen von Cannabis sativa Pflanzen, Bedica von Cannabis indica Pflanzen. Die beiden Arten haben unterschiedliche sekundäre Inhaltsstoffe (Terpene). Bedica enthält beispielsweise im Gegensatz zu Sativa-basierten Sorten signifikante Mengen des medizinisch wirksamen Wirkstoffs Myrcen.

Der Dronnabinol (THC) Gehalt von Bedrobinol beträgt 12%, Bedrocan 19%, Bediol 6%und Bedica 14%. Der CBD Gehalt liegt bei allen Sorten außer Bediol bei unter 1%, Bediol enthält 7,5% CBD.

Wie baut man Cannabis mit Qualitätssicherung an?

Bei der Diskussiom um Projekte wie dem Coffeeshop am Görlitzer Park oder kommunale Cannabis Social Clubs ergibt sich die Frage nach welchen Standards Cannabis angebaut werden sollte. In anderen Bereichen gibt es hierfür Regelungen für eine „gute landwirtschaftliche Praxis“ (GAP). Für Cannabis gibt es eine solche Richtlinie in den Niederlanden, nach der die Firma Bedrocan arbeitet: Guidelines for cultivating cannabis for medicinal purposes

Ablehnungsbescheid des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zum Antrag des Landes Schleswig-Holstein auf Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung eines Modellprojektes „Kontrollierte Abgabe von Cannabis“ vom 10. Februar 1997

Am 21.5.1997 lehnte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte den Antrag des Landes Schleswig-Holstein auf Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung eines Modellprojektes „Kontrollierte Abgabe von Cannabis“ vom 10. Februar 1997 ab. Hier der Bescheid in Bildern als PDF in höher Auflösung  und niedriger Auflösung und der Text als ODT und PDF. Der Text ist das Ergebnis einer Texterkennung und kein Original, deswegen kann keine Garantie für Vollständigkeit oder Richtigkeit gegeben werden.

Ausnahmegenehmigungen nach § 3 Absatz 2 BtMG zu wissenschaftlichen bzw. medizinischen Zwecken

Schade dass die Bundesregierung hier so wenig weiß, immerhin weiß man nun dass es keine Ausnahmeerlaubnisse nach § 3 Absatz 2 BtMG zu medizinischen Zwecken für Drogen aus der Anlage I außer Cannabis gibt.

Quelle: Drucksache 17/12949, 17. Wahlperiode, 28.03.2013 – Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 25. März 2013 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Frage 51 – Abgeordneter Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Ausnahmegenehmigungen nach § 3 Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) wurden seit 2008 beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu wissenschaftlichen Zwecken beantragt, wie vielen wurde bislang stattgegeben und wie viele Anträge wurden noch nicht beschieden? Weiterlesen

Maximilian Plenert ⊳ Die Recherche

Die SZ hat das Projekt „Die Rechere“ gestartet, u.a. mit einer Facebookseite: „Wir wollen genauer wissen, was Sie genauer wissen wollen: Das Projekt Die Recherche von SZ.de geht Ihren Fragen nach. www.sz.de/dierecherche“

Meine Frage:

Ich würde gerne wissen warum sich die Politiker von CDU und SPD jeglichen Argumenten verschließen und nicht bereit ihre Drogenverbotspolitik, insbesondere bei Cannabis zu überdenken. Bei den letzten Anhörungen im Bundestag haben quasi alle Fachleute & Fachverbände, von FDR & DHS über Aidshilfe & Städtebund bis ACM, DHV und akzept sich für eine Entkriminalisierung von Drogenkonsumenten, Drugchecking und Cannabis als Medizin ausgesprochen – trotzdem mauern CDU & SPD hier wo sie nur können!

Wie meinte schon Dr. Raphael Gaßmann, Geschäftsführer Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen: „Nach so vielen Jahrzehnten ergebnisloser Diskussionen sind wir nicht mehr an Glaubenssätzen, Meinungen und Allgemeinplätzen zur Prohibition interessiert. Wir erwarten Beweise. Für die Vorteile von Prohibition wurde noch kein einziger vorgelegt. Diejenigen dagegen mehren sich von Jahr zu Jahr“. „…. Ob uns das gefällt oder nicht gefällt, spielt überhaupt keine Rolle. Es sei denn, Suchtpolitik wäre eine Geschmacksfrage.

