Das kommende Gesetz zu Cannabis als Medizin sieht die Gründung einer Cannabisagentur. Der Antrag ist noch im parlamentarischen Verfahren. Im Entwurf für den Bundeshaushalt 2017 wird das Gesetz als beschlossen angesehen.
Im Haushalt für das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sind unter dem Haushalttitel 129 02 – 314 Einnahmen aus der Cannabis-Agentur erwähnt. Ein Betrag fehlt mit dem Hinweis:
Mehreinnahmen sind wegen § 19 Abs. 2a Betäubungsmittelgesetz zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 03.
Den §19 Abs. 2a BtMG gibt es heute noch nicht und er soll mit dem Cannabisgesetz beschlossen werden.
Im Stellenplan sind folgende neuen Personalstellen explizit vorgesehen: E9b, E15 und E13