Korrektur: Ich sagte mehrfach dass die Bewertung von Methadonsubstutition als „ärztlicher Kunstfehler“ bis zu Beginn der 90er Jahren auf eine Anweisung des Reichsgesundheitsführer Leonardo Conti zurückgeht. Hier brachte ich etwas durcheinander, es war eine Richtlinie von Reichsärzteführer Gerhard Wagner vom 13 Februar 1939. Sie führte zum Konsens der Beraterkommission Suchtstoffe im Gesundheitsministerium über die einige „richtige“ Therapieform: Die Behandlung von Rauschgiftsüchtigen kann nur im Rahmen einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung durchgeführt werden.“