Die FDP hat in Bremen eine interessante Anfrage zum Thema Cannabis als Medizin gestellt. In der Antwort Drucksache 19/372 findet man unter anderem die Zahl der Erlaubnisinhaber Stand 11.01.2016 sowie Informationen zur Zahl der Patienten in Bremen die mit cannabinoidhaltigen Präparaten therapiert werden. Wieviele Patienten sich ihr Cannabis nicht leisten konnte, wusste der Senat nicht. Für den Zeitraum 2010 bis 2015 wurde laut der Landesregierung kein Cannabispatient in Bremen strafrechtlich verfolgt. Die Antworten auf die Fragen 5, 6 und 7 aus anderen Bundesländern würden mich interessieren, vielleicht findet sich ja eine FDP / Grüne / LINKE / Piratenfraktion, die eine solche Anfrage auch in ihrem Bundesland einbringt. Hier die Fragen und Antworten Nummer 5, 6 und 7, die Rest findet ihr in der verlinkten FDP Anfrage.
4. Wie viele Menschen im Land Bremen haben gemäß § 3 BtMG einen Antrag auf Erlaubnis zur therapeutischen Anwendung von medizinischen Cannabisblüten bei der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte gestellt?
Die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) führt regelmäßig statistische Erhebungen zum Sachstand der Ausnahmeerlaubnisse nach § 3 Absatz 2 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie durch.
Nach Mitteilung der Bundesopiumstelle mit Sachstand vom 11.01.2016 haben seit dem Urteil des BVerwG vom 19. Mai 2005 in Deutschland (Entscheidung über Neuverhandlung über den Antrag eines Klägers auf Erlaubnis zum Erwerb von Cannabis zu medizinischen Zwecken) 1050 Patientinnen und Patienten beim BfArM Anträge auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Absatz 2 BtMG zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie gestellt. 635 Patientinnen und Patienten erhielten eine entsprechende Erlaubnis. Von diesen verfügen derzeit 581 über eine Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Absatz 2 BtMG, zwischenzeitlich 54 Patientinnen und Patienten ihre Erlaubnis an das BfArM zurückgegeben haben oder verstorben sind. Von den derzeitig gültigen Ausnahmeerlaubnissen wurden 552 für den Erwerb von Cannabis-Blüten und 34 für den Erwerb von Cannabis-Extrakt erteilt. 5 Patientinnen und Patienten wurde sowohl die Erlaubnis für den Erwerb von Cannabis-Blüten als auch den Cannabis-Extrakt erteilt.
Ausnahmeerlaubnisse nach § 3 Absatz 2BtMG in den Bundesländern
Bundesland Anzahl
Baden-Württemberg 100
Bayern 136
Berlin 28
Brandenburg 8
Bremen 2
Hamburg 13
Hessen 43
Mecklenburg-Vorpommern 3
Niedersachsen 51
Nordrhein-Westfalen 125
Rheinland-Pfalz 29
Saarland 8
Sachsen 9
Sachsen-Anhalt 0
Schleswig-Holstein 19
Thüringen 7
5. Wie viele der oben genannten Anträge wurden positiv beschieden, wie viele wurden abgelehnt und wie viele Anträge wurden zurückgezogen bzw. sind durch welche Gründe nichtig geworden?
Die Bundesopiumstelle hat mitgeteilt, dass eine differenziertere Darstellung nach z.B. der Anzahl der gestellten Anträge, Anzahl der abgelehnten und zurück gezogenen Anträge aus arbeitstechnischen Gründen nicht übermittelt werden kann. Dem Senat liegen keine weiteren Erkenntnisse vor.
6. Wie viele Patienten werden im Land Bremen mit cannabinoidhaltigen Präparaten (wie beispielsweise Dronabinol, Nabilon und Sativex) behandelt?
Nach Recherchen der AOK Bremen wurden im Jahr 2015 im Leistungsbereich der GKV 51 Patientinnen oder Patienten mit dem Fertigarzneimittel Sativex versorgt. Weitere (mindestens) 6 Patientinnen oder Patienten im Land Bremen bekamen Dronabinol-Rezepturen zu Lasten der GKV verordnet. Angaben zu Dronabinol sind mit gewissen Unsicherheiten verbunden, da entsprechende Rezepturen oder auch Einzelimporte in den Krankenkassen-Routinedaten im Vergleich zu Fertigarzneimitteln deutlich schwerer ermittelbar sind. Zur Behandlung mit Nabilon liegen für 2015 keine Daten vor.
7. Welche Informationen liegen dem Senat darüber vor, wie viele schwerstkranke Patienten sich im Land Bremen auf Grund zu hoher Kosten für medizinisches Cannabis bzw. Cannabisprodukte oder die Ablehnung eines Antrags auf Verwendung von medizinischen Cannabisblüten illegal mit Cannabisprodukten selbstversorgen?
Zu der genannten Fragestellung liegen dem Senat keine Informationen vor.
8. Wie viele schwerstranke Patienten wurden jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 wegen Verstoßes gegen das BtMG (maßgeblich wegen des Besitzes, Handels oder Beschaffens von Cannabis bzw. Cannabisprodukten) strafrechtlich belangt?
Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Bremen wurde keine „schwerstkranke Patientin“ und kein „schwerstkranker Patient“ wegen Verstoßes gegen das BtMG strafrechtlich verfolgt. Insbesondere ist in keinem der bei der Staatsanwaltschaft Bremen geführten Verfahren die Einlassung erfolgt, die Betäubungsmittel aus therapeutischen Gründen besessen, angebaut oder erworben zu haben.