Interne Dienstanweisung des BfArM zur Demonstration von ACM und SCM am 20.06.2013

Im vergangen Jahr führten ACM und SCM eine Demonstration vor dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte durch. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz verlangte Martin Steldinger aus Berlin Informationen über die interne Dienstanweisung.

Am 29. Juli 2014 erhielt er vom BfArM einen Brief, in dem es heißt:

„Am 18. Juni 2013 versandte der Präsident des BfArM an alle Mitarbeiter des Hauses eine E-Mail mit folgendem Inhalt:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, findet am 20.06.2013 vor dem BfArM unter dem Motto „Menschenrechte von Cannabispatienten achten“ eine genehmigte Demonstration statt, die sich jedoch ausdrücklich nicht gegen das BfArM richtet.

Wir möchten Sie bitten, am Veranstaltungstag folgende Hinweise zu beachten:

– Benutzen Sie ab 13 Uhr vorzugsweise den „Radfahrereingang“ (Ein/Ausgang) bei Block E

– Die Kantine bleibt geöffnet. Ab 13 Uhr wird allerdings die Vereinzelungsanlage verschlossen.

Dies bedeutet, dass der Zugang ins BfArM nur noch durch den „Radfahrereingang“ möglich ist. Die Kantinenräume können ausschließlich durch den straßenseitig gelegenen Eingang betreten werden.

– Auch wenn sich die Demonstration nicht gegen das BfArM richtet. Diskussionen mit den Demonstrantinnen und Demonstranten könnten je nach Stimmungslage schnell zu Missverständnissen führen. Nicht zuletzt zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie daher davon Abstand nehmen.

– Bitte führen Sie keine Interviews, geben Sie bitte keine Statements ab und verweisen bei als solchen erkennbaren Presseanfragen an die Pressestelle des BfArM.

– Eine Änderung veranlasster Maßnahmen ist am 20.06.2013 kurzfristig möglich, sofern das Lagebild dies erfordern sollte. Sie werden hierüber kurzfristig informiert.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Schwerdtfeger“