Lars Quadfasel schreibt: „Wenn deutsche Kiffer für ihr Anliegen streiten, nicht bloß de facto, sondern auch de jure ihren Feierabendjoint ungestört genießen zu dürfen, dann tun sie es gleich im Namen der Zukunft des Planeten. Je profaner das Anliegen, desto größer das ideologische Brimborium. Es reicht ihnen nicht, von der Obrigkeit einfach in Ruhe gelassen zu werden; sie wollen von ihr als Vorzeigestaatsbürger anerkannt werden. Daher die beständigen Abgrenzungen, die dauernden Hinweise, wie gesund der Hanf doch im Vergleich zu Alkohol oder Heroin sei und wie überaus ökologisch nützlich dazu.
Nicht zufällig ist das Leitmotto der deutschen Kifferbewegung, wie sie heute ihr Unwesen treibt, eines, für das es im Englischen keine Übersetzung geben dürfte: das »Recht auf Rausch«. Es drückt das ganze Elend bedröhnten Untertanenbewusstseins aus. So unsinnig wie ein Recht auf Atmen oder das unselige Recht auf Existenz, das Israel so gerne großmütig zugestanden wird, setzt es das Selbstverständliche als herrschaftlichen Gnadenakt: Noch das, was, als Inbegriff regellosen Genusses, nicht zu verrechtlichen ist, soll unter staatliches Hoheitsrecht fallen. Das nähere regelt ein Gesetz – und der Rausch, der daraus entsteht, ist dann auch entsprechend.“