Grundsätze der Global Commission on Drug Policy

Aus der deutschen Übersetzung von des Berichts der Weltkommission für Drogenpolitik aus dem Juni 2011 herausgegeben vom Fachverband Sucht, Zürich 2012, www.fachverbandsucht.ch

Grundsätze der Global Commission on Drug Policy

1. Die Drogenpolitik muss auf soliden empirischen und wissenschaftlichen Belegen beruhen. Vorrangiger Massstab für den Erfolg sollte die Minderung des Schadens für die Gesundheit, die Sicherheit und das Wohl der einzelnen Menschen und der Gesellschaft sein.
2. Die Drogenpolitik muss auf den Menschenrechten und auf den Grundsätzen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit beruhen. Wir sollten aufhören, die Menschen zu stigmatisieren und auszugrenzen, die bestimmte Drogen konsumieren oder die auf den unteren Stufen des Anbaus, der Produktion und des Vertriebs beteiligt sind, und wir sollten Drogenabhängige nicht als Kriminelle, sondern als kranke Menschen behandeln.
3. Die Erarbeitung und Umsetzung der Drogenpolitik sollte eine Aufgabe sein, die weltweit gemeinsam wahrgenommen wird; dabei sollten jedoch auch die unterschiedlichen politischen, sozialen und kulturellen Verhältnisse berücksichtigt werden. Die Politik sollte den Rechten und Bedürfnissen der Menschen Rechnung tragen, die durch die Produktion, den illegalen Han-del und den Konsum von Drogen beeinträchtigt werden, wie dies im Übereinkommen von 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln ausdrücklich anerkannt wird.
4. Es muss eine umfassende Drogenpolitik angestrebt werden, die die Familien, die Schulen, die Fachleute für öffentliche Gesundheit und für Entwicklungszusammenarbeit sowie die führenden Kräfte der Zivilgesellschaft in Partnerschaft mit den Strafverfolgungsbehörden und weiteren massgebenden staatlichen Stellen einbezieht.