Hier die Links zu den Videos der Anhörungen, die ich meine:
Qualitätstests von Drogen
http://dbtg.tv/cvid/1341535

Für und Wider Cannabis-Clubs
http://dbtg.tv/cvid/1526705

Zugang zu Cannabis-Medikamenten
http://dbtg.tv/cvid/1691090

Kampf gegen Drogen
http://dbtg.tv/cvid/2288120

Videos der Bundestagsausschusssitzungen zum Thema Drogen

Qualitätstests von Drogen
http://dbtg.tv/cvid/1341535

Für und Wider Cannabis-Clubs
http://dbtg.tv/cvid/1526705

Zugang zu Cannabis-Medikamenten
http://dbtg.tv/cvid/1691090

Kampf gegen Drogen
http://dbtg.tv/cvid/2288120

Glücksspielsucht bekämpfen
http://dbtg.tv/cvid/1616193

Behandlung Drogensüchtiger mit Ersatzdrogen
http://dbtg.tv/cvid/2415818

Erste Wahlnachlese unter drogenpolitischen Gesichtspunkten

Hier einige erste Informationen zum Ausgang der Bundestagswahl, eine inhaltliche Bewertung unter der Frage „Im besten Fall vier Jahre Stillstand?“ schreibe ich, wenn klar ist welche Koalition es geben wird. 30 Tage braucht es in Deutschland im Durchschnitt bis zum fertigen Koalitionsvertrag, die große Koalition hat letztes Mal mehr als 60 Tage gebraucht.

Der drogenpolitische Alptraum einer absoluten Mehrheit für die CDU bleibt uns erspart. Wenn es nun zu einer großen Koalition kommt, danach sieht es zumindest gerade aus, wäre dies vielleicht ein Ticken besser als Schwarz-Gelb. An Spekulationen über Rot-Rot-Grün oder CDU-CSU-Grüne (wobei es für CDU-Grüne auch reichen würde) beteilige ich mich nicht.

Nachdem eben eine Nachfrage kam: Ich glaube nicht dass es zu rotrotgrün kommt – was nicht nur drogenpolitisch durchaus zu begrüßen wäre – nicht mit dieser SPD und dieser LINKEN. Rot-Rot-Grün = 319 Sitze = 4 Stimmen Mehrheit – dies lässt nur wenig Spielräume.

Die LINKE erwähne ich zumindest weil ich die zehn Bedingungen an Rot-Grün – auch wenn ich sie inhaltlich durchaus weitestgehend unterstütze – gerade für die SPD eine sehr hohe inhaltliche Hürde darstellen. Die SPD ist und bleibt hier das Haupthindernis auch weil dieser Artikel leider nur beim Postillon gedruckt wird… Die Grünen spielen hier auch leider keine so konstruktive Rolle wie ich es mir wünschen würde.

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Ist der Aufruf Nutzhanf wild auszusäen verboten?

Ja, da jeder Anbau von Nicht-Landwirten ein Vergehen nach §29 BtMG darstellt. Das Anstiften zu einem Aussähen von Nutzhanf wird gleich der Tat selbst bestraft. Beim Anbau großer Mengen Nutzhanf kann trotz des geringen THC Gehalts sogar eine strafverschärfende „nicht geringe Menge“ zusammenkommen.

