Sicherheitsverwahrung gibt es nur für „schwerste Verbrechen“ so wie Taten, die sich „sich gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung“ richten, gegen Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch so wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, aber auch Vergehen nach dem BtMG und so gibt es auch in Deutschland auch Fälle von „Sicherheitsverwahrung für Gras„. Als „Er ist nicht zu beeindrucken“ wird seine Reaktion auf frühere Verurteilungen beschrieben – wieso auch? Ein Grasdealer, der saubere Cannabis verkauft und nichts mit echten Verbrechern zu tun hat, braucht kein schlechtes Gewissen zu haben, sondern hat eher eine Hymne verdient.
In der Schweiz soll Cannabis entkriminalisert werden, interessanterweise ist der bisher informativste Artikel den ich dazu gefunden habe, dieser Hetzartikel: „Zürich Region: Cannabis: Kiffer und Drogenhändler jubeln – Buße von 100 Franken für über 16jährige geplant – Bis 10 Gramm soll eine geringe Menge werden“
Das Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin berichtet: „Das VG Köln hat entschieden, dass das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) über die Erteilung einer Erlaubnis zum Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken durch einen Multiple-Sklerose-Patienten neu entschieden muss.“ – was im Widerspruch zu den Plänen der Bundesregierung steht, diese möchte zwar generelle Verkehrsverbot für Cannabis zu medizinischen Zwecken aufheben, aber „Eigenanbau von Cannabis bleibt in Deutschland tabu“ – die Grünen im Bundestag haben das direkt zum Anlass genommen eine Kleine Anfrage: Eigenanbau von medizinischem Cannabis zu stellen, warten wir gespannt auf die Antwort….