Schade dass die Bundesregierung hier so wenig weiß, immerhin weiß man nun dass es keine Ausnahmeerlaubnisse nach § 3 Absatz 2 BtMG zu medizinischen Zwecken für Drogen aus der Anlage I außer Cannabis gibt.
Quelle: Drucksache 17/12949, 17. Wahlperiode, 28.03.2013 – Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 25. März 2013 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Frage 51 – Abgeordneter Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Ausnahmegenehmigungen nach § 3 Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) wurden seit 2008 beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu wissenschaftlichen Zwecken beantragt, wie vielen wurde bislang stattgegeben und wie viele Anträge wurden noch nicht beschieden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ulrike Flach vom 28. März 2013: Seit 2008 sind beim BfArM mehr als 2 200 Anträge zum Erwerb von Betäubungsmitteln zu wissenschaftlichen Zwecken eingegangen und es wurden mehr als 2 200 Ausnahmeerlaubnisse nach § 3 BtMG erteilt. Auch mit Blick auf einen angemessenen Ressourceneinsatz führt das BfArM keine umfassend differenzierenden Statistiken darüber, welche dieser Anträge sich auf Betäubungsmittel der Anlage I des BtMG beziehen und dementsprechend zur Erteilung von Ausnahmeerlaubnissen nach § 3 Absatz 2 des BtMG geführt haben. Dieses würde eine sehr aufwändige statistische Aufarbeitung der o. g. Vorgänge erfordern. Ein gegenwärtig nicht näher quantifizierbarer Anteil der Anträge und Ausnahmeerlaubnisse bezieht sich entweder nur oder auch auf den Umgang mit ansonsten nicht verkehrsfähigen Betäubungsmitteln der Anlage I des BtMG. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 52 Bezug genommen.
Frage 52 – Abgeordneter Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Ausnahmegenehmigungen nach § 3 Absatz 2 BtMG wurden seit 2008 beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu medizinischen Zwecken beantragt, wie vielen wurde bislang stattgegeben und wie viele Anträge wurden noch nicht beschieden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ulrike Flach vom 28. März 2013 Seit 2008 haben 262 Patientinnen und Patienten eine Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Absatz 2 BtMG zu medizinischen Zwecken beim BfArM beantragt. Antragsgegenstand war stets das Betäubungsmittel Cannabis (Anlage I BtMG). 173 Patientinnen und Patienten wurde die beantragte Ausnahmeerlaubnis bereits erteilt. 148 dieser 173 Ausnahmeerlaubnisse sind derzeit noch gültig. Einige Patientinnen und Patienten sind in der Zwischenzeit verstorben oder haben ihre Ausnahmeerlaubnis zurückgegeben. 49 Anträge sind noch in verschiedenen Phasen der Bearbeitung. Bei 43 dieser 49 Anträge kann eine weitere Bearbeitung erst erfolgen, wenn die Antragsteller vom BfArM erbetene, ergänzende Unterlagen vorgelegt haben.