Verfügbare Medikamente – Provisorische Leitlinie zum Einsatz von Cannabis als Medizin

Dieser Artikel ist Teil einer provisorischen Leitlinie zum Einsatz von Cannabis als Medizin.

Verfügbare Medikamente

Zu den kommenden Veränderungen bei der Verschreibungs- und Erstattungsfähigkeit siehe auch Cannabis als Medizin Gesetz 2016

  • Dronabinol (THC) als Rezepturarzneimittel

Monographie zu Dronabinol seit 2001 im DAC/NRF

Hersteller: Bionornica (Extraktion aus Cannabisblüten der österreichischen ARGE) und Bionorica Tochter THC-Pharm (Synthese aus CBD)

Rezepturvorschriften: Dronabinol‐Kapseln 2,5 mg / 5 mg / 10 mg (NRF 22.7.) und Ölige Dronabinol‐Tropfen 25 mg/ml (NRF 22.8.)

Voraussichtlich ab 2017 unter bestimmten Bedingungen erstattungsfähig

  • Dronabinol als Fertigarzneimittel („Marinol“)

Zulassung in Kanada und den USA

Import gemäß § 73 Abs. 3 AMG möglich, aber teuer

Voraussichtlich ab 2017 unter bestimmten Bedingungen erstattungsfähig

  • Pflanzenextraktmischung Nabiximols als Fertigarzneimittel („Sativex“)

In Deutschland zugelassen für MS, in anderen Ländern wie Kanada auch bei Krebsschmerzen

Hersteller: GW Pharmaceuticals

Standardisiert bzgl. THC und CBD

Voraussichtlich ab 2017 unter bestimmten Bedingungen nicht nur bei MS erstattungsfähig

  • Cannabidol (CBD) als Rezepturarzneimittel

Seit 2015 gibt es eine DAC-Monographie Cannabidiol (C-052) und eine NRF-Vorschrift Ölige Cannabidiol‐Lösung 50 mg/ml (NRF 22.10.)

Zudem gibt es auch Pflanzenextrakte mit einem standardisierten CBD Gehalt. Diese werden voraussichtlich ab 2017 unter bestimmten Bedingungen erstattungsfähig. Hersteller: u. a. Medropharm Schweiz

Es gibt CBD-haltige Extrakte und Kosmetika, die von einigen Patienten genutzt werden.

  • Cannabisblüten der Firma Bedrocan

Derzeit nur mit Ausnahmegenehmigung erhältlich

Voraussichtlich ab 2017 verschreibungsfähig und unter bestimmten Bedingungen erstattungsfähig

  • vollsynthetischer THC-Derivat Nabilon als Fertigarzneimittel („Cesamet“ (USA, GB, MX), „Canemes“ (AT))

Keine Zulassung in Deutschland, aber als BtM rezeptierbar

Voraussichtlich ab 2017 unter bestimmten Bedingungen erstattungsfähig

Import im Einzelfall ist gemäß § 73 Abs. 3 AMG möglich

In Deutschland aufgrund des hohen Preises und der Alternative Dronabinol relativ bedeutungslos

Aus einer Fachinformation für Österreich: Canemes 1 mg Kapseln sind für die Behandlung von chemotherapiebedingter Emesis und Nausea bei jenen Krebs-Patienten indiziert, die auf andere antiemetische Behandlungen nicht adäquat ansprechen.

Nicht-Verfügbare Medikamente

  • Cannabidiol-Pflanzenextrakt als Fertigarzneimittel („Epidiolex“)

Noch im Zulassungsverfahren

Hersteller: GW Pharmaceuticals

Indikationen: verschiedenen Formen der Epilepsie wie Dravet

In den USA und der EU Orphan Drug eingestuft

  • Dronabinol als Fertigarzneimittel („Kachexol“)

Die Firma Bionorica hat wiederholt versucht eine Zulassung für ein Fertigarzneimittel mit Dronabinol zu erhalten. Der letzte Antrag für den „Blockbuster“  namens „Kachexol“ für eine „Begleittherapie bei AIDS, Krebs und Multiple Sklerose (MS)“ scheiterte jedoch 2015, das Unternehmen will nun den Klageweg beschreiten. Dem BfArM reichte eine Bezugnahme auf das in den USA und Kanada zugelassene Marinol zusammen mit einer Bioäquivalenzstudie nicht aus und forderte einen vollständigen Zulassungsantrag mit Phase-III-Studien zur Wirksamkeit.

Siehe auch: