Bei welchen ärztlichen Diagnosen wurde eine Erlaubnis zum Erwerb von Cannabis-Blüten/Extrakt erteilt?

Hier der Stand von Ende 2010, neue Zahlen gibt es hier.

54 Patientinnen und Patienten erhielten eine entsprechende Erlaubnis. Davon wurden 34 für den Erwerb von Cannabis-Blüten und 22 für den Erwerb von Cannabis-Extrakt erteilt. Zwei Patienten erhielten sowohl eine Erlaubnis für Cannabis-Blüten als auch -Extrakt.

Diesen Erlaubnissen liegen folgende ärztliche Diagnosen zugrunde:
Chronische Schmerzen – 21 Fälle,
Schmerzhafte Spastik bei Multipler Sklerose – 17 Fälle,
Tourette-Syndrom – fünf Fälle,
Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Syndrom – zwei Fälle,
Blepharospasmus – ein Fall,
Bronchialkarzinom, Schmerz – ein Fall,
Hepatitis C, HIV-Infektion – ein Fall,
Hereditäre motorisch-sensible Neuropathie mit Schmerzzuständen und Spasmen – ein Fall,
Morbus Crohn – ein Fall,
Posner-Schlossmann-Syndrom – ein Fall,
schmerzhafte Spastik bei Syringomyelie – ein Fall,
Tetraspastik nach infantiler Cerebralparese – ein Fall,
Thalamussyndrom bei Zustand nach Apoplex – ein Fall.

Quelle: kleine Anfrage „Legalisierung von Cannabis-Medikamenten zur Therapie von schweren Erkrankungen“ (Bundestagsdrucksache 17/3554)

Legaler Anbau von Coca, Arzneimohn und Salvia in Deutschland

21. Für welche anderen in den Anhängen I und II BtMG aufgezählten Betäubungsmittel existieren derzeit Genehmigungen des BfArM zum Anbau in Deutschland zu Forschungszwecken (bitte einzeln auflisten)?

Derzeit bestehen sieben Erlaubnisse zum Anbau von anderen Betäubungsmitteln der Anlage I und II des BtMG für wissenschaftliche Zwecke. Dabei handelt es sich um vier Erlaubnisse zum Anbau von Erythroxylum coca (Gesamtanbaufläche 8 m2 + 17 einzelne Pflanzen), zwei Erlaubnisse zum Anbau von Papaver bracteatum (Gesamtanbaufläche 4 m2) und eine Erlaubnis zum Anbau von Salvia divinorum (1 m2).

Quelle: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/10232 – Genehmigung des Anbaus von Cannabis zu Forschungszwecken und Errichtung einer Cannabisagentur

[ds news] Crystal in Sachsen: Landtag lehnt Ausbau der Suchthilfe ab – Nr. 07/2013

Hier der drug scouts newsletter aktuell Nr. 07/2013 zur Crystaldebtte im sächsischen Landtag. Das Fazit: CDU, FDP und NPD fällt nichts ein außer mehr Repression zu fordern, zusätzliches Geld für die Suchthilfe gibt es nicht. Der Newsletter ist ein Info-Service der Drug Scouts Leipzig. Weiterlesen

Behauptungen aus dem Bundestag zu Cannabis und Drogenpolitik

Aussagen von der CDU und ihren Experten:

  • „Streckmittel machen Cannabis gefährlich und deswegen muss es verboten bleiben.“
  • „Cannabis führt zu Entzugssymptomen ähnlich wie bei Alkohol und Opiaten“
  • „Mit Drugchecking nimmt man Jugendlichen dringend benötigte Hilfsargumente um Nein zu Drogen zu sagen“
  • „Der Eigenanbau ist zur Versorgung mit Cannabis als Medizin ungeeignet“

Quelle: Deutscher Bundestag Weiterlesen

Dr. Raphael Gaßmann, Geschäftsführer der DHS bei der „Cannabis Social Clubs“ Anhörung

Dr. Raphael Gaßmann, Geschäftsführer der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. bei der Anhörung „Legalisierung von Cannabis durch Einführung von Cannabis-Clubs“.

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Abrüstung im Drogenkrieg!

Abrüstung im Drogenkrieg!
Anmerkungen zur SPIEGEL-Serie über den „verlorenen Krieg“ gegen Drogen

Von Heino Stöver (akzept e.V) und Hans-Günter Meyer-Thompson (dgs-info)

Der SPIEGEL hat im Februar eine Serie über den „verlorenen Krieg“ gegen die illegalen Drogen begonnen. „Es ist Zeit für Abrüstung“, schlussfolgern die Redakteure und formulieren die „Kernfrage der Drogendebatte“: „Was wäre, wenn? Stimmt die Drogenlogik? Gerät der Konsum außer Kontrolle ohne die Prohibition?“ Der Drogenkrieg spielt sich nicht nur in den Anbau- und Transitländern für Koka/Kokain und Opium/Heroin ab. Er zeigt seine Auswirkungen auch hierzulande: Ein Betäubungsmittelgesetz, das zwar den Konsum, nicht aber den Erwerb und Besitz straffrei stellt, gehört auf den Prüfstand, weil es mehr Schaden als Nutzen anrichtet, eine Schattenwirtschaft nährt und in erster Linie die Konsumenten trifft. Wenn in Deutschland etwa 30% aller männlichen und über 50% aller weiblichen Gefangenen intravenös konsumierende Drogenabhängige sind, dann zeigt das: Es ist etwas faul. Aber welche Regierung traut sich da wirklich ran? Stattdessen wird weiterhin Härte demonstriert und Symbolpolitik betrieben: Aufgerüstete Polizei- und Zollfahndungsgruppen, aktuell gegen den Amphetaminschmuggel im deutsch-tschechischen Grenzgebiet, oder Drohnen in Nordrhein-Westfalen zur Entdeckung von Hanffeldern stören die Händlergruppen allenfalls vorübergehend. Mehr als ein paar Prozent der illegalen Produkte vom Markt zu ziehen, schaffen selbst hochtechnisierte Polizeiapparate nicht; und große Aufgriffe steigern lediglich die Verbraucherpreise – Konsum und Geschäfte gehen weiter. Weiterlesen

EMNID-Umfrage zum Thema Cannabispolitik

Befragungszeitraum: 27.07.-28.07.2010

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1: Der Besitz, auch nur zum Eigenkonsum, sollte wie bisher oder noch strenger in einem Strafverfahren mit möglicher Geld- oder Gefängnisstrafe geahndet werden. – 40 %

2: Der Besitz nur zum Eigenkonsum sollte weiter entkriminalisiert werden, also zum Beispiel nur noch als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld verfolgt werden, wie bei einem Verkehrsdelikt, oder durch andere rechtliche Maßnahmen. – 30 %

3: Der Besitz und Anbau von Hanf in geringer Menge zum Eigenkonsum sollte ohne jegliche Verfolgung erlaubt sein. -5 %

4: Der Cannabismarkt sollte darüber hinaus – wie bei Alkohol und Tabak – vollständig staatlich reguliert und besteuert werden; mit Verkauf an Erwachsene in speziellen Fachgeschäften.- 19 %

5: weiß nicht, keine Angabe – 7 %

(1 % Rundungsdifferenz)

Quelle: Laut EMNID-Umfrage ist die Mehrheit der Deutschen für ein liberaleres Cannabisrecht