Ein gutes drogenpolitisches Landtagswahlprogramm

von der Linken Hessen:
LTW Programmteil:

Drogenpolitik
Drogenabhängigkeit und Suchtkrankheiten sind in Hessen brennende Probleme. Das Elend der Drogenkranken ist allgegenwärtig. Die Drogenpolitik der Regierung Koch ist verfehlt. Die Unterscheidung zwischen legalen und illegalen Drogen ist zufällig und willkürlich. Die Erfahrungen zeigen, dass staatliche Verbote die Menschen nur selten vom Drogenkonsum abhalten. Eine Drogenpolitik wird nur durch eine enge Verbindung von Suchtprävention, ausstiegsorientierten Hilfen, Drogensubstitution, Gesundheitshilfen für Drogenkranke sowie der konsequenten Bekämpfung von unkontrollierter Abgabe und Einfuhr erfolgreich sein. Um die Kriminalisierung der Drogenabhängigen zu stoppen, treten wir für eine Liberalisierung des Betäubungsmittelrechts ein. Unser Ziel ist eine Perspektive für den Ausstieg aus der Abhängigkeit.


DIE LINKE fordert:

* mehr und bessere Projekte der Therapie- und Nachsorge; dazu gehören insbesondere »Hilfe zur Selbsthilfe«, Rechts- und Sozialberatung sowie Hilfe zur Reintegration in Beruf

    * Druckräume mit hygienischen Bedingungen für Suchtkranke und ihre Anbindung an Betreuungsangebote;

    * flächendeckende Regelversorgung mit Diamorphin (synthetisch hergestelltes Heroin) bei der Behandlung sogenannter Schwerstabhängiger;
    * mehr Finanzmittel des Landes für psychosoziale Beratungs- und Betreuungsstellen und eine bessere finanzielle Förderung für Selbsthilfegruppen im Bereich der Suchtkrankenhilfe;
    * Suchtprävention auch im Bereich der »legalen« Drogen wie Alkohol und Medikamenten sowie Bildungsprojekte zu der Thematik für Eltern, Jugendliche und alle Interessierten;
    * eine Bundesratsinitiative des Landes Hessen zur fachlichen Verbesserung und zeitlichen Verlängerung von Langzeittherapien.

    „Fachliche Anhänge“ im Anhang des Programms:

    Drogenpolitik:
    Für rationale und humane Veränderungen!

    Die gegenwärtige Drogenpolitik schafft eine Vielzahl von Problemen:
    * Das materielle und psychische Elend von Drogenkranken ist nicht nur in Ballungsräumen sichtbar und die Zahl der Drogentoten ist wieder gestiegen. Dies ist zu einem erheblichen Teil auch die Folge einer verfehlten Drogen- und Repressionspolitik der Landesregierung.

    * Die Unterscheidung zwischen legalen und illegalen Drogen folgt keinem nachvollziehbaren Prinzip, sondern ist zufällig und willkürlich. Vielfältige Erfahrungen zeigen, dass staatliche Verbote nur selten vom Drogenkonsum abhalten können. Stattdessen wird durch die Prohibitionspolitik (Verbotspolitik) ein illegaler Wirtschaftszweig befördert. Die Alkohol-Prohibition in den USA von 1919 bis 1933 ist hierfür ein abschreckendes Beispiel.

    * Die derzeitige Kriminalisierung von drogengebrauchenden Menschen schafft durch Zerstörung von Lebensläufen, Vertrauensverhältnissen, Freundschaften und Familien mehr Probleme, als sie vorgibt zu lösen!

    Eine Drogenpolitik, die den Vorgaben von Vernunft und Humanität folgen will, wird für Menschen mit problematischen Konsummustern (im Sinne von Abhängigkeit und Krankheit), letztendlich nur durch eine enge Verbindung von Prävention durch glaubhafte und sachgerechte Aufklärung, ausstiegsorientierten Hilfen, Drogensubstitution und weiteren Gesundheitshilfen für Drogenkranke erfolgreich sein.

    Um die Kriminalisierung von DrogengebraucherInnen zu beenden, treten wir für eine Änderung des Betäubungsmittelrechts im Sinne einer deutlichen Liberalisierung ein.

    Unser Ziel ist ein humanes und fachlich überzeugendes Konzept, welches abhängigen Betroffenen eine grundsätzliche Perspektive für den Ausstieg aus der Sucht ermöglicht.

    Ein wichtiger Unterpunkt der Ausgrenzung von DrogenkonsummentInnen durch Diskriminierung und Kriminalisierung ist die Anwendung des Fahrerlaubnisrechts gegen DrogenkonsumentInnen auch ohne akut berauschte Teilnahme am Straßenverkehr:
    Seit 1998 wird das Fahrerlaubnisrecht, vor allem gegenüber CannabiskonsumentInnen, zunehmend als »strafrechtliches« Mittel missbraucht: Während Alkohol und andere »harte« Drogen sich im Blut linear auf- und abbauen, baut sich Cannabis in Halbwertzeiten ab, so dass Restwerte auch nach
    langer Zeit seit dem letzten Konsum noch nachweisbar sind.

    Dieser Sachverhalt, und schwammige Vorgaben im Fahrerlaubnisrecht führen dazu, dass CannabisgebraucherInnen auch dann mit führerscheinrechtlichen Maßnahmen (MPU, Drogenscreening, Führerscheinentzug) »bestraft« werden, wenn sie nicht unter Rauscheinwirkung am Straßenverkehr teilgenommen haben. Wir werden zu dieser Problematik aufklären, um wissenschaftlich nachvollziehbare THC (psychoaktiver Cannabiswirkstoff) -Grenzwerte für die Anwendung des Fahrerlaubnisrechts zu erreichen.

    Daher treten wir ein für:
    * die Regelversorgung von sogenannten »Schwerstabhängigen« mit Diamorphin/Heroin;
    * ausreichende Konsumräume mit hygienischen Bedingungen;
    * ausreichende und bedarfsorientierte psychosoziale Begleitung und Betreuung von Rauschmittelabhängigen auf freiwilliger (!) Behandlungsgrundlage;
    * niedrigschwellige und akzeptanzorientierte Drogenhilfe;
    * mehr Finanzmittel des Landes für psychosoziale Beratungs und Betreuungsstellen und eine deutlich bessere Unterstützung für Nachsorge-Projekte und Selbsthilfegruppen: Entwicklung und Ausbau von Rechts- und Sozialberatung, sowie vor allem Ausbau der Hilfe zur Wiedereingliederung in Beruf und Ausbildung und die Förderung von Arbeitsprojekten;
    * Entkriminalisierung von DrogenkonsumentInnen durch Festlegung geringer Mengen, bei denen kein Strafverfahren eingeleitet wird;
    * nachvollziehbare THC-Grenzwerte auf wissenschaftlich gesicherter Grundlage für die Teilnahme am Straßenverkehr;
    * die Regulierung des derzeitigen völlig »freien« Drogenmarktes durch eine Bundesratsinitiative oder ein hessisches Modellprojekt für Cannabis, welches den Besitz, Erwerb, Anbau und Handel unter Berücksichtigung des Jugendschutzes legalisiert;
    * mittel- und langfristig: die Entwicklung eines Modells von Drogenfachgeschäften, wo dann weitere z. Zt. illegalisierten Substanzen verkauft werden können;
    * Einführung einer Unterrichtseinheit »Genuss- und Rauschmittelkunde« an den Hessischen Schulen als Teil einer glaubhaften Prävention durch objektive Aufklärung über mögliche Folgen des Drogenkonsums.