Die Deutsche AIDS-Hilfe hat anlässlich des Gedenktages für verstorbene DrogengebraucherInnen am 21.07 eine Unterschriftenaktion zum Thema „Menschenrechte von inhaftierten Drogengebrauchern achten – Gesundheit und Leben schützen!“ eingerichtet. Als Erstunterzeichner rufe ich dazu auf sich den Forderungen der Kampagne anzuschließen. Alleine die Notwendigkeit eine solchen ist eine Schande, den – ob ihn Haft oder in Freiheit – „Drogengebraucher haben ein Recht auf menschenwürdige gesundheitliche und soziale Lebensbedingungen, sie müssen es nicht erst durch abstinentes und angepaßtes Verhalten erwerben.“ (AKZEPTANZ, 1990, S. 3f)
Menschenrechte von inhaftierten Drogengebrauchern achten – Gesundheit und Leben schützen!
An die Justizminister/innen der Länder
Alle Inhaftierten, auch und gerade Drogenkonsumenten, müssen die Möglichkeit haben, ihre eigene Gesundheit und die Gesundheit anderer zu schützen.
Wir fordern Sie daher auf: Werden Sie Ihrer Verantwortung für den Gesundheitsschutz und die medizinische Versorgung aller Gefangenen gerecht.
- Sorgen Sie dafür, dass auch im Gefängnis sterile Spritzbestecke zugänglich sind.
- Sorgen Sie dafür, dass auch im Gefängnis Kondome und Gleitgel anonym zugänglich sind.
- Sorgen Sie dafür, dass Drogenkonsumenten auch im Gefängnis eine Substitutionsbehandlung mit dem für sie geeigneten Medikament erhalten können.
Hintergrund
Solange Drogenkonsumenten in Deutschland kriminalisiert und strafverfolgt werden, gibt es einen mafiösen Schwarzmarkt, Beschaffungskriminalität, schwere Gesundheitsschäden (z. B. durch verunreinigte Drogen und unhygienische Konsumbedingungen aufgrund des Verfolgungsdrucks) und Jahr für Jahr über 1.000 Drogentodesfälle (z. B. durch Überdosierungen aufgrund des schwankenden Drogengehalts).
Eine weitere Folge der Drogengesetze: Jedes Jahr werden tausende Menschen wegen ihres Drogenkonsums inhaftiert – mit hohen Kosten für die Strafverfolgung und die Unterbringung im Gefängnis. Experten schätzen, dass mindestens 30 Prozent der Gefangenen in Deutschland wegen Drogendelikten oder Beschaffungskriminalität einsitzen und dass 20 bis 30 Prozent auch in Haft Drogen konsumieren.
Anders als „draußen“ ist der Zugang zu Prävention und Behandlung hinter Gittern aber nicht oder nur sehr eingeschränkt gegeben:
- Sterile Spritzen gibt es nur in einem einzigen der 185 deutschen Gefängnisse. Bei einer 2008 durchgeführten Befragung von 1.582 Gefangenen gaben 16,3 % an, in Haft manchmal Nadeln gemeinsam zu benutzen, und 4,6 % berichteten, dies in Haft immer zu tun. Viele Gefangene „basteln“ sich auch eigene Nadeln, z. B. aus Kugelschreiberminen – und auch hier hängen dann viele Nutzer an einer „Nadel“.
- Kondome sind entweder gar nicht oder nicht anonym zugänglich. Nur in Nordrhein-Westfalen müssen die Vollzugsanstalten den anonymen Zugang zu Kondomen und Gleitmitteln gewährleisten und begleitende Informationen anbieten.
- Eine bedarfsgerechte Substitutionsbehandlung (kontrollierte Vergabe von Drogenersatzstoffen) in Haft ist nicht gegeben. In vielen Gefängnissen verbirgt sich hinter „Substitution“ lediglich ein medikamentengestützter Entzug oder ein Angebot zur Vorbereitung der Haftentlassung und nicht die „draußen“ übliche längerfristige Behandlung mit den Zielen Überlebenssicherung, Reduktion des Gebrauchs anderer Suchtmittel, gesundheitliche Stabilisierung und Behandlung von Begleiterkrankungen, Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und am Arbeitsleben sowie Opiatfreiheit. Die auch für Anstaltsärzte bindende Richtlinie der Bundesärztekammer zur Substitutionstherapie Opiatabhängiger sagt aber: „Bei einem Wechsel in eine … Inhaftierung ist die Kontinuität der Behandlung durch die übernehmende Institution sicherzustellen.“ Die Realität: In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel wird weniger als 1 % der Gefangenen längerfristig substituiert – bei geschätzten 30 Prozent Drogengebrauchern.