Entwurf für Petition zur Öffentlichkeit des Drogen- und Suchtrates und des Sachverständigenausschusses für Betäubungsmittel

Folgende Petition möchte ich an den Bundestag stellen.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen:

1. der Drogen- und Suchtrat soll seine Geschäftsordnung dahingehend ändern, dass seine Sitzungen und damit auch die Sitzungsprotokolle grundsätzlich öffentlich sind. Die Öffentlichkeit soll nur ausgeschlossen werden, wenn Persönlichkeitsrechte oder ähnliches betroffen sind. Alle bisherigen Sitzungsprotokolle sind zu veröffentlichen.

2. der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG soll seine Geschäftsordnung dahingehend ändern, dass seine Sitzungen und damit auch die Sitzungsprotokolle („Niederschrift“ genannt in der aktuellen Geschäftsordnung) grundsätzlich öffentlich sind. Die Öffentlichkeit soll nur ausgeschlossen werden, wenn Persönlichkeitsrechte oder ähnliches betroffen sind. Alle bisherigen Sitzungsprotokolle und Ergebnisse (dies ist aktuell erst seit der 33. Sitzung der Fall) sind zu veröffentlichen.

3. die Bundesregierung wird aufgefordert dem Bundestag einen Gesetzesvorschlag zu unterbreiten, in dem die Arbeitsweise der beiden Gremien geregelt werden. Insbesondere soll die grundsätzliche Öffentlichkeit und ein offenen Benennungsverfahren der Mitglieder festgelegt werden.

Begründung:
Grundsätzlich sollten alle Gremien der Regierung in einem modernen demokratischen Staat öffentlich tagen und ihre Sitzungen in öffentlich zugänglichen Protokollen dokumentieren. Ausnahmen vom Öffentlichkeitsprinzip sind zu begründen und nur zum Schutz von Persönlichkeitsrechten und ähnlichen Gründen zulässig. Es ist nicht erkennbar warum der Drogen- und Suchtrat und der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel prinzipiell nichtöffentlich arbeiten.

Nichtnennung der Mitglieder und Tagesordnung

Der erste Drogen- und Suchtrat wurde 2004 von der damaligen Drogenbeauftragten Marion Caspers-Merk einberufen. Bereits von den damaligen Sitzungen wurden keine Tagesordnungen und Protokolle veröffentlicht. Die Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans schrieb Anfang 2011 in einem öffentlichen Kommentar „Die Namen der Vertreter der jeweiligen Organisationen werden nicht veröffentlicht. Die Sitzungen sind nach der Geschäftsordnung des Drogen- und Suchtrats nicht öffentlich, daher werden auch die Sitzungsprotokolle nicht veröffentlicht.“ Ebenso sind die Mitglieder des Sachverständigenausschuss nicht in allen Ergebnisprotokollen enthalten. Die Nichtnennung der Mitglieder und Tagesordnung von Gremien ist ein weiterer eklatanter Verstoß gegen die Prinzipien eines transparenten Staates.

Willkür im Benennungsverfahren

Die Benennung der Mitglieder des Rates und des Ausschuss erfolgt derzeit nach Gutdünken. Um eine gute Beratung der Regierung sicherzustellen sollten die Prinzipien der Unabhängigkeit und Sachkompetenz der Experten bei der Auswahl festgeschrieben werden und deren Befolgung in einem transparenten Benennungsverfahren dargestellt werden. Einem politisch weniger opportunen, aber unabhängigen und kompetenten Fachverständigen muss ebenfalls die Möglichkeit einer Benennung zu diesen öffentlichen Ämtern gegeben werden.