§10a des Betäubungsmittelgesetzes regelt die „Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsumräumen“. Voraussetzung für das Erteilen einer Betriebserlaubnis durch die zuständige obersten Landesbehörde ist der Erlass einer entsprechendes Rechtsverordnung durch die Landesregierung. Eine solche Rechtsverordnung gibt es derzeit in Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland.
Die Verordnung von Berlin wurde am 10.12.2002 von der Regierung Wowereit (SPD + PDS) erlassen. Die Hamburger Verordnung entstand am Ende der Koalition von SPD und GAL am 25.04.2000 unter Oberbürgermeister Ortwin Runde – die gleiche Koalition beschloss im Wahlkampf gegen den Populisten Roland Schill auf Treiben des damaligen Innensenators und heutigen Bürgermeisters Olaf Scholz den Brechmitteleinsatz.
In Hessen war es die Regierung des innenpolitischen Hardliners Roland Koch (CDU) in Koalition mit der FDP, die am 10.09.2001 die bestehenden Konsumräume in Frankfurt endlich endgültig legalisierte. In Niedersachsen und
Nordrhein-Westfalen waren es SPD / SPD und Grüne, die am 06.03.2002 / 26.09.2000 die Verordnung erließen. Das Saarland wurde beim Erlassung der Verordnung am 04.05.2001 von Peter Müller mit einer absoluten Mehrheit seiner CDU geführt.
Fazit: Konsumräume wurden schon von allen Parteien eingeführt und danach auch mitgetragen. Die Bundesländer ohne Konsumraumverordnung werden sowohl von Regierungen mit der SPD – alleine oder mit der LINKEN oder den Grünen – als auch von der CDU/CSU in Koalition mit der FDP oder großen Koalitionen regiert. Beim Thema Konsumräume machen einzelne Politiker und nicht die Parteien die Politik!
Hintergrund: Angesichts der existierenden (Bremen) und im Verlauf des Jahres möglichen (Baden-Württemberg) bis recht sicheren (Rheinland-Pfalz) grünen Regierungsbeteiligungen in Ländern ohne Konsumraumverordnung ist der Thema hochaktuell.
Anmerkung: Der §10a existiert seit dem 1. April 2000 – Konsumräume gab es in Frankfurt allerdings schon zuvor, damals rechtlich nur abgesichert über ein Rechtsgutachten eines Oberstaatsanwaltes, ich vermute Körner. Hierzu ein historischer Artikel in der ZEIT „Gegen die Wirklichkeit der Städte“ aus dem Jahr 1996.