Bisher erhielten Cannabiskonsumenten Anzeigen wegen des „unerlaubten Besitzes ohne Genehmigung für den Erwerb“. Das macht Sinn bei Substanzen aus Anlage I BtMG. Dies dürfen nur mit Genehmigung erworben und damit besessen werden.
Bei Substanzen aus Anlage III BtMG sieht es anders aus. Diese Substanzen können verschrieben werden und wer sie mit einem Rezept erwirbt braucht explizit keine Genehmigung des BfArM dazu. Daher braucht auch kein Patient – zumindest in der Theorie – irgendeinen Nachweis für die Legalität seines Cannabis mit sich zu führen.
Woran erkennt nun ein Polizist ob gefundenes Cannabis aus Anlage I oder III stammt? Aus Anlage I ist es ohne Genehmigung klar illegal, aus Anlage III braucht der Besitzer kein Nachweis…