Da denkt man sich nichts böses, blättert auf der Website des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in der Stoffliste des Bundes und der Bundesländer für die Kategorie „Pflanzen und Pflanzenteile“ und schlägt die Einstufung von Hanfsamen nach. Diese sind gelistet als Lebensmittel und in der Unterliste B. Dies sind „Stoffe, für die eine Beschränkung bei der Verwendung in Lebensmitteln empfohlen wird.“
Die Anmerkungen lesen sich erst ganz okay, sie enden aber mit einer Einstufung von Hanfsamen als giftig bis schwach giftig.
Cannabis sativa sowie das darin enthaltene Cannabinoid 9-Tetrahydrocannabinol (THC) unterliegen den Regelungen des BtMG. Gemäß Anlage I zu §1 Abs. 1 des BtMG sind die Samen von C. sativa hiervon ausgenommen, sofern sie nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt sind. Eine Verarbeitung in der Lebensmittel-Herstellung sowie der Vertrieb von Erzeugnissen, die unter Verwendung von Cannabis-Samen hergestellt wurden, sind somit aus betäubungsmittelrechtlicher Sicht zulässig. Schwach giftig III (Wink/Wyk), giftig C (Roth/Daunderer)
Diese kritischen Inhaltsstoffe „Cannabinoide (z. B. THC)“ sollen folgende Risiken mit sich bringen:
euphorisierende, halluzinogene Aktivität, Aphrodisiakum, bei Überdosierung Störung von Herz/ZNS, Rauschzustand, Sinnestäuschung, vergrößerte Pupillen, eingeschränktes Reaktionsvermögen, Zeitgefühl geht verloren, Entfernungen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt, Störung von Konzentration und Aufmerksamkeit, Verwirrtheit, Koordinationsstörungen, beschleunigter Puls, nach 1–3 Monaten kann ein plötzlicher Blackout auftreten (Roth/Daunderer)
Mal davon abgesehen dass Cannabissamen quasi kein THC (Grenzwert für Hanfsamenöl: 0,0005% THC) enthalten, das mit dem plötzlichen Blackout war mir äh… neu… sprich: das ist absoluter Unsinn. Als Quelle wird folgendes Werk genannt:
Roth L, Daunderer M, Kormann K (2006): Giftpflanzen-Pflanzengifte. Vorkommen – Wirkung – Therapie – Allergische und phototoxische Reaktionen, 4. Aufl., Nikol Verlagsgesellschaft mbH Hamburg