Der dritte Weg in der Drogenökonomie

Staats- und Marktferne durch Drogenfachgeschäfte als nicht-gewinnorientierte Körperschaften des öffentlichen Rechts und Konsumentengenossenschaften

Unter den Befürwortern einer Drogenlegalisierung gibt es die nicht unberechtigte Befürchtung, dass ein legaler Drogenmarkt große Ähnlichkeit mit den heutigen Märkten für Alkohol, Tabak und Medikamenten aufweisen könnte. In diesen freien und von Profit gesteuerten Märkten gibt es konsumanregende Werbung, massive Verstöße gegen Jugendschutzgesetze, Dumpingpreise und Lockangebote, massive politische Einflussnahme durch Lobbyarbeit, Verharmlosung der Folgen des Konsum für das Individuum und die Gesellschaft bis hin zu einer Markt- und Preiskontrolle durch Oligopole. All dies steht dem Ideal einer emanzipatorischen und wissenschaftlich fundierten Drogenpolitik mit dem Ziel eines selbstbestimmten Drogengebrauchs entgegen. Neben dem Hoffen auf einen stark regulierten Markt, der zweifelsfrei besser als ein illegaler wäre und bei Medikamenten und Lebensmittel so schlecht gar nicht ist, gibt es die Möglichkeit der Verstaatlichung des Drogenmarktes.

Als Vorbild für einen staatlichen Drogenmarkt kann die skandinavische Alkoholpolitik dienen. In Schweden liegt trotz der zwangsweisen Liberalisierung von Produktion, Import und Export sowie Vertrieb durch den EU Beitritt der Einzelhandel für Alkohol weitestgehend in den Händen des Staats. Das staatliche Systembolaget-Monopol ist durchaus geeignet viele Nachteile des Marktes zu beseitigen, ist aber gleichzeitig aufgrund seiner Marktferne und damit Ferne an den Bedürfnissen der Käufer wenig attraktiv für die Konsumenten und hat trotz seines Monopols aufgrund von Auslandsimporten, Schmuggelware und Selbstbrennen einen Marktanteil von nur 30%. Positiv ist festzustellen dass das Systembolaget-Monopol laut EuGH Urteil dem EU Recht entspricht – eine Rechtsauffassung die kohärent mit dem aktuellen Coffeeshopurteil ist. Hier hatte der Generalanwalt Bot ebenfalls darauf hingewiesen dass es sich bei „Cannabis nicht um irgendeine Ware handelt und dass ihr Verkauf nicht unter die vom Unionsrecht garantierten Verkehrsfreiheiten fällt“. Gegen einen staatlichen Drogenverkauf spricht auch dass er eine Spielwiese für Kontrollfanatiker aller Couleur bieten würde, die mit Chipkarten etc. den Menschen zu einem Besseren erziehen wollen.
Allgemein ist festzustellen dass Drogensteuern einen korrumpierenden Einfluss auf die Drogenpolitik des Staates hat, der auf der einen Seite direkte Einnahmen in den Haushalt maximieren möchte, andererseits aber auch die Gesundheit schützen sollte.

Hier soll nun eine dritte Möglichkeit neben einem freien Markt und Staatsmonopol diskutiert werden, welche die Vorteile beider Systeme versucht zu vereinigen. Drogenfachgeschäfte, die als nicht-gewinnorientierte Körperschaften des öffentlichen Rechts ähnlich wie Krankenkassen organisiert sind könnten zusammen mit Konsumentengenossenschaften nach dem Vorbild Cannabis Social Clubs eine optimale Versorgung bereitstellen und gleichzeitig sowohl eine Staats- als auch Marktferne beinhalten.

Drogenfachgeschäfte

Konkret wäre der Drogeneinzelhandel über Drogenfachgeschäfte als nicht-gewinnorientierte Körperschaften des öffentlichen Rechts zu organisieren. Inhaber und Träger dieser Geschäfte können insbesondere nicht-gewinnorientierte Organisationen wie die freien Wohlfahrtsverbände, Drogenhilfe- oder Drogenkonsumentenvereine sein, ebenso Kommunen aber auch Privatpersonen wie Apotheker und Drogenproduktiondirektvermarkter – wie bei Apotheken jedoch keine Kapitalgesellschaften. Durch das Profitverbot ist keine Monopolbildung oder ein massiver Einstieg der Privatwirtschaft zu erwarten, einzig Kooperations- und Einkaufsgemeinschaften sind zu erwarten. Profite wären nur über Zusatzleistungen wie besondere Dienstleistungen etc. erzielbar. Der gesetzliche Auftrag von Drogenfachgeschäften ist es ähnlich wie bei Apotheken die ordnungsgemäße Rausch- und Genußmittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Die Löhne in den Drogenfachgeschäften werden festgelegt, beispielsweise über den TVöD. Drogen verkaufen darf nur wer mindestens die Ausbildung zum Pharmazeutisch-technischer Assistent oder BA Pharmazie inklusive einer Weiterbildung zum Drogenfachverkäufer besitzt, die Leitung muss mindestens einen entsprechenden Master vorweisen, als Vorbild könnten hier auch die bereits existierenden Studiengängen in Weinbetriebswirtschaft dienen.

Der Drogenpreis setzt sich zusammen aus den Einkaufskosten, Betriebskosten sowie einer Gesundheitsabgabe. Diese Gesundheitsabgabe dient der Finanzierung einer bedarfsgerechten Drogenprävention und Drogenhilfe sowie einem Zuschuss zu den Krankenkassen und der Rentenversicherung zur Kompensation der Drogenschäden. Zudem findet über den Preis ein regionaler Ausgleich statt um eine ähnlich gute Drogenversorgung überall sicherzustellen. Die staatlichen Einnahmen beschränken sich auf die Umsatzsteuer, Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Der Großhandel und die Produktion kann privatwirtschaftlich organisiert werden. Im Gegensatz zum Medikamentenmarkt sind die wesentlichen Substanzen patentfrei und billig herzustellen.

Produktionsgenossenschaften

Neben den Drogenfachgeschäften können sich Menschen auch in Produktionsgenossenschaften organisieren und sich damit selbst mit Drogen versorgen. Das bekannteste Beispiel für solche Genossenschaften sind Cannabis Social Clubs. Denkbar sind sie aber auch bei anderen Drogen wie psycolbinhalten Pilzen, Coca und Schlafmohn – also alles Drogen, die sich mit relativ geringen Kenntnissen sicher herstellen lassen. Die Grundidee ist hier das Mitgliedsprinzip: nur Mitglieder erhalten persönlich ihren Anteil an der Ernte, entweder für eine finanzielle Beteiligung an den Unkosten, durch persönlichen Arbeitseinsatz oder im Falle von z.B. Kranken kostenlos über ein Solidarprinzip. Die Kontrollstandards können hier niedriger gewählt werden, da die soziale Kontrolle Missständen vorbeugt. Deswegen und aufgrund des Wegfall der Löhne liegen die Preise für die Drogen unter denen in den Drogenfachgeschäften, trotzdem wird eine niedrige und pauschale Gesundheitsabgabe pro Pflanze erhoben werden. Das Mitgliedsalter kann zwischen 16 und 21 Jahren liegen.