Dieser Artikel ist Teil einer provisorischen Leitlinie zum Einsatz von Cannabis als Medizin.
Einleitung für Patienten
Diese Richtlinie soll Patienten und Ärzte über den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu ihrer Krankheit und dem Einsatz von Cannabis als Medizin informieren.
Sie richtet sich mehr als andere Richtlinien auch an Patienten. Da viele Ärzte Bildungslücken im Bereich Cannabis als Medizin aufweisen, sollen diese Richtlinie Patienten in die Lage versetzen ihrem Arzt fundierte Vorschläge zum therapeutischen Einsatz von Cannabis machen zu können.
Ich will versuchen Fremdwörter und Fachbegriffe in einem angehängten Wörterbuch zu erklären.
Patienten – Experten für ihre Erkrankung
Ich möchte jeden Betroffenen, insbesondere solche mit Cannabiserfahrung einladen das aus ihrer Sicht wichtigste Wissen zu ihrer Diagnose zu dieser Richtlinie beizutragen. Hier gibt es eine Vorlage mit Blankofeldern mit der die Informationen systematisch erfasst werden sollen. Gerne können auch weitere Informationen begetragen werden. Dort ist zudem ein Aufruf sich als Berater für andere Betroffene anzubieten.
Ex-In bei Cannabis
Eine Art von Ex-In Ansatz mit Betroffenen als Genesungsbegleitern bietet sich bei Cannabis als Medizin an. Menschen mit langjährigen Erfahrungen bei der Nutzung von Cannabis als Medizin besitzen ein exklusives Wissen, welches für andere neue Patienten sehr wertvoll ist und bei Ärzten kaum bekannt ist. Beispiele hierfür sind die Nutzungsform Vaporisator oder der Umgang mit Nebenwirkungen von Cannabisblüten.
Dem schon erwähnten Wissenslücken in der Ärzteschaft kann mit einem Trialog aus Arzt, Patient sowie Genesungsbegleiter begegnet werden. Ärzte sind es nicht gewohnt dass ihr Klient Vorschläge für neue Therapieformen macht und mehr praktisches Wissen über Cannabis besitzt. Diese Umkehrung der normalen Verhältnisse bereitet in der Praxis zusammen mit der Stigmatisierung von Cannabis als Medizin Probleme. Die Begleitung durch eine dritte Person kann hier hilfreich sein.
Mehr über das Thema Ex-In gibt auf der Website von Ex-In Deutschland