Petition: Abgabe von Alkohol über 15 % in Apotheken und Drogerien vom 04.01.2014

Hier eine unterstützeneswerte Petition beim Deutschen Bundestag.

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, im Lebensmittelgesetz zu regeln, dass Getränke mit einem Alkoholvolumengehalt von mehr als 15 % ausschließlich in Apotheken und Drogerien gehandelt und aussschließlich in Bars, Kneipen und Diskotheken, zu denen Jugendliche keinen Zugang haben, ausgeschenkt werden.

Begründung

Alkohol ist pharmakologisch und medizinisch eines der gefährlichsten bekannten Betäubungsmittel. Er ist nicht im Betäubungsmittelgesetz als Wirkstoff gelistet, da der Konsum von Alkohohl als Genuss und Rauschmittel traditioneller Bestandteil deutschen Brauchtums ist und auch internationale Standards und kulturelle Gebräuche in anderen Nationen der UN das nicht nahelegen. Daran soll festgehalten werden. Alkohol bis 15 % kann durch Gärung gewonnen werden. Für einen höheren Anteil bedarf es des Zusatzes von Destillationsakohol. Destillationsalkohol ist gefährlicher als Gäralkohol und führt in physische Abhängigkeit. Ab 2020 sollen die Regelungen für Getränke über 15 % für alle Getränke mit der Beigabe von Destillationsalkohol gelten. Die Unterscheidung von Gäralkohol und Destillationsalkohol ist schon jetzt Teil der Rechtsordnung, da Schwarzbrennen verboten ist, ein jeder aber Wein keltern und Bier brauen darf. Alkohol ist gefährlicher als Cannabis und MDMA und stärker suchtauslösend. Alkohol ist stärker in der Kultur verankert als Cannabis und MDMA, was daran liegt, dass Cannabis und MDMA verboten sind. Zudem wurde verabsäumt, sozialwissenschaftlich zu klären, inwieweit Cannabis und MDMA – Bestandteil der Tekknoszene- kulturell verankert ist, so dass Forschung auszuschreiben und zu vergeben sind. Nicht Cannabis ist Einstiegsdroge, sondern Alkohol und Tabak, indes das ist aus kulturellen Gründen und Bestandsschutz für die Wirtschaft hinzunehmen und durch einem guten Jugendschutz zu begegnen.