Frank Tempel hat im Bundestag die Regierung gefragt wieviele neue Substanzen seit der 27. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung Mitte 2013 in der BtMG aufgenommen wurden. Die Antwort der Bundesregierung nennt die Zahl 47. Damit wird durchschnittlich alle 20 Tage eine neue Substanz dem BtMG unterstellt. Alle 47 Stoffe gehören zu den „neuen psychoaktiven Substanzen (NPS)“ entsprechend der Definition der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD). Fast die Hälfte gehört zur Gruppe der Cannabinoide.
Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 18/7331
Hier der entsprechende Auszug aus dem Dokument „Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. Januar 2016 eingegangenen Antworten der Bundesregierung:
Abgeordneter Frank Tempel (DIE LINKE.):
Wie viele Substanzen sind seit der 27. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung vom 16. Juli 2013 neu in die Anlage des Betäubungsmittelgesetzes aufgenommen worden, und bei wie vielen dieser Substanzen handelt es sich um sogenannte neue psychoaktive Substanzen (bitte aufschlüsseln nach Cannabinoiden, Cathinonen, Phenethylaminen, Tryptaminen, Piperazinen und sonstigen Substanzen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ingrid Fischbach vom 20. Januar 2016:
Seit der 27. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (27. BtMÄndV) sind mit der 28., 29. und 30. BtMÄndV insgesamt 47 Stoffe neu in die Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgenommen worden. Bei diesen 47 Stoffen handelt es sich um sogenannte neue psychoaktive Substanzen (NPS) entsprechend der Definition der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD).
Diese definiert NPS als neuen Suchtstoff oder psychotropen Stoff in reiner Form oder als Zubereitung, der nicht nach dem Einheitsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1961 über Suchtstoffe oder nach dem Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1971 über psychotrope Stoffe kontrolliert wird, der aber eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen kann und vergleichbar ist mit den Stoffen, die in diesen Abkommen aufgelistet sind.
Die Aufteilung der 47 Stoffe in Stoffgruppen kann wie folgt vorgenommen werden:
Cannabinoide: 20
Cathinone: 7
Phenethylamine: 10
Tryptamine: 0
Piperazine: 0
Sonstige: 10