Aus der richterlichen (!) Begründung für eine Hausdurchsuchung nach dem Genuss eines Joints in den Niederlanden: „Es ist anzunehmen, dass der Beschuldigte aktuell im Besitz von Marihuana zum Eigenbedarf ist.“ – mehr dazu im lawblog
Aus der richterlichen (!) Begründung für eine Hausdurchsuchung nach dem Genuss eines Joints in den Niederlanden: „Es ist anzunehmen, dass der Beschuldigte aktuell im Besitz von Marihuana zum Eigenbedarf ist.“ – mehr dazu im lawblog