Video: Anhörung – Frage zu den Auswirkungen einer Abkehr von der Verbotspolitik im Betäubungsmittelrecht


Frage von Maria Michalk (CDU/CSU) an Jörn Patzak – Die Antwort wurde nicht aufgezeichnet, im Protokoll ist die nachträglich notierte Antwort zu finden:

Der Vorsitzende, Dr. Edgar Franke, (SPD): Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir beginnen die Fragerunde jetzt mit den CDU/CSU-Fraktion.

Abg. Maria Michalk (CDU/CSU): Wir merken gerade, wie sehr es unsere Arbeit erschwert, wenn die Verkehrssituation nicht so ist, wie sie sein sollte. Deshalb will ich gleich an Herrn Patzak eine Frage stellen. Wie würde sich nach Ihrer Einschätzung eine Abkehr von der Verbotspolitik im Betäubungsmittelrecht auswirken? Der Einzelsachverständige Jörn Patzak hat nicht persönlich an der Anhörung teilgenommen, sondern war per Telefonkonferenz zugeschaltet. Aufgrund technischer Probleme konnten seine Ausführungen nicht aufgezeichnet werden. Herr Patzak wurde daher vom Vorsitzenden gebeten, die Antworten auf die ihm gestellten Fragen nachträglich aus dem Gedächtnis schriftlich niederzulegen. Die entsprechenden Ausführungen werden im Folgenden wiedergegeben:

ESV Jörn Patzak: Zunächst einmal möchte ich mich für die Umstände entschuldigen. Ein Vogelschlag bei der Landung meiner Maschine vor dem Weiterflug nach Berlin hat es mir leider unmöglich gemacht, persönlich bei der Anhörung zugegen zu sein. Nun zu der Frage: Ich glaube, dass das Betäubungsmittelgesetz ein gut funktionierendes Gesetz ist, das sich grundsätzlich bewährt hat. Dies zeigt doch gerade das Beispiel der sogenannten Legal Highs, mit denen Produzenten das Betäubungsmittelgesetz bewusst zu umgehen versuchen. Dies wäre nicht notwendig, wenn das Betäubungsmittelgesetz seine Wirkung verfehlen würde. Und gerade von jungen Konsumenten habe ich und haben auch Kollegen von mir in der Vergangenheit immer wieder im Gerichtssaal gehört: Die Legal Highs sind nicht verboten, also sind sie harmlos. Die Generalprävention des Betäubungsmittelgesetzes funktioniert also. Ein weiterer Beleg ist die Anzahl der Konsumenten in Deutschland. Ausweislich des Jahrbuches Sucht 2013 konsumieren von den 80,5 Millionen Einwohnern in Deutschland etwa 2,4 Millionen Cannabis und etwa 650.000 andere illegale Drogen. Der weit überwiegende Teil greift also gar nicht zu Betäubungsmitteln, sicherlich auch deshalb, weil der Umgang hiermit als Straftat eingestuft ist. Und darauf darf meines Erachtens auf keinen Fall verzichtet werden.