Drogenschnelltest als „Förderung der Innovationstätigkeit in der Biotechnologie“

Drogenschnelltests: Besser verweigern weil ungenau
Drogenschnelltests: Besser verweigern weil ungenau

In einer Anfrage der LINKEN Drucksache 18/5471 zur „Förderung der Innovationstätigkeit in der Biotechnologie“ fand ich folgende 3 konkrete Vorhaben sowie Zuwendungen an Firmen im Kontext des Themas Drogen. Jedes Mal ging es um Tests zum Nachweis von Drogen, teilweise auch konkret Tetrahydrocannabinol und synthetischer Cannabinoide. Insgesamt wurden mehr als 700.000 € vom Staat ausgegeben.

KF3058901
Entwicklung von Aptameren sowie eines aptamerbasierten Testverfahrens zum Nachweis von Tetrahydrocannabinol (THC) im Speichel
Rheinische Friedrich Wilhelms-Universität Bonn
Ort und Bundesland: Bonn, NW
172.748 €
Technologie: Biotechnologien
01.11.2012 – 31.10.2015

KF3156501
Entwicklung eines neuartigen Schnelltest-Systems für die Vor-Ort-Analyse synthetischer Cannabinoide in Speichel
Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig
Ort und Bundesland: Braunschweig, NI
140.453 €
Technologie: Biotechnologien
01.10.2013 – 30.09.2016

EP141038
Schnelltests auf AptamerBasis zum Nachweis von Drogen in Urin und Speichel
Ort und Bundesland: nal von minden GmbH Regensburg, BY
108.214 €
Technologie: Biotechnologien
15.12.2014 – 30.11.2016

Zuwendungen

0315467A
MATEST Systemtechnik
GmbH 01.02.2009 – 31.01.2011
Förderquote 57
224.398 €
KMU-innovativ-2: Entwicklung eines Schnelltests zum Nachweis von Drogenkonsum im Speichel als Substitutionsprodukt für die gegenwärtig genutzten Blutuntersuchungen

0315467B
MEDIWISS Analytik GmbH
01.02.2009 – 31.01.2011
Förderqute: 57
65.332 €
KMU-innovativ-2: Entwicklung eines Schnelltests zum Nachweis von Drogenkonsum im Speichel als Substitutionsprodukt für die gegenwärtig genutzten Blutuntersuchungen