„Weiß jemand ob es stimmt dass es für die Patienten mit vorhandener Erlaubnis eine Sonderregelung gibt? Habe gehört dass der MDK bei Patienten mit Erlaubnis definitiv nicht ablehnen dürfen.“
Nein, im Gesetz ist keine Sonderbehandlung für Erlaubnisinhaber vorgesehen. Die Entscheidung des BfArM zugunsten der Erlaubnis und die damit verbundene Prüfung des Einzelfall kann dem medizinischen Dienst der Krankenkassen bei der eigenen Prüfung völlig egal sein. Politisch und vor Gericht sieht das anders aus, aber dorthin müssen wir erst einmal kommen. Wie groß die Erfolgsquote unter Erlaubnisinhaber sein wird und wer keine Übernahme bekommt, das wird sich zeigen. Aktuell liegen mir noch viel zu wenig Entscheidungen der Krankenkassen vor um etwas mit Sicherheit sagen zu können.
„Echt Mies. Hätten echt nen Verweis machen sollen.“
Auch wenn ich selbst davon betroffen bin: Warum? Mit welchem Recht hatte man diese Gruppe pauschal gegenüber allen anderen Patienten privilegieren sollen? Warum wieder Extraregeln statt einheitlicher Maßstäbe für alle? Cannabis ist nun eh schon explizit privilegiert gegenüber allen anderen Medikamenten. Außerdem haben wir in Deutschland eine gemeinsame Selbstverwaltung des Gesundheitssystem, das Parlament darf und sollte hier nichts für den Einzellfall vorschreiben.
Es ist ähnlich wie mit der Unabhängigkeit der Justiz. Auch hier darf das Parlament die Regeln = Gesetze festlegen, aber nicht in den Einzelfall eingreifen.
Ein gutes Gesetz zeichnet sich dadurch aus dass das gewünschte Ziel erreicht wird. Insofern hat der Gesetzgeber mit seiner Formulierung „nur in begründeten Ausnahmefällen abzulehnenden Genehmigung der Krankenkasse“ ziemlich genau formuliert was er möchte. Am Ende werden die Gerichte die Details und Grenzen dieser Formulierung klären müssen.
Versteht mich nicht falsch, verdient hätten es viele Erlaubnisinhaber. Insbesondere die Vorkämpfer, die Erststreiter der ersten Genehmigungen und Pioniere einzelner Diagnosen hätten weitaus mehr verdient. Wenn die Politik hier nochmal aktiv werden soll, dann sollten wir auch über Rehabilitierung von verurteilen Patienten reden. Über politische Dienstanweisungen. Über das Verhindern von Forschung im Bereich Cannabis als Medizin. Und darüber wie man in Zukunft eine Wiederholung solcher Vorgänge verhindern kann.
Sehen wir das Ganze mal so herum: Wenn die Politik die bestehenden 1000 Erlaubnisinhaber von der Prüfung ausgenommen hätte, wenn sie eine Cannabisflatrate bis an ihr Lebensende erhalten hätten, wenn die Veteranen rundherum abgefertigt und versorgt wären, wer sollte denn dann der Pionier für die nächsten 10.000 Cannabis-Patienten sein? Die Krankenkassen und Ärzte haben es nun mit 1000 kampferprobten Patienten zu tun, die nun als Multiplikatoren wirken.