Sehr geehrter Herr Tolmein,
„Auch Ernst Jünger würde sich freuen“ ist ein schöner Artikel, nur beginnt er leider mit einem Fehler. Der Konsum von illegalen Drogen ist bei uns ebenso legal wie der Konsum von Alkohol, Zucker oder Kloreiniger – nur der Besitz etc. ist – ohne Genehmigung – strafbar. Das mag für den einen nur eine juristische Spitzfindigkeit sein, hat jedoch eine Menge rechtlicher Konsequenzen. Leider wissen mitunter selbst Polizisten und Drogenpolitiker dieses Detail nicht, weswegen ich bemüht bin hier Aufklärungsarbeit zu leisten.
mit freundlichen Grüßen,
Maximilian Plenert, akzept Bundesvorstand