Auf jede Strafanzeige gegen einen vermeintlichen Cannabisdealer (Schmuggel, Handel, „Bande“ oder Straftaten mit den „nicht geringen“ Mengen) kommen mehr als 3 Strafanzeigen wegen einfachen konsumbezogenen Delikten.
Auf jede Strafanzeige gegen einen vermeintlichen Drogendealer (Schmuggel, Handel, „Bande“ oder Straftaten mit den „nicht geringen“ Mengen) kommen mehr als 2,5 Strafanzeigen wegen einfachen konsumbezogenen Delikten.
Fortsetzung folgt…