FAQ Drogenpolitik – Können wir in Deutschland eine Volksabstimmung wie in den USA initiieren?

Da mir einige Fragen immer wieder bei meiner Arbeit für den Deutschen Hanf Verband begegnen, werde ich hier versuchen einige davon zu beantworten. Hier die Liste meiner Fragen, die ich angehen werde:

  • Wird Cannnabis in Deutschland jemals legal?
  • Wann kommt die Legalisierung?
  • Wie können wir eine Legalisierung erreichen?
  • Welche Auswirkungen hat die Legalisierung in zwei US-Staaten?
  • Können wir in Deutschland eine Volksabstimmung wie in den USA initiieren?
  • Was sagt David Nutt zum Thema Cannabis und Psychosen?
  • Welchen Sinn haben Petition auf change.org oder bei avvaz?
  • Was ist mit unserer Petition?
  • Warum ist Drogenpolitik so wenig Thema?
  • Welche Mehrheiten haben wir in Deutschland?
  • Warum passiert so wenig in Deutschland?
  • Warum bietet der Hanfverband keine Rechtsberatung?
  • Was kann jeder einzelne tun?
  • Macht Cannabis abhängig und ist der eine relevante Frage?
  • Wie könnte eine Legalisierung aussehen?
  • Was kann der Hanfverband leisten und was nicht?

Dazu kommen noch einige Erläuterungen wie Politik meiner Erfahrung nach funktioniert.

Können wir in Deutschland eine Volksabstimmung wie in den USA initiieren?

Jein. Prinzipiell wäre es möglich die Elemente direkter Demokratie für das Thema Drogenpolitik zu nutzen. Eine Legalisierung in einzelnen Bundesländern wie sie in Colorado und Washington erreicht wurde, ist damit leider nicht möglich. Dazu sind die Elemente direkter Demokratie in Deutschland (im Vergleich zu den USA?) unterentwickelt und wenig bürgerfreundlich.

Das Betäubungsmittelgesetz, dass das Verbot von Drogen wie Cannabis regelt ist Bundessache. Da es auf Bundesebene noch keine Elemente direkter Demokratie gibt, ist auch eine Änderung des BtMG damit nicht möglich.

Somit bleiben die Ebene der Bundesländer und die kommunale Ebene. Hier gibt es Element direkter Demokratie, die Rahmenbedingungen unterscheiden sich hier enorm. Praktischerweise sind die Rahmenbedingungen in Berlin und Bayern am Besten, also zum einen das Bundesland in dem wir die größte Unterstützung haben (40% der Berliner sind für eine Legalisierung im Vergleich zu 20% bundesweit, Grüne & LINKE & Piraten haben fast eine eigene Mehrheit im Parlament etc.) und auf der andere Seite das Bundesland das Änderungen am dringendsten nötig hätte.

Bevor ich auf die Rahmenbedingungen im Detail eingehe, stellt sich die Frage welche Inhalte in Frage kommen. Zum Thema „Drogenpolitik vor Ort“ habe ich hier einige Themen zusammengeschrieben, wie man sieht sind die Möglichkeiten hier relativ eingeschränkt, aber im Einzelfall nicht unspannend. Ein vergleichbarer Artikel für die Landesebene liegt seit einiger Zeit in meinem Entwurfsordner. Hier einige Stichworte wofür die Bundesländer zuständig sind: Anwendung des Führerscheinrechts, Konsumraumverordnung, Nichtraucherschutz und Rauchverbote, Verordnung zur „geringen Menge“, Modellversuch zur legalen Cannabisabgabe, Drug-Checking Modellversuch, Drogen- und Suchtberatung, Spritzenautomaten, Strafvollzug (Haftvermeidung, offener Vollzug, gleiche medizinische Versorgung), Schulen und Lehrpläne, Polizeirecht, Bundesratinitiativen, Heroinabgabe. Wie man sieht, wären hier einige spannende Themen dabei.

Die direkte Demokratie in Berlin und Bayern gliedert sich in drei Stufen: Antrag eines Volksbegehren, Volksbegehren und der Volksentscheid

Ablauf in Bayern (Zitate aus der Wikipedia):

  • Der Antrag muss von 25.000 stimmberechtigten Bürgern unterschrieben sein
  • Wurde das Volksbegehren zugelassen, müssen sich innerhalb einer Eintragungsfrist von 14 Tagen mindestens 10 % der Stimmberechtigten in Eintragungslisten, die in Amtsräumen ausliegen, eintragen.
  • Ein Gesetzesentwurf ist angenommen, wenn er mehr gültige Ja-Stimmen als Nein-Stimmen erhält (einfache Mehrheit).

Ablauf in Berlin (Zitate aus der Wikipedia):

  • Für einen erfolgreichen Antrag müssen 20.000 gültige Unterschriften nachgewiesen werden, die maximal 6 Monate vor Einreichung geleistet wurden.
  •  Für ein erfolgreiches Volksbegehrens müssen in einer Frist von vier Monaten 7 % der Bürger unterzeichnen.
  • Um im Volksentscheid angenommen zu werden, muss die Mehrheit der Abstimmenden, mindestens aber 25 % – unabhängig von der tatsächlichen Beteiligung – der abstimmungsberechtigten Berliner diesem im Volksentscheid zustimmen (so genanntes Zustimmungsquorum)

Zur Ebene der Bezirke in Berlin und Bayern lest bitte selbst in der Wikiepdia nach.

Fazit: Die Elemente direkter Demokratie in Deutschland wurden bisher drogenpolitisch weitestgehend ignoriert. Auch wenn die Möglichkeiten deutlich eingeschränkter sind als in den USA, wären einige spannende Projekte denkbar. 20.000-25.000 Unterschriften sind für den Deutschen Hanf Verband eine ambitionierte, aber nicht unerreichbares Hürde. Mit einer umfangreichen Vorbreitungsphase und Bündnisarbeit könnten wir dieses Instrument nutzen.

Zuletzt gibt es noch die europäische Bürgerinitiative. „Die EBI ist damit ein unverbindliches Beteiligungsinstrument, mit dem Anregungen für EU-Gesetzesvorhaben gegeben werden können.“ Für den Erfolg einer EBI braucht es eine Million Unterschriften, da das Instrument noch ziemlich neu ist, liegen hierzu noch wenig Erfahrungswerte vor. Wie die Bundesländer ist die EU nicht für die Frage zuständig ob Cannabis legal oder illegal ist, eine sinnvolle EBI müsste deswegen ein anderen Ziel haben. Um die eine Million Unterschriften zusammen zu bekommen, wäre eine große europaweite Aktion notwendig. Der europäische Dachverband des DHV, ENCOD hat das Thema EBI bereits diskutiert, ist aber zu keinem abschließenden Ergebnis gekommen.