Für mich waren die beiden Cannabismedikamente Cesamet (Nabilon) und Marinol (Wirkstoff Dronabinol) bisher praktisch bedeutungslos. Beide waren in Deutschland nicht zugelassen und damit nicht erstattungsfähig. Die Möglichkeit einer Verschreibung und eines Importes war eine Randnotiz der Vollständigkeit halber. Marinol stammt aus den USA und ist schlicht teurer als Dronabinol von Firmen wie Bionorica oder THC-Pharm. An dem synthetischen Nabilon fand ich spannend dass es aufgrund seiner chemischen Ähnlichkeit quasi als THC-Äquivalent beschrieben wurde. Genauere Informationen dazu waren mir nicht bekannt. Seine Bedeutung erklärte ich mir durch die prohibitionsbedingten Präferenz für möglich unnatürliche Cannabiszubereitungen.
kann es unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 BtMG durch einen Arzt verschrieben und im Wege des Einzelimports nach § 73 Abs. 3 AMG zu therapeutischen Zwecken nach Deutschland eingeführt werden. Dasselbe gilt für das Fertigarzneimittel „Nabilon“, das unter anderem in Großbritannien für die Anwendungsgebiete Anorexie und Kachexie bei AIDS Patienten sowie als Antiemetikum bei Übelkeit und Erbrechen unter Zystostatika oder Bestrahlungstherapie im Rahmen der Krebstherapie seit 2009 zugelassen ist. – Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 9 – 3000 – 004/16
Inzwischen weiß ich dass Arzneimittel mit Nabilon bis 1991 in Deutschland zugelassen waren, aber „der Zulassungsinhaber hat keinen Antrag auf Verlängerung der Zulassung gestellt.“ (BT).
Wie in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der LINKEN zu lesen ist, wurde Nabilon in Form des Fertigarzneimittel mit dem veränderten Namen Canemes aktuell wieder eine Zulassung erteilt.
In den letzten fünf Jahren wurden beim BfArM zwei Zulassungsanträge für cannabinoid-haltige Fertigarzneimittel gestellt. Für das Fertigarzneimittel Canemes mit dem Wirkstoff Nabilon wurde eine Zulassung für das Indikationsgebiet „Behandlung von chemotherapie-bedingter Emesis und Nausea bei jenen Krebs-Patienten indiziert, die auf andere antiemetische Behandlungen nicht adäquat ansprechen“ erteilt. (BT)
Canemes ist ein Trademark der österreichischen Firma aop Orphan Pharmaceuticals AG. In Österreich ist Canemes bereits auf dem Markt. Die offizielle Markteinführung in Deutschland steht noch aus. Die Zulassung ist datiert auf den 8.9.2015.
Damit ist Sativex nicht mehr das einzige zugelassene – und damit durch die Krankenkassen erstattungsfähige – Fertigarzneimittel in Deutschland.
Auf PharmaNet.Bund finden sich bereits folgende Dokumente:
- Fachinformation zu Canemes
- Gebrauchsinformation für den Anwender („Beipackzettel“)
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