Die Regierung hat auf Anfrage der LINKEN im Bundestag die Diagnosen der Menschen mit einer Ausnahmegenehmigung für den Erwerb von Cannabisblüten aus der Apotheke veröffentlicht. Nachdem das System Ausnahmegenehmigung nun wohl Vergangenheit ist, dürften diese Zahlen das „Endergebnis“ für 10 Jahre „Ausnahmemedizin“ Cannabis via §3 Abs. 2 BtMG sein.
In der Drucksache 18/11701 vom 27.03.2017 schreibt die Regierung:
Die den Ausnahmeerlaubnissen nach § 3 Absatz 2 BtMG zugrunde liegenden Krankheitsbilder sind nach Maßgabe der Angaben in den Antragsunterlagen vielfältig. Einige Patientinnen und Patienten führen eine Selbsttherapie mit Cannabis wegen mehrerer Diagnosen durch.
Die Hauptdiagnosegruppen und die zugehörigen Prozentanteile der Patientinnen und Patienten stellen sich gegenwärtig wie folgt dar (Doppelnennungen sind
möglich):
Indikation | Prozentualer Anteil |
Schmerz | ca. 57 Prozent |
ADHS | ca. 14 Prozent |
Spastik (unterschiedlicher Genese) | ca. 10 Prozent |
Depression | ca. 7 Prozent |
Inappetenz/Kachexie | ca. 5 Prozent |
Tourette-Syndrom | ca. 4 Prozent |
Darmerkrankungen | ca. 3 Prozent |
Epilepsie | ca. 2 Prozent |
Sonstige Psychiatrie | ca. 2 Prozent |