Wie eine Plantage (Größe unbekannt), also „ein forst- oder landwirtschaftlicher Großbetrieb, der sich auf die Erzeugung eines Produktes (Monokultur) für den Weltmarkt spezialisiert hat.“ (Wikipedia) in einen Kellerraum passen soll wird in dem Artikel nicht erwähnt. Wie aus „53 verkaufsfertige Tütchen mit Marihuana“ ein „gewerbsmäßiger illegaler Handel mit Drogen“ wird aber zumindest indirekt erklärt:
„Der Verteidiger gab an, man möge bedenken, dass sein Mandant Dinge eingeräumt habe, die man ihm hätte nicht nachweisen können.“ – Deswegen nie vergessen: „Sie haben das Recht zu schweigen. Alles was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden.“ – Nutzt dieses Recht!
Süßer Duft verrät den jungen Cannabis-Züchter aus Sundern
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Der süßliche Geruch, der aus dem Keller in den Flur eines Mehrfamilienhauses in Sundern strömte, machte das geplante illegale Gewerbe eines 22-jährigen Hartz-IV Empfängers aus Sundern frühzeitig zun
Basiert auf einem Beitrag aus dem Hanf in den Meiden