Frank Tempel von der LINKEN hat Ende 2016 eine schriftliche Frage an Bundesregierung gestellt. Darin fragt er die Entwicklung bei der Zahl der Genehmigungen zum Erwerb und Anbau von Cannabis sowie zu die Bearbeitungszeiten ab. Der aktuelle Stand der Ausnahmegenehmigungen belief sich zum Zeitpunkt der Antwort auf 1004. Davon wurden 452 im Zeitraum Januar 2016 bis 16.12.2016 neu erteilt.
Die Zahl der neu in 2016 genehmigten Anträge liegt damit in etwa auf dem Niveau der insgesamt gültigen Genehmigungen, Stand 1.7.2015 Zahl. Das bedeutet dass alleine im Jahr 2016 soviele Patienten neu dazu kamen wie es Mitte 2015 insgesamt Patienten mit Genehmigung gab!
Siehe auch:
Hier die Drucksache 18 / 10773 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode mit den „Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Dezember 2016 eingegangenen Antworten der Bundesregierung.“ Die Hervorhebungen stammen von mir.
40. Abgeordneter Frank Tempel (DIE LINKE.)
Wie viele Ausnahmegenehmigungen für Patientinnen und Patienten nach § 3 Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) zur medizinischen Verwendung von Cannabis wurden seit der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 88 auf Bundestagsdrucksache 18/6997 bis heute beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stattgegeben beziehungsweise abgelehnt (bitte auflisten nach Anwendungen im Rahmen von Eigenanbau, importierten Medizinal-Hanfblüten und sonstigen Anwendungen sowie der durchschnittlichen Bearbeitungszeit), und wie hoch liegt die aktuelle Gesamtzahl an Patientinnen und Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 3 Absatz 2 BtMG?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ingrid Fischbach vom 22. Dezember 2016
Von Januar 2016 bis 16. Dezember 2016 hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in 452 weiteren Fällen eine Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Absatz 2 BtMG zum Erwerb von Cannabis aus einer Apotheke zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie erteilt.
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