Da ich immer wieder Anfragen erhalten ob, wie und unter welchen Bedingungen man in Deutschland Cannabis als Medizin erhalten kann, hier eine allgemeine Antwort (Teil 1 des Artikels) sowie einige spezielle Anmerkungen zur Verfügbarkeit von Cannabisblüten bei ADHS, chronischen Schmerzen und einigen anderen Diagnosen (Teil 2 des Artikels).
Die meisten Informationen gibt es auch in diesem Vortrag von mir. Ein weitere wertvolle und umfangreiche Informationsquelle ist das ACM Magazin von der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin, deren Website sowie dieser Übersichtsartikel, ich fasse mich hier kurz und lasse in meinen Augen unwichtiges weg.. Ich verweise zudem auf die rechtliche Hinweisen und den Haftungsausschluß meiner Seite sowie den Vorbemerkungen im Video und den Hinweisen im ACM Magazin.
Es ist grundsätzlich möglich Cannabisblüten aus der Apotheke zu erhalten. Hierfür ist eine Ausnahmegenehmigung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Voraussetzung. Zu den Details empfehle ich das ACM Magazin Seite 5 (Überblick) und die ausführliche Anleitung zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis bei der Bundesopiumstelle.
Die TOP 5 der Diagnose für die Ausnahmegenehmigungen bisher erteilt wurden sind chronische Schmerzen, multiple Sklerose, Tourette, depressive Störung und ADHS. Wurde vom BfArM bereits ein ähnlicher Fall positiv beschieden, ist die Zustimmung im Prinzip nur noch eine Formsache und im Idealfall und beim Vorliegen aller notwendigen Unterlagen innerhalb von 4 Wochen durch. Eine Ausnahme bildet MS, da hier inzwischen mit Sativex ein zugelassenes Medikament existiert. Für andere Diagnosen gibt es teilweise Entscheidungen, bei neuen Diagnosen bzw. ungewöhnlichen Fällen braucht es einer fundierten Begründung warum Cannabis hier wirksam sein kann, die Bearbeitungszeiten können hier um einigen länger sein.
Cannabis muss in diesen Fällen die einzige geeignete und verfügbare Behandlungsoption sein. Damit ist zum einen ein Therapieversuch (auf eigene Kosten) mit Dronabinol bzw. Sativex und eine Ablehnung der Kostenübernahme der Krankenkasse notwendig. Zudem muss dokumentiert werden dass bei den üblichen Arzneimitteln eine nicht ausreichende/fehlende Wirksamkeit und/oder nicht zumutbare Nebenwirkungen vorliegt.
Bei Schmerzen wird dies üblicherweise mit einem Schmerztagebuch nachgewiesen in denen die (Un-)wirksamkeit und Nebenwirkungen der unterschiedlichen Mittel dokumentiert werden, dieser Aufwand ist relativ überschaubar. Bei ADHS ist nur Methylphenidat (bei Kindern und erwachsenden gewordenen Kindern auch noch Atomoxetin und Amphetamin) zugelassen, hier kann ein Therapieversuch mit anderen, nicht hier für zugelassenen Mitteln („off label“ & eigene Kosten) wie Amphetamin (bei Erwachsenen) sinnvoll sein, siehe Liste hier. Bei anderen Diagnosen wie Depressionen oder Epilepsie mit sehr vielen zugelassenen Mitteln ist der Nachweis entsprechend schwerer erbringbar.
Die Kosten pro Gramm belaufen sich auf 15-25 € – je nach Apotheker. Es gibt Bestrebungen von Erlaubnisinhabern eine gemeinsame Apotheke zu nutzen, dies würde den Preis noch etwas senken.
Wenn man die genannten Vorraussetzungen erfüllt oder für erfüllbar hält, braucht man noch einen Arzt mit dem man die entsprechenden Anträge stellt, dies muss nicht der bisherige Arzt sein, leider gibt es gerade bei psychischen Erkrankungen noch viele Vorbehalte gegenüber Cannabis. Zudem braucht man einen Apotheker, der die Versorgung mit den Blüten übernimmt. Bei der Suche nach Ärzten und Apothekern hilft die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin. Zu den Details der Antragsstellung ist spätestens nun die Lektüre der Anleitung zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis bei der Bundesopiumstelle unabdingbar. Die Formblätter sind auf der Seite des BfArMs erhältlich.
Noch Fragen?
Einen Erlaubnis für den Eigenanbau von Cannabis ist theoretisch möglich, praktisch gibt es noch hohe Hürden. Eine Erlaubnis für den Erwerb ist hierfür Voraussetzung, wer soweit ist kann sich gerne bei mir melden.
Teil 1 dieses Artikels zu Dronabinol, Cannabidol und Sativex gibt es hier.