Cannabis zu medizinischen Zwecken verfügbar machen!

Anlässlich der 25. BtmVo, die ausschließlich Cannabis-Fertigarzneimittel verschreibungsfähig macht und zeigt dass hinter sich der in den Medien verbreiteten Behauptung die Bundesregierung legalisiere Cannabis als Medizin mehr Dichtung als Wahrheit versteckt, hier einige konstruktive Vorschläge was getan werden müsste.Axel Junker vom Selbsthilfenetzwerk – Cannabis – Medizin hat anlässlich der Hanfparade 2011 die zentralen Forderungen aus der Sicht der Patienten genannt:

  • Genehmigungen auf Eigenanbau von wirkstoffhaltigem Hanf für Patienten.
  • Rücknahme des BMG – Einspruches im Falle des an MS erkrankten Michael Fischer.
  • Erleichterungen beim Antragsverfahren nach § 3 Abs. 2 BtMG beim BfArM.
  • Kostenerstattung für pflanzliches Cannabis, Dronabinol und sonstige Extrakte.
  • Erweiterung des bisherigen Indikationsspektrums auf alle vom ACM erfassten Krankheiten, bei denen Cannabis Linderung verspricht.
  • Schaffung dezentraler ärztlicher Anlaufstellen für Patienten, die Cannabisprodukte nutzen, aber ebenso an der Voreingenommenheit unaufgeklärter Mediziner scheitern wie an den strikten Hürden des Genehmigungsverfahrens.
  • Bewilligung von Forschungsgeldern zur weiteren Komplettierung der bislang vorliegenden Studienlage zu Medizinalhanf.
  • Erfahrungsabgleich und -austausch der Bundesopiumstelle mit US-amerikanischen, israelischen und kanadischen Cannabis-Medizin-Organisationen.
  • Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Straffreiheit von Cannabis nutzenden Patienten, wenn diese auf ärztliche Empfehlung handelnd Hanf gebrauchen, erwerben oder anbauen und noch nicht Erlaubnis-Inhaber sind.
  • Monopol-unabhängige Cannabis-Importe und/oder Schaffung eines staatlich geduldeten Hanfanbau-Zentrums zur billigeren Versorgung von Kranken, die Hanf nicht selbst anbauen wollen oder können.

Parallel dazu hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag den Antrag „Zugang zu medizinischem Cannabis für alle betroffenen Patientinnen und Patienten ermöglichen“ eingebracht. Er zeigt zum einen auf wie eine Kostenerstattung für Cannabisarzneimittel realisiert werden kann und fordert zudem Straffreiheit für Cannabis nutzende Patienten.

Die von den Grünen und dem Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin vorgeschlagene strafprozessuale Lösung über einen §31b, der eine Einstellung des Verfahrens bei medizinischer Indikation vorgibt, halte ich für zu wenig. Besser wäre eine Formulierung für einen neuen § 31b BtMG der sich am § 218 angelehnt, ein entsprechender Vorschlag findet sich in meiner Sammlung möglicher BtmG Änderungen und lautet:

§ 31b Straflosigkeit bei medizinischer Indikation

Der Tatbestand des § 29 Abs. 1, 2 oder 4 ist bei Cannabis nicht erfüllt, wenn

1. eine medizinische Indikation durch eine schriftliche Feststellung eines Arztes vorliegt.
2. Cannabis nicht gehandelt, veräußert, abgegeben oder sonst in den Verkehr gebracht wird.

Ich fordere zudem eine komplette Umstufung von Cannabis und seinen Inhaltstoffen in die Anlage III oder zumindest II (+ III). Diese wäre auch rechtspolitisch geboten, da die aktuelle gestückelte Umstufung (siehe Nur Cannabis-Fertigarzneimittel sind verschreibungsfähig) von Cannabis der Systematik des BtMG widerspricht.

Ansonsten kann ich mich den Forderungen des SCM nur anschließen, wobei darauf hinzuweisen ist dass für einige Punkte nicht nur die Regierung sondern auch die Ärztekammern die richtigen Ansprechpartner wären.