Die Erlaubnisfreiheit für den Anbau von Nutzhanf bezieht sich nur auf hauptgewerbliche Landwirte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte. Für sie ist der Anbau nur anzeigepflichtig beim Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Weiterlesen

Gesamtausgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 1998-2012

 

Gesamtausgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung laut Bundeshaushalt, Kapitel 1504
Jahr Ausgaben Änderung im Vergleich zu 1998 Inflation Preisindex Inflationsbereinigt Änderung im Vergleich zu 1998
Inflationsbereinigt
1998 20.949.621 DM 1 100
10.711.371 € 10.711.371 €
1999 21.981.777 DM 0,6 100,60
11.239.104 € 527.733 € 4,93% 11.172.072 € 460.701 € 4,30%
2000 21.448.824 DM 1,4 102,01
10.966.609 € 255.238 € 2,38% 10.750.692 € 39.321 € 0,37%
2001 22.154.456 DM 2 104,05
11.327.393 € 616.022 € 5,75% 10.886.640 € 175.269 € 1,64%
2002 12.458.000 € 1.746.629 € 16,31% 1,4 105,51 11.807.943 € 1.096.572 € 10,24%
2003 11.803.000 € 1.091.629 € 10,19% 1,1 106,67 11.065.402 € 354.031 € 3,31%
2004 12.969.000 € 2.257.629 € 21,08% 1,6 108,37 11.967.063 € 1.255.692 € 11,72%
2005 13.954.000 € 3.242.629 € 30,27% 1,6 110,11 12.673.194 € 1.961.823 € 18,32%
2006 12.530.809 € 1.819.438 € 16,99% 1,5 111,76 11.212.448 € 501.077 € 4,68%
2007 12.725.000 € 2.013.629 € 18,80% 2,3 114,33 11.130.213 € 418.842 € 3,91%
2008 13.604.000 € 2.892.629 € 27,01% 2,6 117,30 11.597.515 € 886.144 € 8,27%
2009 15.503.000 € 4.791.629 € 44,73% 0,3 117,65 13.176.897 € 2.465.526 € 23,02%
2010 17.338.000 € 6.626.629 € 61,87% 1,1 118,95 14.576.231 € 3.864.860 € 36,08%
2011 17.668.000 € 6.956.629 € 64,95% 2,1 121,44 14.548.154 € 3.836.783 € 35,82%
2012 18.913.000 € 8.201.629 € 76,57% 2 123,87 15.267.951 € 4.556.580 € 42,54%
IST Werte ohne Rest aus Vorjahr/übertragbare Mittel
2012 SOLL Wert
Ab 2002 auf 1.000er gerundet

Folgende weitere werden überwiegend der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Bewirtschaftung zugewiesen (SOLL 2012):

  • Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet von sexuell übertragbaren Krankheiten 12,350 Millionen Euro
  • Aufklärung im Zusammenhang mit der Umsetzung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes 5,1 Millionen Euro
  • Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs 7,25 Millionen Euro

Zu den derzeitigen Hauptarbeitsfeldern der BZgA zählen:
• die Prävention von Infektionskrankheiten, insbesondere AIDS;
• die allgemeine gesundheitliche Aufklärung mit dem Schwerpunkt der Gesundheitsförderung bei Kindern und Jugendlichen;
• die Suchtprävention mit den Schwerpunkten Suchtprävention im Kindes- und Jugendalter (Primärprävention), Alkohol- und Tabakprävention, Prävention von illegalem Drogenkonsum sowie Prävention von Glücksspielsucht;
• die Sexualaufklärung und Familienplanung als Auftrag aus dem Schwangeren- und Familienhilfegesetz (unter der Fachaufsicht des BMFSFJ);
• die Evaluation und Qualitätssicherung zur Stärkung der Effektivität und Effizienz von Prävention und Gesundheitsförderung national und international;
• die nationale Koordination von Gesundheitsförderung und Prävention sowie die internationale Kooperation;
• die Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten.

Quelle: www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/8480-08.pdf‎

Die BZgA erhält für die „Gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung“ (SOLL 2012) aus dem Bundeshaushalt hierfür jährlich:

Gesundheit von Kindern und Jugendlichen 2,3 Mio Euro
Aufklärung zur Organspende 2,5
Aufklärung zur Blutspende 0,3
Gesundes Alter 0,4
Sicherung von Effektivität und Effizienz in der gesundheitlichen Aufklärung 1
Erhöhung der Reichweiten 1,2
Aufklärungskampagne zur Steigerung der Durchimpfung 2
Aufklärungskampagne zur Hygiene 0,75

sowie 8,4 Millionen Euro für Personalausgaben und sonstige sächliche Verwaltungsausgaben